Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 46 (15.11.1865)
- Date
- 1865-11-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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M 46.;! flrijler JflQrpn!|. Leben Mittwoch erscheint «i» , Pr&namentlonspnUt Ganzjährig 7 (L,:r4 Tblr. 20 Sgr..balbi.3S. SO «r. 2 Tblr. lOSqr., vierrels. 2 fl. öfl. W. Liiyrliic Nummern 15 kr. Mao abooairt bei alle« Post« ämtern u. Auckbandlungen de« In» »uv AuSIauve«. Szegedin, dm >3. Mmker 1865.?!•_׳.• UTocfjcnßlaU für jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: >׳ Inserate ' floh an die Redaktion in St»- gedio. an Herrn litt« Kolket in /nillksllrt 1. K. oder aß Herrn.llgaaz Lranna (kleine Snkergaffe Nr. 10) in Mtt zu senden. 1 : HL, IE E» «» BL. B® Oberrabdiner jn Ezrgedin. Di» 21'paltigr Pelitzeil» wirb mit 10 Nlr.^:2Sgr. berechne» Die Mm m der beyrischm Ziljeiiipsetz. Von Dr. Grünebaum. B-zirkSrabb. in Landau. Erster Artikel. Ihrem Wunsche gemäß, verehrter Herr Redakteur, will ich Ihne« im Folgendem ein Referat über die jüdischen Angelegenheiten in unserer Provinz gebe». W.1S zuerst unsere statSbürgerlichen Verhältnisse betrifft, so basiren diese, da die Pfalz von 1791 bis 1815 zu Frankreich gehörte, ans dem französischen Gesetze, daS, wie bekannt, schon 1791 alle Auönahmögcsetze aufgehoben und die Inden alö volle StatSbürger anerkannte. Auch von der baierischen Regie, rung blieb dieses Gesetz unberührt, und konnte auch, da eS mit allen Institutionen, mit dem ganzen Zivil- und StatSgesetz aiifS Innigste verbunden war, nicht leicht geändert werden, wenn eö auch allerdings, so weit eS die Verweil düng von Israeliten zu StatSamtern betrifft, kaum eine An׳ Wendung fand. ES wurde sogar vom König M.irimilian I. vor dem Erlaß der Derfaffnng im Jahre 1818 ansS Rene garantirt. Alle kostbaren Errungenschaften, welche die neuere französische Gesetzgebung den Israeliten brachte: die volle Gleichheit vor dem Gesetze, daS unbeschränkte Recht der Ec- Werbung von Grundeigenthum und freier Verfügung über dasselbe, volle Gewerbefreiheit, unbedingtes NieberlaffnugSrecht, pol. Rechte waren und blieben auch den Inden gegenüber in ihrer vollen praktischen Geltung. Der F.-ndalstat war eben zusammengebrvchen, der Fanatismus konnte seine dunkein Schatten nicht mehr über daS Statöleben werfen — und Skat und Volk hatten diese glückliche Wendung nimmer zu bereuen, anch den Inden gegenüber nicht zu bereuen, wie der allgemeine Wohlstand beweist, der unter allen Schichten der Bevölkerung wol nirgends glänzender ist, als bei unS in der gesegneten Pfalz. Alle Einwendungen gegen die bürgerliche Gleichstellung der Inden, die in früheren Zeiten laut wurden, und hie und da wol heute noch, als würden dieselben die freie Bewegung zum Nachtheile ihrer Mitbürger anSbeuten, erwiesen sich als daS, waS sic waren, alö Uukenschrei der Nachtgespenster deS Junkerthninö und deö Fanatismus. Im Gegentheile, die Juden wurden Ackerbauer, Handwerker, Soldaten, Kansieute und befreiten sich immer mehr von dem bei ihnen, wie bei Anderen nach anderer Richtung, durch daS frühere Gesetz, oder vielmehr die Gesetzlosigkeit, sich bildenden Kleinhandels-Proletariat, von dem mau heute kaum noch Spuren findet. Und dieser Ge, danke der vollen Rechtsgleichheit auch in Bezug auf die Inden dringt immer mehr in die ganze Bevölkerung, so daß an vielen Orten auch die jüdische Schule theilS ganz, theilS zum großen Theile von der politischen Gemeinde erhalten, Lehrer aus der Gemeindekaffe bezahlt und die Schnlreqnisiten auS ihr bestritten werden. ES ist daS um so mehr anznerkennen, alö daS Gesetz sie dazu nicht verpsiichtet. DaS französische Gesetz, das bei unS zur Geltung gelangte, kannte nämlich uur die Volksschule, die für alle Bekenntnisse der Gemeinde in gleicher Weis? errichtet war und offen stand; für den Religionsunterricht halte daS betreffende Bekenutuiß zu sorgen, und prinzipiell gilt VleS heute nach bei unS. Da aber nach und nach im praktischen Leben die mehr konfessionelle Schule inS Leben trat und auch die jüdischen Gemeinden daS Bedürfniß eigener Schulen befriedigten, in welche» die Jugend neben den Elementarkenntniffen angemessenen Unterricht in den Gegenständen der israelitischen Religio» erhält, worauf wir später zurückkommen werden, so erkannte» die politischen Gemeinden dies Bedürfniß auch für die Jsraeliten immer mehr an, nnd immer mehr wird eS auf Kosten der politischen Gemeinden befriedigt. Man muß auch anerkennen, baß auch die Regierung dieses Streben unterstützt und nach Kräften fördert. Daß dadurch daS NechkSgefühl im Volke gestärkt worden und die allgemeine Moralität ge« winnen muß, bedarf keines Nachweise-. DaS eben ist der Segen der von dem Gesetze geordneten nnd gepflegten Frei« heit, daß sie nach allen Seiten hin veredelnd wirkt und mit der Anerkennung deS Menschen als solchen, daS Bewußtsein deS MenschenthiimS in Allen anregel nnd zu edlen, Menschsich würdigen Entschlüssen führt. Diese Erstarkung deö Recht-- gesühlS führt in allen Gemeinden auch immer mehr zur Wahl von Israeliten zu Gemeinderäthen und, was bei unS in der Pfalz wenigstens früher noch nicht vorkam, in letzterer Zeit sogar zur Wahl eines solchen zum Dürgerme'ster-Adjnnkten. Die gesetzlichen Schranken führen eben auch die Bürger zu gegenseitiger Abschließung — Die Niederreißiing derselbe» nach allen Richinngen bildet allein den wahre» EinheirSstat. Nur einen Flecken erhielt daS schöne französische Gesetz von der Gleichheit aller StatSbürger vor demselben durch daS' kaiserl. Dekret vom 17. Marz 1804, welches die Jude» . einzelner Departemente in Bezug ans de» Handel manche» Beschränkungen unterwarf und namentlich die Ertheilung eines Handelspatents überhaupt von einem durch daS isr.' Konsistorium anSznstellenden MoralitatSzeugnisse abhängig machte. Allein eö muß anerkannt werden, daß der Kaiser, weit entfernt, hierin von einer Gehässigkeit gegen die' Inden geleitet zu werden, nur den drängenden Verhältnissen׳ Rechnung trug. ES waren eben gegen die Inden einzelne' Departemente, besonders deS Elsasses, Klagen eingegangen.' Die Sonne der Freiheit konnte aber in einem Jahrzehrnt' die Sümpfe von Jahrhunderte» nicht trocken legen und ihre ' mephilischen Ausdünstungen nicht reinigen. Der Kaiser hatte 1 cö in seinem Erlasse ausgesprochen, daß ״diese Verhältnisse ' noch die Folge deS Zustandes der Erniedrigung seien, i» ' welchem sie lange Zeit geschmachtet, eines Zustande-, den er׳' weder erhalten noch erneuern wolle." Auch hatte er in der ' Sitzung vom 18. September 1800 der zum Zwecke der. re- ' ligiösen nnd moralischen Hebung der Israeliten ungeordnete»'' Versammlung von Notabeln derselben Durch seinen Slalöminister ausdrücklich erklären lassen, daß er ihnen ״best Polle»'», Genuß Der Slatsbürgerrechte zusichere." Napoleon w^eHA^ nm unS der Worte zu bedienen, die wir in Dieser D«׳ziiL<>^ hnug anderSwo gebraucht, ״weit entfernt von jenemchrn'chlerl- ^1 scheu, alles Gefühl für Wahrheit und Recht verleWloÜds»,»/ und diese hohen Tugenden, indem man für sie zu׳«׳׳Ike^<< vorgibt, erstickenden Wesen, durch welches manchen Juden, anderSwo auf der einen Seite den Handel erschwert und:,