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Ben Chananja · 1865-01-25 · 4 (25.1.1865) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
8 (1865)
Issue
4 (25.1.1865)
Date
1865-01-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
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' Wer Jahrgang. .«2 4. 5zegM, üeu 25. Jänner 1865. *:־J Zebra Mittwoch erschein« ei, rrLomasrultollsxrs!»: Ganzjährig 7 «.,—4 Tblr. 20 Egr.. halb!. 3». S0kr..2Thlr. 10 Sgr.» viertelt. 2 fl. öst. W. Einzelne Nummern 15 kr. Mau abooairk bei alle« Post, ämtrrn u. Bulbbandtungeu de« Za« uad Au-laude«. Hm ©wrattijit. wocheuklall für jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: ILSSOJaPOSilO w. Oberrabbiurr zu Szegediu. Inserate ffatz au dl» Redakriou ji, 6zt« gebiu, au Herrn Lll« stklillt» i, /raft&fatl «. Ti. ob», «■ Herr» Iz1t»t Ärflaaer (kl,ja, Sukrrgafft Nr. 10) io Ast» zu stade». ' Die Lspaliigr Petitzeil'e wird mit tONkr.i^Egr. berrchur»׳ Inhalt Die damalige Ausgabe der österr. Gesetzgebung rücksichtilch brr staiSrrchitichea Slestung ihrer jüdischen Stat«bürger. Do» Dr. Wessely. — Die Führung te« Einsamen. Von L. Duke«. — Die beiden Brunuer. Don S. Koha.. — Korrespondenz. Zulaa». Preßdurg. MakS. Großwardein. — Literärische Auzeigeu. ״Lew Iwri." Besprochen voa D. St. — Speudea. — Bemerkung. — Zaserat. Die öcrinaftge Kasgaße der öftere. Ksetzgekmng raLsishlfich der flalsrechWen Aellnirg ihrer jüdischen 5tal86ürger.!) ES gehört mit zu den schönen, durch Sitte und Her, kommen geheiligten Gebrauchen, denen sich ״Ben Chananja", der auf der Warte der Zeit stehende, treue und sorgsame Wächter jüdisch-religiöser Interessen auch nicht entziehen darf, beim Beginn eines neuen JahreS, ehe wir unsere Wünsche und Hoffnungen in die Zukunft tragen, noch einmal einen Blick auf die Vergangenheit, auf die Erlebnisse der dahingeschiedenen Jahre zurückznwerfen, um auS dem Vergleich dessen, waS unS geworden, mit dem, waS unS noch fehlt, auS der zwischen Haben und Sollen gezogenen Bilanz, die Desiderien zu sormuliren, deren Realisirung als eine berech, tigte Forderung der Zeit erwartet werden darf. Wir haben eS aber hier nicht mit jenen allgemeinen Wünschen zu thun, welche in Zuständen eines leider bisher noch nicht in allen Ländern Oesterreichs zum Durchbruche gekommenen und nach vielen Richtungen hin noch unbefriedigt gebliebenen konstitutionellen Leben ihre Wurzeln haben, deren Verwirklichung Millionen unserer StatSgenossen mürrisch und verdrossen verlangen, und die auch uns nicht weniger als alle andern für Recht und Freiheit glühenden Statsbürger tief berühren. Wir wollen unter den vielen Fragen, welche die Zeit bewegen, und über kurz oder lang zur Lösung gelangen müssen, unS hier nur auf eine, die unS zunächst als Glaubensgenossen, als Juden angeht, beschränken, auf die Frage über die der, malige Aufgabe der österreichischen Gesetzgebung rücksichtlich der statöbürgcrlichen Stellung der Juden, waS zur Lösung derselben bisher geschehen ist, nnd waö noch zu geschehen habe. Richten wir unfern Blick zuerst auf die Vergangenheit. Sieht man ab von den Zuständen der Juden im Mittelalter und bis zur zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts, deren Geschichte in den zu Oesterreich gehörigen Ländern, sowie in den meisten übrigen Staten Europa'S nichts als eine Leidensgeschichte dieses Volkes ist, die, nach dem AuS, spruche eines neuern Schriftstellers, einerseits ein trau, ') Dieser au« rinem von Professor De. Wessely in Prag, über Ausfcrdeiung brr hohen k. t. böhmischen Statthalterei, erstaitetea um« saffenken Berichle über die Modifijirung der bestehenden Normen und Anorduungen in Judensacheu von Freundeshand milgetheilte Auszug dürsir auch von den Israeliten auderer Linder nicht ohne Interesse gelesen werden. N ed. rigeS Zeuguiß der Lieblosigkeit und Unduldsamkeit jener Zeit, anderseits ein ehrendes Zeugniß ablegt für die Fähigkeit dejüdischen Stammes, dulden zu können, ohne demoralisirt zu werben, und hoffen zu können, ohne zu verzweifeln; sehe» wir ab von der Zeit, in der die einzelnen über sie erlas-! senen, ihre Lage bald mehr bald weniger drückend machende» Gesetze mehr ein Werk der Laune und der Willkür, aleiner gerechten und weisen Gesetzgebung waren; und deschränken wir unS nur aüf die Periode, in der man die Verhältnisse der Juden durch Judenordvnngen und Toleranzpatente zu regeln begann: so läßt sich nicht verkennen, daß die Gesetzgebung jener Zeit im Allgemeinen die Juden bloS als Fremdlinge betrachtete, die an den Interessen deS Statennd seiner Entwicklung keinen Theil nehmen, die, weil einem andern Glauben angehörend, mit ihren Hoffnungen und Wünschen ihrem ehemaligen Vaterland zugekehrt, daher zur Mitwirkung an dem großen Bau deS States, in welchem sie leben, weder befähigt, noch berechtigt seien, und nur durch die Annahme deö ChristenthumeS geeignet gemacht werden könne», in den Ges»mmtorganiömuS deS States aufgenommen zu werden. Um dieses zu erreichen, befolgte die Gesetzgebung zu verschiedenen Zeiten zwei von einander wesentlich verschiedene Systeme, die miteinander nur daS Eine gemein hatten, daß daS beabsichtigte Ziel durch keineder, selben erreicht wurde. DaS eine derselben war daS der Absonderung und Bedrückung, in welcher das Judenthum die ganze Aufgäbe seines Daseins eben nur in diesem seinem Dasein gefanden und keinen Anspruch weder auf ein gestaltende- Leden in seinem Innern, noch auf eine Theiluahme an der Entwicklung des statlicheu und kommunalen Lebennach Außen zu mache» sich berechtigt glaubte. ES kann hier nicht unsere Aufgabe sein, und eS würde auch die Grenzen diese- Blattes weit überschreiten, wollten wir in daS Detail der 1» jenen Zeiten erlassenen, von gleicher Anschauung und Absicht getragenen Gesetze eingehen. Ausgeschlossen vom Stak^M», deten die Juden einen Stat im State mit ihrer schaffenen Verfassung und Gesetzgebung. Die EinwirtliÄM Regierung ans ihre inneren Zustände war eine'^egÄ^^ keine positive, fördernde. Sie kümmerte sich um giösen Institute, Gotteshäuser, Schulen, um ihre Angelegenheiten überhaupt nicht weiter, als eS polizeiliche Rücksichtea oothwendig machten; die Ordnung und Schlichtung ihrer

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