Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 1 (3.1.1866)
- Date
- 1866-01-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Statut gesichert und der Gemeinbefriede für die Dauer befestigt werde. Der auSgestreute gute Same wird gute Früchte tragen, und die Zeit wird dieselben unter der Obhut Gottes zur Reife bringen. Löw. Wanken über die Uecfaffrnig jüdischer Mtus־ gemeinden, '' ‘ in *Ungarn. 1. Nicht nur Männer, die auf der Höhe der Zeit stehen, und die sich durch ihre unmittelbare Theilnahme an der Leitung und Verwaltung der Angelegenheiten bedeutender Gemeinden reiche Erfahrungen auf diesem Gebiete erworben haben, sprechen es aus, sondern alle urtheilsfähigen jüdischen Gemeindeglieder erkennen es an, daß es ein dringendes Zeitbedürfniß ist, dem jüdischen Gemeindewesen in Ungarn im Interesse der guten Ordnung, des Gesammtfr'edens und der Gemeindeehre durch eine zeitgemäße Organisation eine feste und sichere Basis zu verleihen. Um ihrer Bestimmung zu entsprechen, müßte eine solche Organisation die Gesammtheit deö ungarischen Israels im Auge haben, und die einzelnen Gemeinden gleichsam als Glieder Eines Körpers betrachten und behandeln, wie dies Dr. Hirschler erst vor Kurzem in seiner trefflichen Denkrede auf den sel. Jakob Kern mit allem Nachdrucke hervorgehoben und betont hat. Es ist niederschlagend, aber leider wahr, daß kaum ein Jahr vergeht, das nicht Zeuge von jüdischen Gemeinde- Prozessen wäre, welche den politischen Behörden zu endgiltiger Entscheidung unterbreitet werden. Ist dies schon an sich traurig, so sind die Folgen noch trauriger. Da der Regierung nicht selten der richtige Maßstab zur Beurtheilung der ihr vorgelegten, meist theologischen Fragen fehlt, so geschieht es zuweilen, daß selbst durch freisinnige Entscheidungen bebäuerliche Zerwürfnisse erst recht konsolidirt werden. Die ungarischen Juden sind die einzige Neligionskör- Perschaft im Lande, die keine Kirchenverfassung und daher auch kein, ihre Gesammtheit repräsentirendes, Organ besitzt. Die Nachtheile dieses Mangels brauchen sicherlich nicht erst aufgezählt werden. Doch können wir nicht umhin, an die״Zirkularverordnung der k. ung. Hofkanzlei zur provisorischen Negelung der Eheverhältnisse der Israeliten in Ungarn" zu erinnern. Diese Verordnung, deren BeurlHeilung *) den Redakteur des ״Ben Chananja" vor das Forum eines MilitärgerichteS geführt hat, wäre wol selbst zur Zeit des Provisoriums schwerlich an's Tageslicht getreten, hätten die ungarischen Juden das Glück gehabt, sich einer gemeinsamen Repräsentanz zu erfreuen. Die jüdischen Gemeindebeamten! — Nach einer aus älterer Zeit stammenden Benennung sind sie die ״Säulen und Stützen der Gemeinde"**); doch wie selten ruhen diese Säulen auf festem Grund und Boden! Nun fragt man aber billig: welcher Zukunft gehen die jüdischen Gemeinden, geht überhaupt das Judenthum in Ungarn entgegen, wenn die trostlosen Zustände der Gegenwart sich auf •) B. Eh. VI. Nr. 49. - עטורי הקחלה.(" künftige Geschlechter vererben? — Begabten jüdischen Jüüg« lingen stehen schon jetzt viele Berufsbahnen offen. Nach der nahe bevorstehenden Emanzipation wird sich die Zahl der zugänglichen Bahnen vermehren. Es ist mithin wol die höchste Zeit, dafür zu sorgen, daß der Jüngling, der seine Kräfte dem Judenthume, der Synagoge und Schule, widmen will, von keiner dornenbedeckten Bahn zurückgeschreckt werde. Den empflndlichsten Punkt der ungarisch-jüdischen Gemeinden bildet ihr Finanzwesen. Trotz aller Opferwilligkeit der Kontribuenten ist die Zahl der Gemeinden doch sehr bedeutend, die mit Finanzkalamitäten zu kämpfen haben. Die strebsameren, fortschreitenden Gemeinden werden von diesen Kalamitäten schwerer getroffen, da sie für die Bedeckung eines großen Budgets Sorge zu tragen haben. Noblesse oblige. Als ein Heilmittel gegen alle Gebrechen wird nun allerdings auch die Organisation den Gemeinden ebensowenig gereicht werden können, als sie im Stande sein wird, dieselben von der Einhaltung eingegangener Verpflichtungen zu befreien. Daß sie aber auch in dieser Beziehung Uebereilungen Vorbeugen, Mißbräuche verhüten, Ordnung fördern und mannigfachen Nutzen stiften würde, wird nur der zu bezweifeln vermögen, der in den bezüglichen Angelegenheiten ein Fremdling ist. Das Finanzwesen der ungarisch-jüdischen Gemeinden kann man wol nicht leicht besprechen, ohne dabei des Schulfondes zu gedenken. ״Seine Zeit hat schweigen, und seine Zeit hat reden!" (Kohel. 3, 7.) Jetzt hat Letzteres seine Zeit, 'und wir dürfen auch in dieser Hinsicht nicht hinter der Zeit Zurückbleiben. Wir glauben gerne und gestehen bereitwillig zu, daß Verzinsung und Verwaltung des Schulfondes die strengste Kritik nicht zn scheuen brauchen. Bekanntlich wird aber ein Theil der Zinsen bereits verwendet. Ist nun auch diese Verwendung über allen Tadel erhaben? Wir zweifeln sehr. Daß bei den jährlichen Unterstützungen, welche bisher einzelnen Gemeinden gewährt und anderen verweigert wurden, wirklich häufig ein von Bureankraten ausgehender Nepotismus die Entscheidung beeinflußt habe, wie viele sehr urtheilsfähige Männer behaupten, — dürfte nicht leicht zu beweisen sein. Um aber das in Rede stehende Verfahren mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit übereinstimmend zu finden, müßte man einen wirklich gar zu bornirten ״Unterthanenverstand" besitzen. Die ״Gemüthlichkeit" kann hier den kritischen Pfeil nicht stumpf machen, denn ״bei Geldfragen hört die Gemüthlichkeit auf" sagte Hansemann schon bei dem vereinigten preußischen Landtage von 1847, und alle Welt sagt und fühlt es ihm nach! Welche Qualifikationen muß eine Gemeinde nachweisen, um eine Subvention aus dem Schulfonde zu erhalten? Nach welchen Kriterien erfolgt die Begünstigung der einen, die Hintansetzung der andern Gemeinde? Warum bezieht manche große Gemeinde eine jährliche Subvention von 1000 fl., während eS z. B. der kleinen, herabgekommenen Gemeinde in Palün ka trotz aller Bitten und Vorstellungen nicht gelungen ist, eine Unterstützung zu erlangen? 25