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Ben Chananja · 1864-05-11 · 19 (11.5.1864) · page 10

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
19 (11.5.1864)
Date
1864-05-11
Page
– (sequence 10)
Language
German
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401 402 Mitglieder zur Theilnahme an daS in Szene zu setzende Schauspiel eingeladen, und mit Ostensation die Ankunft des Heiligen kundgemacht. Damit der Skandal nicht größere. Dimensionen annehme, wandte sich der Kultusvorstand an die politische Behörde, welche durch Klagen und Denunziationen der ״kleinen aber mächtigen Parthei" der Chassidim zu oft belästigt, und von deren Wühlereien durch die Parthei selbst aufmerksam gemacht, dem Vorstand längst aufgetragen hatte, etwa sich kundgebende Ruhestörungen in der Gemeinde ihr zur Kenntniß zn bringen. Auf Grund des obzitirten Zirknlars des Miskolzer Gemeindevorstandes erbat sich der gef. Kultusvorstand von dem Herrn Oberstuhlrichter die Assistenz, wenn solche gegegen die wühlerische Parthei oder gegen den unduldsamen הלל nöthig werden sollte. Der Herr Oberstuhlrichter gab dem Kultuövorstande einen schriftlichen Befehl an den SicherheitSkomissär, wornach dieser angewiesen wurde, den Nebbe zur schleunigen Abreise zu verhalten, nöthigen Falls das ohne Bewilligung des Kultuövorstandes und der Behörde bestehende Winkelbethaus zu schließen und etwaige Ruhestörer zu verhaften. Der Kultusvorstand hoffte jedoch, es werde nicht nöthig sein von solchen unliebsamen Mitteln Gebrauch zu machen, behielt den Befehl an den SicherheitSkomissär bei sich und beschloß, denselben nur dann ausführen zu lassen, wenn der genannte Rebbe, den an ihn zu richtenden Ermahnungen kein Gchör geben, und sich nicht ruhig verhalten sollte. Mittlerweile hatte der Herr Ober- 'stuhlrichter die verdächtige Bewegung in einer unserer lebhaften meist von Juden bewohnten Straße persönlich wahrgenommen und da er zufällig dein SicherheitSkomissär begegnete, demselden den Auftrag gegeben, den Rebbe und seinen Begleiter zur sofortigen Abreise zu verhalten. Ohne Wissen und Zuthun des Kultnsvorstandes wurden nun zwei Sicherheitswachen in die Wohnung des Nebbe geschickt, und derselbe zur sofertigen Abreise angewiesen; da er sich aber auf Anrathen seiner eifrigen Verehrer dem Befehle zu gehorchen geweigert, wurde derselbe mit seinem Begleiter, noch ehe der Kultus- Vorstand dazwischen kommen konnte, durch die Sicherheitsorgane unter Lärm und Zettergeschrei seiner Freunde, und unter Begleitung eines zahlreichen Gassenpöbels zur Wohnnng des Kommissärs geführt, um von dort zur Abreise angewiesen zu werden. Böswillige Menschen streuen die Lüge aus, als wäre der Heilige bei dieser Gelgenheit mißhandelt worden, was jedoch schändliche Verleumdung ist. Vielmehr wurde er von dem als äußerst humanen Mann bekannten H. Oberstuhlrichter sehr freundlich angeredet, sitzend vernommen und äußerst schonend behandelt, ja als mittlerweile Nacht geworden, gegen das Versprechen, des Morgens zeitlich in aller Stille abzureisen, unbeanstandet in sein Quartier entlassen. Der Herr Oberstuhlrichter bemerkte ihm, daß wenn er, wie er vorgibt, durch seine öffentlichen Vorträge nur Frieden und Gottesfurcht verbreiten wolle, er am Sabbath in der öffentlichen Synägoge seine Vorträge abhalten möge, wodann auch er, d. Stuhlr., persönlich anwesend sein werde. Doch der Heilige erklärte, die hiestge Synagoge, die keine orthodoxe sei, nicht besuchen zu dürfen. Die dem Rebbe und seinem ebenfalls als Rabbiner sich auögebenden Begleiter abgenommenen Reisedoknmente waren jedoch sehr verdächtigend, und besonders die Legitimationskarte des Begleiters, in welcher letzterer als Handlungskommis aus Krakau angegeben war. Der Herr Oberstuhlrichter begnügte sich jedoch mit der Versicherung des Rebbe und seiner Sateliten, daß die Abreise Morgens in aller Stille geschehen werde. Doch die skandalsüchtigen Chaßidim hoffteu, auf ihre des Nachts nach Wien an gewisse Wechsler abgesandte telegraphische Depeschen a vista lautende Gegenbefehle zu erhalten, und suchten Freitag Früh die Abreise dadurch zu verschieben, daß sie Vorgaben, der Heilige sei plötzlich erkrankt. Die Behörde, hierüber aufgebracht, sah sich nach gewonnener Ueberzeugung von der Lügenhaftigkeit dieser Angabe zu dem Gewaltschritte veranlaßt, den Rebbe und seinen Begleiter unter Eskorte aus Mako entfernen zu lassen. Der jeden Skandal zu vermeiden eifrigst bestrebte Kultusvorstand ließ dem Rebbe durch einen Anhänger der orthodoren Partei den Rath ertheilen, in Ruhe und freiwillig abzureisen; doch wurde diese Zumuthung höhnisch znrückgewiesen, und so wurde denn der gemessene Befehl der Be- Hörde ausgeführt. Wenn irgend Jemand für diesen bedauerlichen Skandal verantwortlich zu machen ist, so ist es der wühlerische, in die Angelegenheiten fremder Gemeinden sich mischende Rebbe selbst und die Clique unserer Chaßidim, die diesen Heiligen von Szikßü berufen, und nachdem er, vor der wohlgeschulten Schar znrückgeschreckt, den Mund zum Fluchen zu öffnen nicht wagte, ihn in das jenseits der Marosch gelegene Dorf Zombor geleitete, daselbst die Fische bereitete, und dem falschen Profeten zurief: ־* נא *ארתי אל)S מקום אתר אשר תראנו משם א0ס קצהו תראה וכלו לא תראה וקכני לי משם• Nun es wallfahrten auch einige Neugierige aus der Gemeinde am Sabbath nach Zombor, allwo der Heilige seine Derascha sich vom Herzen gelassen und die andächtigen Zuhörer ermahnte, in Ruhe und Frieden uugetheilt dem Dienste Gottes zu leben, ihre Kinder ja nicht ein Handwerk lehren oder in weltlichen Wissenschaften unterrichten zu laslassen, weil sie dadurch gewiß der Religion entfremdet würden. .Dies der wahre Sachverhalt; möge nun jeder Besonnene und nüchtern Denkende urtheilen. Der Kulusvorstand handelte nach seiner Pflicht und gemäß dem Grundsätze nnsecer Rabbiner :במקום שיש חילול השם אין הולקין כבור לרב Mako, am 8. Mai 1864. Der Vorstand der israelit. Kultusgemeinde zu Mak6. Druck von Sigmund Burger in Szegedin.

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