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Ben Chananja · 1864-12-28 · 52 (28.12.1864) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
52 (28.12.1864)
Date
1864-12-28
Page
– (sequence 1)
Language
German
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M 52, Sieöentet Oaljtgang. SjegeMn, Öen 28. Dezember 186V, Jeden-Mittwoch erscheint ein Bogen. Pranumeratlonspreis: Ganzjährig 7 fl.» balbj. 3 fl. 50 kr., viertel!. 2 fl. öst. W. «mzelneNummern I5 f«. Man abonmrk bei allen Postämtern ». Buchhandlungen des In- und Auslandes. . Inserate,• - .; find and. Redaktion in Szegedin oder' an Hrn. §ranz Vilgner in . » w ,׳ •';״ •.״ > / Leipzig zu senden. Die Lspalttge! Vochenktall für zudWe Theokogle. Nedaktion: ' / ' ׳ 3 Kronen-Gaffe, Politzer'sches :; - ׳ Haus. ,,; EiEIOlPCft Oberrabbim Inhalt. Pränumerations-Einladung auf den achten Jahrgang des ״B^E§WW8ine Petition von Kraus.—Korrespondenz. Ausland. Breslau (Vorlesungen.) Inland Wien (Preßburger Zustände.) Wien (Schnlhofl) Gzegebin (WohlthätigkeitSlotterie.) Arad (Frauenverein.) Nagy-Kärol-, (Nekrolog.) Nag׳.,-Källü (der Sobu des Zauberers.) FogaraS (GemeindezuMve^B'attonya (Replik.) Losoucz (Zwei Fragen.) Högyeß (Rabbiner und Kantor.) Olmütz (Herzka.) — Spenden für den Lehrer^Fischer. — Berichtigungen. — Bemerkungen — Inserate.. Inhalt der Beilage. Rabbiner Barrach und die religiöse Emanzipation der jüdischen Taubstummen. — Die Schicksale und Bestrebungen der Rechnitzer Gemeinde. Von De. Zipfer. .; . EUchMg pr WnmemtiM auf den ' des Die Bedingnisse der Pränumeration, welche wir bet Zeiten zu erneuern bitten, bleiben unverändert. Man prä-, numerirt bei allen Postämtern und bei allen soliden Buch- Handlungen (in Leipzig bei Herrn Franz Wagner.) Ganzjährig mit ... 7 fl. — fr; 0; SB. Halbjährig ״ ״ ״ 50 ״ 3 . . . ״; Vierteljährig ״ ״ " — ״2 . . . ״ Die Pränumerationsgelder werden franko eingesendet. Wer bis Ende Jäner bei der Redaktion ganzjährig abonnirt, erhält einen der ersten Jahrgänge - des ״B. CH." gratis, Briefe und Paquete wolle man gefälligst adressiren an die üe-aktion des ״Sen Chananjll" in Szegedin. Eine Petition an; den Wen WWath zu Wiendie Niederlassung ausge-ienter jüdischer Soldaten in der Militärgrenze ljetreffend. Hoher Reichsrath! - Den Israeliten ist es noch' immer nicht gestattet , sich ’ in der k. f. Militärgrenze ansäßig zu machen. Selbst 'der israelitische Soldat, der seiner Wehrpflicht Genüge geleistet hat, und aus dem Militärverbande entlassen wurde, darf sich in der k. k. Militärgrenze nicht bleibend niederlassen; Der ehrfurchtsvoll Unterzeichnete ist verabschiedeter Soldat, und er glaubt nur im Sinne aller seiner Glaubens- und Waffengeführten zu handeln, indem er sich wegen der Aufhebung dieses Verbotes vertrauensvoll an den hohen Reichsrath; wendet.; " : ’ >!- : Wie die Krieger,׳'welche den verschiedenen christlichen Kirchen angehören, trägt auch der jüdische Krieger die Waffen ׳' für seinen Kaiser und sein Vaterland. Unter Einem Führer und untere Einer Fahne geht er mit den Grenzsoldaten zum Siege oder zum Tode. Zehn Dienstjahre hindurch lebt er mit seinen christlichen Kameraden verbrüdert in unbedingter Hingebung für seinen Kaiser und Herrn, ohne wegen seines '׳ Glaubens irgend eine Zurücksetzung zu erfahren. Nun sind die zehn Dienstjahre vorüber» und er will sich; in der Militärgrenze besetzen; da tritt ihm die Unduldsamkeit entgegen, und ruft ihm zu: ״Jude, weich' von dannen! Du hast zwar zehn Jahre hindurch dem Kaiser treu und redlich gedient; du bist aber Jude geblieben, darum darfst du nicht weilen an dieser Stätte!" , Hoher Reichsrath! Folgende Betrachtung ist wol noch geeigneter, das in Rede stehende Domizilverbot zu charakterisiren. ״•׳״ ׳;; - ׳ "׳ ' ' י י Ei» Verbrecher, der einer ^christlichen Kirche angehört, darf sich, sobald er seine Strafzeit überstanden hat, allenthalben, anch in der Militärgrenze, niederlassez», wenn er daselbst seine Existenz zu begründen hofft. Dem verabschie-! deten jüdischen Soldäten wird diese Begünstigung' nicht zu Theil , selbst wenn er die besten Zeugnisse vorzeigt! Die' Wunden,- die er vom Feinde aus dem Schlachtfelde erhalten,^ können ihm-ebensowenig den Weg zur Niederlassung in. der,. Militärgrenje bahnen, als die etwaigen Auszeichnungen, - die! seine Brüst zieren! s In dem herzerhebenden Bewnßtsein, eine Reihe von Jahren unter hen ruhmwürbigen österreichischen Fahne u gedient zu haben, wagt der ehrfurchtsvoll Unterzeichnete die Bitte:

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