Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 8 (1865)
- Issue
- 25 (20.6.1865)
- Date
- 1865-06-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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V. 25. Wer Jahrgang. äze^^in, öcu 20. Jmii 1863. Z,den Mittwoch erscheint «in Dogen. krämullsrationsprsts: Ganzjährig 7 4 Tblr. 20 Egr.. balbj. 3 fl. SO kr.. 8 Tblr. 10 Sgr., virnclj. 2 fl. öst. W. Einzelne Nummern 15 kr. Man abounirt bei allen Poü» ämkern u. Buchhandlungende« In» und Auslände«. Inserate find an dl» Redaktion in Szegedia. an Herrn 21(» ]Riffi» in Xran&fit( 1. 2k. oder an Herrn.g^»,z Lr«n« (klein« »nkergaff, Nr. 10) in Mt» in senden. Die rspaltig, Petitzeil, wird mit 10Nkr.^:2Sgk. berechnet. Inhalt- 2st es nach dem Talmud erlaubt, iinter freiem Himmel Trauungen vor,»nehmen? Vom HerauSaeber. — Korrespondenz. An«(«»), izaffel. Trier. Bonlogne. Inland. Wien. Wien. Wien. Allofen. Allofen. Pest. P,K. Pest. Sjegedin. Passer. MiSkorz. Malü-Stalko. Losoni^ Olmütz. — Jnieraie. Inhalt der Beilage. Urtert dt« Ordinaiions-Diploms — Nekrolog. — LlterSrische Anzeigen. Vikar,ik's Quadrat. Besprochen vom Her» au-geder. — Replik. Bo» Pineier. — Spenden. — Berichtigung. — Bemerkung. Am ®fctnmp. TüocOenßfaü fftr jftöi|d)0 Theologie. Herausgeber uud Redakteur: Oberrabbiaer zu Szegedm. Ist e5 nach dm {Eafinub erfauöt, unter freiem ijimmef Trauungen vorzunehmen? 11. ״Neben dem, waS gesetzlich festgestellt war", sagt Zunz, ״ging in Sachen des Gottesdienstes der Brauch — Minhag — einher, bald Form und Anwendung, bald die Zuthaten oder daö Neue bestimmend." (RiluS S. 2.) Dies gilt aber nicht nur von Sachen deS Gottesdienstes, sondern von dem ganzen Gebiete deS jüdischen Volks-, Gemeinde- und Familienlebens. Neberall ist die Flüssigkeit der jüdischen Sitte ebenso klar zu erkennen, wie die Einwirkung dieser Flüssigkeit ans die Halacha, auf deren Auslegung und An- Wendung auf ihre Modifikationen und Akkomodationen. Auf eine sehr lehrreiche Weise tritt dies in der Entwicklung der ״Chuppah" hervor. MaimonibeS halt die talmudische Norm fest, nach welcher, wie wir bereits angedcutet haben, die Chuppah ein im Hause deS Gatten befindliches Brautzelt ist, in welches sich die Neuvermählten am Hochzeitabcnde begeben (Jschulh 10,1): in seiner Zeit war die Chuppah allem Anscheine nach bei den orientalischen Juden unverändert ge, blieben. Spanische Autoritäten sind über den Begriff der talmudischen Chuppah verschiedener Meinung, indem die Eine» daö töte L töte, die Anderen die Einführung der Gattin iu kaS HauS deS Gatten darunter verstehen. ') In Spanien selbst war das töte L töte mindestens im 14. Jahrhundert nicht mehr als Chuppah üblich, wie von Autoritäten berichtet wird, welche dasselbe nach dem talmudischcn Eherechte für ein essentielles Erforderniß der Eheschließung halten. So de, zeugt R. Nissim b. Reuben aus Gerona: ״Bei unS ist eS jetzt Sitte, die Chuppah ohne töte i töte zu bewerkstelligen." a) Dieses ״Jetzt" im Munde eines HeroS der Halacha, wie «S R. Nissim war, muß die Vertreter deS Stabiliöm iu ungeheure Verlegenheit bringen: für sie hat ja das Jetzt nicht die geringste Berechtigung! Wir werden später einem '1 R. Sal. b. Ad. zn Sukka 25. b. R. Nissim. Kelhub. Auf. R. Menachem iu Zeda le-Derech 126, a. ed. Sab. Dcrischa ,um Sben Ha-Ezer 6t. ׳> R. Nissim a. a. O. ולפי ש^גו מהנין עכשו לעשות ״»® חוסה בלא יחודn ״6!» מ b. 3״&ir1 ,ag>: כי היהוד ברשותו היא החוסה (i»ldmb. .2*141. 37. 1). fo kau» bivl so aukgesaßi wer» de», daß Ul ü1ucr Zeit noch du lalwudll'chr Ehuppatz im Gebrauche war. Man kau» aber di» Slelie in ihrem Zusammenhang» auch so v»e« flthtu, daß da« Zusammeuwodnrn der Ehegeuoffe» die Stell» der Chup, pah vertritt. solchen Jetzt noch bei andern Autoritäten ersten RangeS begegnen. In Frankreich hielten manche den Schleier, in welchen sich die Braut hüllte, bevor sie daS väterliche HauS verließ, für deren Chuppah. In der Provence — und wie eS scheint, auch in Spanien — wurde eö Sitte, daß Braut und Bräutigam bei der Kopulation mit einem Tuche bedeckt wurden. Dieses Bedecken, daö ohne Zweifel erternen Ursprung hat, wurde von manchen Schriftgelehrten, wie von R. Abra- Ham b. Nathan Jbn Jarchi, nicht nur für die eigentliche Chuppa gehalten, sondern auch auS der Bibel (Ruth 3, S) dednzirt. Ein anderer Provenyale, R. Jsak b. Abba-Mare auS Marseille, verwirft diese Erklärung entschieden, hinznfügend: ״Die Chuppah besteht darin, daß der Vater der Braut dieselbe ihrem Galten in einer Räumlichkeit znführt, wo eine gewisse Vorkehrung getroffen ist, wie die Couvertinen (Gardinen) an den Wänden. Manche errichten eine Hütte auS Myrthcu und Rosen nach Maßgabe deS Gebrauches; hier kommen Braut und Bräutigam zusammen. DaS nennt man Talamo')," Solchergestalt kam mau in manchen Gegenden auf Umwegen und in Folge äußerer Anregung zum Theil zur Chuppah der talmndischen Zeit znrück, wie denn auch die talmudische Beschreibung derselben von R. Jsak angeführt wird. In einem andern Sinne beruft sich Jbn Jarchi auf den Talmud: ״Ich sah", erzählt er, ״in Frankreich, daß man wäh« rend der Trauung eine Decke über den Bräutigam, die Braut und deren Umgebung auSbreitete. DieS hat einen Grund: Bei der großen Menge der sich einfindenden Gäste könnte eS nämlich den Anschein haben, als geschehe die Trauuog auf freier Straße, waö von Rad mit Geißelung bestraft wurde. ES war mithin eine Forderung der Schamhaftigkeit, die betreffenden Personen während der Trauung zu bedecken." Der beschriebene Gebrauch wirb auf archäologischem Wege seine Erläuterung finden. Merkwürdig ist eS jedenfalls, daß die ungarischen Orthodoren die Trauung auf freier Straße unbedenklich, ja geboten und unerläßlich finden, während der orthodore Jbn Jarchi selbst im Zimmer auf kaS Hochzeitpersonale einen Schleier werfen läßt, um nicht gegen den Talmud zu verstoßen!" In Deutsch l and müssen bei Betrachtung deS Traurttuüberhaupt und der Chuppah luSbesoudere zwei Perioden v0A^^ ׳) ha.Maudig vt ff. für בלניהם muß שניהם gelesen 3llnt ed. Lewd. 27, e. Toß. |u 3om» 13. b. Schlgn». לחרא(.ptz