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Ben Chananja · 1865-10-25 · 43 (25.10.1865) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
43 (25.10.1865)
Date
1865-10-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
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M 43. Ächter Jahrgang. Jeden Mittwock» erscheint «in Pränrnnerationaprflis Ganzjährig 7 $.,—1 Tblr. 20 Sgr.. balbj. 3fl. 50 fr., 2 Tblr. 1V Sgr.. viettelj. 2 st. öst. W. Einzelne Nummern 15 kr. Mau abounirt bei allen Post, ämttrn n. Buchhandlungen de« 3״* nnv Auslande«. 5zegedin, Den 25. Ükloöer 1865. Ben MsMM. TO0cf)c11öla(t für jüdische Theotogie. Herausgeber und Redakteur: Oberradbiner zu Szrgedin. Inserate find an dl» Redaktion in €>|f' gedin. an Herrn ülll Riffle» in i־ranfifarl ft. oder a» Herrn.ggnaj Lraaner (kleine- Ankergaffe Nr. 10) in Me» zu frude». Die 2spallige Petitzeile wird mit 10Nkr.^12Sgr. berechnet Der SijuatjogeuOau in Hannover und die neaorlhodose -Lomanlik. Hannover. 15. Oktober 1865. DaS talmudische Prinzip, bei jeder kasuistischen Frage, die kein mosaisches Gesetz berührt, die erleichternde Seite zur Geltung zu bringen '), wurde von unseren alten Rabblnen, die gründliche Sachkenntniß besaßen und ihre geistige Selbststündigkeit nicht jedem geschriebenen Worte unterordneten, oft und in seinem vollen Umfange angewendet. Besonders thaten sie dieö da, wo dem einträchtigen Familien- oder Gemeindeleben Gefahr drohte, Spaltung von Innen oder Gehässigfeit von Außen zu fürchten war, oder wenn cS auch nur galt, materielle Verluste (המכר מרבה) zu verhindern. Unzählige Beispiele hierzu finden sich in unserer reichhaltigen Literatur der Rechlsbescheide der Rabbinen aller Zeiten und Zonen, und jeder, dem sein Umgang mit gelehrten Nabbinen der alten. Schule noch erinnerlich ist, wird Zeugnisse hierfür bcibringen können. Der diametrale Gegensatz zu diesem milden Verfahren tritt bei unseren modernen orthodoren Rabbinen hervor. In starrer und nnbeweglichcr Anhänglichkeit an den unS ausoktroyieren Kanon mit den demselben angehängten erschwe« reuden Bleikugeln haben sie sich jeder freien Bewegung auf dem balachischen Boden entäußert, und in ihrem sklavischen Anschmiegen an alte Autoritäten wagen sie nicht, den begründctesten Anforderungen der Zeit das kleinste Zugeständniß zu machen. So beschränkt nun auch ihr Einfluß und ihr Ansehen ist, und wiewol sie selbst erkennen, wie unvermögend sie sind, der Fortentwicklung der Geisteökultur ein Halt zurufen zu können, haben sie dennoch der Anmaßung nicht widerstehen können, einen Frankel, Grätz, Ul mann vor ihren Richterstnhl zu laden: mit welchem Erfolge, ist hinlänglich bekannt! Der arrogante journalistische Wortführer in diesem fanatischen Getriebe hat seit jenen schmählichen Niederlagen, zu denen sich die ihn kompromittirende fatale Lehrerabsetzung in seiner eigenen Gemeinde gesellte, seine aggressiven Plänkcleien eingestellt. Da er aber für die hiesige Gemeinde eine besondere, durch mehrere fabrizirte Korrespondenzartikel dargelegte Vorliebe hat; so konnte er seinem gewöhnlichen Ge- ׳) Toßista Eduj. Abschn. I. :רבר מדברי התורה הולבי־ אחר המחמיר מרברי סופרי׳ הולכי• אחר המקיל ©. Beroch. 21, &. und vielt andere Stellen. Ehosch. Misst. 25, 2. רמ״א. S. Kohea. 3- Deo 242. lüste nicht widerstehen, in eine friedliche und friedfertige Gemeinde den Keim der Zwietracht zu werfen. Veranlassung, dazu gab ibm der Dan unserer neuen Synagoge. Einige Gemeindeglieder richteten nämlich au den Gemeindevorstand daS Gesuch, den Synagogenbau am Sabbathe einzustellen. Unser ehrw. Herr LandeSrabbiner, der au der Spitze der Baukommission steht und hierüber befragt wurde, erklärte, daß kein Maurermeister den Ban übernommen hätte, wenn die Aussetzung der Arbeit an Sabbathe» und Festtagcu, — selbst unter vollständiger Bezahlung deS Arbeitslohnes, der 5000 Thlr. betragen soll, — zur Bedingnng gemacht worben wäre, indem die Arbeiter, die am Sabbathe anderwärts nicht verwendet lverden können, durch zweitägige Ruhe in der Woche demoralisirt werden müßten. Deshalb sei die Arbeit im Ganzen verakkordirt (בקבלנות), und sonstige gesetzliche Vorkehrungen getroffen worden: Diesem Referate fügt Rabbiner Hirsch in Jeschurun folgende Worte hinzu: ״Wir werden nächstens eingehend diese Dauangelegenhcit besprechen, weil wir cö hier mit dem ersten Falle zu thun haben, in welchem ein auf dem Boden deS tradirten Zudenthumeö zu stehen beanspruchender Nabbiner seine Genehmigung zu einer solche» Ungesetzlichkeit ertheilt hat." Dagegen müssen lvir nun vorweg erklären, daß sich die ganze Frage um eine rabbinische Vorschrift dreht, womit eg folgende Vewandtniß hat. Der Talmud findet daS Sabbathgcsctz nicht im Geringsten verletzt, wenn ein nichtjüdischer Arbeitnehmer, der seine Arbeit im Wege deö Akko rd e S von einem Juden übernommen hat, zur Vollendung derselben auch den Sabbath benützt, und bleibt eS dem orthodorcsten Juden unbenommen, derartige Akkorde zu schließen, vorausgesetzt, daß die Arbeit außerhalb der Sabbathgrenze seines Wohnortes (חוץ לתחום) verrichtet wird. Wenn diese Verrichtung innerhalb der Sabbathgrenze geschieht, so wird der Sabbath zwar auch dadurch auf keinerlei Weise entweiht oder beeinträchtiget; man darf sich dies aber dennoch nicht gestatten, weil dadurch der Leumund deS jüdische» Arbeitgebers gekränkt, und derselbe von seinen GlaubenSge, nossen verdächtiget werden könnte, als ob er seine Taglöhner am Sabbathe arbeiten ließe.») ES ist mithin eit» sogenanntes sennäalum aeeopdum, welchem man vorbeugen und die Spitze abbrechen zu müssen glaubte! Alles dieist auch den Anfängern im Talmud bekannt (קבלת.קבלנות). Nicht minder bekannt ist die Diskussion, welche unter den Kasuisten über das Sauen am Sabbath durch Nicht- ') EabL. 17, b. Ab. Zara 2t. b. M. Katoa 12, «.;

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