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Ben Chananja · 1864-06-29 · 26 (29.6.1864) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
26 (29.6.1864)
Date
1864-06-29
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zum ״Ben Chananja" Nr. 26 MM festes Wort Mer ijetrn Rallmer leig in Lugos. Das ״zur Abwehr" im ״B. CH." Nro. 23. hat nicht nur die unpartheiischen, sondern selbst die partheiischen Leser überzeugt, mit welchen Lügen uud Erdichtungen der Rabbiner Weiß umspringt, um eine Frau zu verunglimpfen, die das ungeheuere Verbrechen beging, ihm keinen רח״ש gezahlt zu haben. Bald mußte seine ״Ahnung", bald ein ״Protest" ans Füses (nach neuester Variante wieder aus Bogsan) eine Frau מעוברת machen, die eS faktisch nicht ist. Der angebliche Brief von Bogsan ist nur Mystifikation. Der jüngste ״offene Brief" deö erwähnten Rabbiners ist wieder ein Gewebe von Lügen, und verbieten Würde, Sittlichkeit und Ehrgefühl darauf en detail einzugehen. Das eigentliche Fazit des ganzen ״offenen Briefes" ist, daß der Rabbiner W. nun selber gesteht, er habe gelogen. In seiner ersten Schmähschrift ״B. CH." Nro. 22. sagte er nämlich, daß ihm die Frau aus Füses in Gegenwart ihres Bräutigams erklärt hätte, sie habe mit P. im Konkubinate gelebt. Eine andere Quelle für seine Jagd auf Ehehindernisse kannte er damals nicht. Da ihm aber nachgewiesen wurde, daß die Frau aus Füses ihn seit Jahren nicht gesehen und nicht gesprochen, so verkriecht er sich in seinem ״offeneu Briefe" nunmehr nothgedrnngen hinter das noli me taogere eines ״öffentlichen Geheimnisses". Ein öffentliches Geheimniß heißt: הרוצה לשקר ירחיק עדיו Angenommen aber, es eristire wirklich dieses ״öffentliche Geheimniß" so frage ich noch immer, ist ein öffentliches Geheimniß, über dessen Contradictio in adjecto sich wol eine weibliche Medisanyehiuwegsetzen kann, schon ein hinreichender Beweisgrund für einen Rabbiner, um darauf hin eine unbescholtene Frau in einem öffentlichen Blatte an den Pranger der Schande als MN hinzustellen? — Wie, wenn es z. B. ein öffentliches Geheimniß ist , daß ein refüsirter Bräutigam, der gerne in den Besitz einer reichen Wittwe gelangen möchte, seinem Rabbiner eine Summe Geldes versprachen hätte, daß er seinem Rivalen Ehehindernisse in den Weg schieben sollte, dürften wir schon auf Grund dieses ״öffentlichen Geheimnisses" hin, den Rabbiner vor aller Welt der Bestechlichkeit und der ehrlosen Käuflichkeit zeihen? — Wahrlich man muß errötheu, wenn man denkt, daß ein Mann, der die Stirne hat, solche erwiesene, schamlose Lügen in die Welt zu schleudern, auch den Beruf eines Rabbiners haben soll! Man muß errötheu, wenn man denkt, daß eine Frau von ihrem eigenen Seelenhirten hiezu gedrängt wird, denselben vor Gericht wegen Ehrenschändung und böswilliger Verleumdung zu klagen! Seine vor jedem Kundigen offenliegende Ignoranz und falsche Auffassung der Gesetze des ׳ אבן העור*) könnte man noch belachen — ob seines Schmerzes über verlorene Sporteln könnte man ihn noch bemitleiden — seine brutalen, lächerlichen Schmähungen könnte man ihm noch als üble Gewohnheit verzeihen — aber das alles sittliche Gefühl Empörende, Unmoralische und unwürdige להוציא לעו ושם רע על אשת איש die Ehre einer Ehefrau in einem öffentlichen Blatte zu besudeln und den sehr verbreiteten ״B. CH." Hiezu zu mißbrauchen, das erfüllt mit Ekel und Widerwillen! Man kann nicht anders, als mit Abscheu von einem solchen unerhörten Gebahren sich abwenden und ich gestehe, daß ich mich schäme mit diesem Männlein überhaupt in Diskussion gerathen zu sein. Es ist dieses auch mein letztes Wort über Rabbiner Weiß, dessen eigene niedrige Handlungsweise ihn vor aller Welt gerichtet hat. Temesvar, den 26. Juni 1864. Dr. M. Hirschfel-, Oberrabbiner. Soll ln der Schule sofort die jüd. Kurrentschrift gelehrt werden? Die fromme Sitte erheischte es, die assyrischen Buchstaben, mit denen, nach vielen Autoritäten, die Gesetzestafeln geschrieben waren, und die heilige Thora noch immer geschrieben vorliegt, nicht im gemeinen Verkehr zu Prosaniren, und daher kam es, daß man sich während des zweiten Bestandes des jüdischen Staates bei der Präge der Münzen der samaritanischen Schriftzüge bediente. *) Dieses Pietätsgefühl, verbunden mit der mittelalterlichen Ausschließung des jüdischen Stammes aus dem öffentlichen Leben überhaupt und aus den Unterrichtsanstalten insbesondere, riefen das Bedürfuiß wach, neue Schriftzeichen. zu beschaffen, um so mehr, als den Wenigsten der ordentliche Unterricht in der landesüblichen Schrift und Sprache zugänglich war. Die neue Schrift sott in stiller Konvention an die heiligen Buchstaben wohl erinnern, aber ihnen nicht ganz gleich kommen, und diesem Umstande entsprach die Raschischrift vollkommen, welche die arabischen, griechischen, spanischen und französischen Juden משקיט nannten (Bachnr's Tisch bi), was den Begriff ״Befriedigung" ausdrückte. Die polnischen und deutschen Juden scheinen hierin noch skrupulöser gewesen zu sein, indem ihnen diese Maschkitschrift noch zu sehr den heiligen Buchstaben zu gleichen schien; sie wichen noch weiters davon ab, und so entstand die heutige Kurrentschrift genannt מעשט oder משיטא, vielleicht von ישט — gestreckte Schrift, zum Unterschiede von den heiligen Quadratbuchstaben, (מ״א zu 3 ,545 א״ח und 21), und sie wurde weder einer Orthografie noch sonstigen Schreibregeln unterzogen, sondern sie bestehet ans bloßen Zeichen n. diese sind Charaktere ohne besonder« Charakter. Jene traurigen Zeiten haben Gottlob freundlicheren Platz gemacht, die Tyrannei hat sich — wenn auch noch nicht vollständig — in Brüderlichkeit verwandelt, die jüd. Bevölkernng sehnt sich nicht mehr nach separatistischen Schriftzögen; und da sonst kein religiöser Sinn darin liegt, zweifeln wir nicht, daß selbst unsere Altvordern in unserer Situation sich der landesüblichen Schrift angeschlossen, und diese fremden Zeichen den Rabbinen überlassen hätten — zur Ausschreibung hebräischer Arbeiten. — Bedenken wir noch, daß die Behörden diesen Schriftzeichen keine gesetzliche Kraft beilegen; ja vielmehr aus dem Gebrauche desselben Nachtheile erwachsen können, so sehen wir nicht ein, warum in der Schule darauf noch Zeitaufwand, und wäre er noch so klein, vergeudet werden soll? Gr.-Kanischa. Löwy. *) Wenn der geehrte Herr Einsender nochmals die Akten prüfen wird, wird er seine Attschauimg wvt bedeutend modifiziren. Red. *) Wie dies aus jedem seiner Zitate ersichtlich ist.

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