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Ben Chananja · 1864-08-03 · 31 (3.8.1864) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
31 (3.8.1864)
Date
1864-08-03
Page
– (sequence 1)
Language
German
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-Sieöcnter Jahrgang. m. 31 Sjcgebtn, Den 3. Äugufl IM. Jeden Mittwoch erscheint ei» Bogen. prUnnmcrationspreis: Ganzjährig 7 fl., balbj. 3 fl. 50 kr., viertel!. 2 fl. öst. W. Einzelne Nummern l t»kr. Man abonnirt bei allen Postämtern u. Buchhandlungen des Zn- und Auslandes. m 0punranj;t. UTocOenöfatt für jüdische Theotogie. Herausgeber und Redakteur: JL< :BR <J» Ä» IjÖ'WW', Oberrabbiner zu Szegedin. Inserate sind and. Redaktion in Szegedin oder an Hr». ,fran,; Mfliter in Leijizig zu senden. Die Lspaltige Petitzeile wird mit 10 Nkc. —2 Sgr. berechnet. ttedalrtion: 3 Kroneu-Gasse, Politzer'scheS Haus. Inhalt. Keine Ncligionsprozesse! Gutachten über die vier Pakscr Fragen. Vom Herausgeber. — Korrespondenz. Ausland. London (HolländerSki'S neues Werk. Von L. Dukes.) Inland. Pest (Szalays und Fäy's Tod. Synagogenbau. Raschkow als Ungar). Paks (Gemeindezustände. Ausschließung der ledigen Gemeindeglrcdcr.) Fogaras (Installation des Rabbiners Cohnä.) Gaha (Israelitische Lehrer-Konferenz in Mähren. Schreiben des Landrabbiuers.) Czernowitz (LuzzattoS Moral-Theologie in deutscher Uebersetzung.) Austerlitz (Vorstandswahl.) — Literarische Anzeigen. Der israelitische Zeitbote. Besprochen von I. Jahoda. — Bemerkung. 3teinc Jlcftgionsprojeffe! Gutachten. M den Herrn Karl Sehr nnd die Herren Mitunter- Zeichner der vier Fragen in Paks.*) Verehrte Herren! In Ihrem werthen Schreiben vom 15. Juli l. I. beehren Sie mich mit der Bitte, Ihnen über folgende vier Fragen Auskunft zu geben: 1. Dürfen Männer mündigen Alters von dem Verbände einer Gemeinde, wo sie gebürtig nnd zuständig sind, deswegen ausgeschlossen werden, weil sie nnverehlicht leben? 2. Gibt eS gewisse religiöse Funktionen, zu welchen unverehlichte Männer keine Berechtigung haben? 3. Dürfen ledige Männer, die zur Deckung der Gemeindcbedürfniffe in gleichem Verhältnisse beisteuern, wie die Verheirateten, an der Verwaltung der Gemcindeangclegenheiten theilnehmen? 4. Dürfen Statuten (Tekanoth) frommer Vereine, welche für die Jetztzeit unpassend sind, geändert werden? Diese Fragen stellen Sie, verehrte Herren, nicht aus Streitlust und Rechthaberei, sondern, wie aus Ihrem werthen Schreiben und den mir zugesandten Beilagen erhellt, ans praktischen Motiven, indem Sie wünschen, als Mitglieder Ihrer Kultusgemeinde emanzipirt zu werden, was Ihnen von Ihren Gemeindevorstehern verweigert wird. Sie haben sich, indem Sie Ihre Fragen an mich richteten, ohne Zweifel selbst gesagt, daß Ihre Vorsteher sich mit aller Entschiedenheit weigern werden, die Kompetenz eines fremden Rabbinerö anzuerkennen und sich dem Ausspruche desselben zu unterwerfen. Wenn Sie׳ dessen ungeachtet mein Gutachten verlangen, so thun Sie dies offenbar nur in der Absicht, sich selbst belehren zu lassen, ob Ihr Beginnen von jüdischtheologischem Standpunkte gebilligt und gntgeheißen werde, *) Siehe weiter unten die Paks er Korrespondenz. so daß Ihnen das Recht zukäme, ja sogar die Pflicht obläge, auf der eingefchlagenen Bahn zu verharren. Indem ich diese loyale Absicht bei Ihnen voraussetze, nehme ich keinen Anstand, Ihnen im Folgendem den verlangten Aufschluß zu geben. 1. Zu einer Ausschließung unverheirateter mündiger Männer aus dem Gemeindeverbande ist der Vorstand nicht berechtigt. In den Gemeindeverb and gehört auch der weibliche Theil der Gemeinde, wie nicht minder die Unmündigen beider Geschlechter. Wären die Unmündigen nicht im Gemeindeverbande, so müßten sie sich, nachdem sie herangewachsen sind, in denselben aufnehmen laffen, was aber bekanntlich in keiner Gemeinde geschieht. Selbst ein Fremder, der die Tochter eines Gemeindegliedes heiratet, tritt nach der in allen jüdischen Kultusgemeiuden Ungarns herrschenden Gepflogenheit 60 ip80 in den Gemeindeverband, dem die heimgeführte Braut angehört. Aus den mir zugeschickten Dokumenten geht auch nicht hervor, daß der dortige Vorstand gewillt sei, Sie aus dem Verbände der Gemeinde auszuschließen und für sogenannte Chuzim zu erklären. Der Vorstand gibt zu, daß Sie Einheimische sind, und von dem Gemeindeverbande umschlungen werden; er meint nur, daß Sie .zu einer solchen Kategorie von Einheimischen gehören, denen alle oder doch einige Rechte der Gemeindeglieder noch vorenthalten werden müssen. Eine Ausschließung ans dem Gemeindeverbande liegt sicherlich nicht in der Absicht des Gemeindevorstandes. Es ist mithin nicht nöthig, auf diese Frage eines Weitern einzugehen. 2. Wol aber dürfte der Vorstand entschlossen sein, die ledigen Männer, welche bisher von manchen religiösen Funk - tionen ausgeschlossen waren, auch in Zukunft von denselben anszuschließen. Deshalb haben Sie sich veranlaßt gefühlt, die Frage zu stellen, ob eine solche Erklusion im jüdischen Neligionsgcsetze eine Begründung habe. Folgende Punkte werden Ihnen hierüber Klarheit verschaffen.

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