Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 19 (11.5.1864)
- Date
- 1864-05-11
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Beilage zmn ״Ben Chananja" Re. LS üssene Erklärung. שים כה נגד אחי ואחיך ויוכיחו פין שנינו! Um allen etwa durch böswillige Menschen in übler Absicht ausgestreueten Lügen bezüglich des Vorfalles mit dem Rabbiner aus Szikszs in der hierortigen Gemeinde zu begegnen, und unfern Glanbensbrüdern in Nah und Fern Gelegenheit zu geben, in der Affaire ein gerechtes Urtheil abgeben zu können, sieht der Gefertigte Kultusvorstand sich veranlaßt, alle die an dieser Angelegenheit Antheilnehmenden über den wahren Sachverhalt aufzuklären und folgende darauf bezügliche Thatsachen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und so dem Grundsätze zu genügen 4) והייתם נקים מרי׳ ומישראל. Mos. 32, 22.) In unserer Kultusgemeinde hat sich seit einiger Zeit eine aus wenigen obskuren Menschen bestehende chassidäische Parthei gebildet, die unzufrieden damit, jeden nüchternen mit der Religion unserer Väter vereinbarlichen Fortschritt im Gemeinde- und Kultuswesen gewaltsam zu hemmen, sich die Aufgabe gestellt, ihren retrograden Bestrebungen um jeden Preis Geltungen und wahrhaft zelotischen Gebräuchen und hyperorthodoren Anschauungen Eingang zu verschaffen. Dieser etwa aus 15 Gemeindemitgliedern bestehende Parthei war kein Mittel zu schlecht, ihre lichtscheuen Absichten dnrchzuführen und nachdem alle ihre Versuche gescheitert, und selbst ihre Anklagen und Denunziationen bei der Behörde ohne Erfolg geblieben , nachdem der Kultusvorstand, gestützt auf die Zustimmung der überwiegenden Majorität der stimmfähigen Gemeiudemitglieder, die Einrichtung eines geregelten Gottesdienstes mit Beibehaltung aller üblichen Gebete durchgeführt und die Anstellung eines zeitgemäß gebildeten Rabbiners beschloffen; nachdem dies alles geschehen in der friedlichsten Weise Seitens des Kultusvorstandes, nachdem endlich der Kultusvorstand in seiner friedlichen Gesinnung so weit gegangen, daß er um dieser zanksüchtigen Parthei jede Gelegenheit zu Skandalen zu benehmen, stillschweigend duldete, daß sie, noch bevor von der Einrichtung des Cyoralgottesdienstes auch nur die Rede war, aus Anlaß dessen, weil die Vorbeter in der Synagoge an Sabbat- und Feiertagen Kappen und Betmäntel trugen, die Synagoge für eine Tume erklärte und sich eine Wiukelsynagoge einrichtete; nachdem dieß Alles ohne günstige Erfolge für die Hader und Streit suchende Parthei geblieben, nahm sie ihre Zuflucht zu dem Arkanum ihrer Gesinnungsgenossen anderer Orten. Sie schickte nämlich zu dem heiligen Rebbe in Szikszü und auf den Ruf: 1כה") 4רי ישרא w רה <^י יעקב, ו4כה^ erschien dieser He- י ros der Finsterniß, der, wenn er auch dem Namen nach ein הלל ist, doch nicht zu den תלמידושלן אהה zählt und weder ein!והב שלו נם^ noch ein חרף ש4וכם ist. — Donnerstag פ׳ קדושים langte dieser Rebbe in unserer Gemeinde in der ausgesprochenen Absicht an, in der Winkelsynagoge der chaßidäischen Parthei am Sabbate eine Derasche abzuhalten. Zu seiner Assistenz sollten sein Gesinnungs- und Berufsgenoffe aus Ada, seine Bewunderer und Anhänger aus Ada, Zenta und anderer Gemeinden eintreffen. Eine künstlich hervorgerufene Aufregung gab sich in der Gemeinde kund, große Fische wurden durch die Straßen mit absichtlichem Geräusche getragen und alles laut zu dem Abendmale, dem Vorspiele des Groß-Meetings, geladen. Der Kultusvorstand, mit dem Charakter dieses heiligen Rebbe, dieses Herolds der Finsterniß bekannt und durch das im Feber l. I. von der Kultusvorstehung zu Miskolz versandete Zirkular auf die Umtriebe desselben aufmerksam gemacht, konnte und durfte hierbei nicht gleichgültig bleiben. In dem ebengedachten Zirkular sagt die ans 42 Mitglieder bestehende Kultusvorstehung einer so geachteten und angesehenen Gemeinde: ״Zwei benachbarte unbedeutende marktschreierische Rebbes von Szikszv und Szt. Peter, die, wie ihre Antrendenzen bezeugen, in jeder in Friede und Eintracht lebenden Gemeinde die Fackel der Zwietracht zu entzünden bestrebt sind, haben nun auch hier ihre Werkstätte der finstern Wühlerei angelegt, wozu natürlich der Chorgottesdienst als Oorpus äeUotl herhalten muß, — haben sich erfrecht den hiesigen neuen Tempel mit einer Thume zu vergleichen." Ferner: ״Nachdem diese Rebbes zu Szikszs und Szt. Peter von ihren Kanzeln verkündigt, daß solche Rabbinen, die Chortempel besuchen, für religiöse und rituelle Entscheidungen nicht beglaubt, solche Schächter zur Koscherschlachtung nicht zulässig, — von solchen Bücherhändlern die Thefilin und Mesuses verboten, solchen Juden das ״Scholem alekem" zu entziehen und sogar mit solchen Kaufleuten in irgend einen Geschäftsverkehr sich einzulassen nicht gerathen sei, u. s. w." Alle Bessergesinnten unserer Gemeinde waren daher der Ansicht, daß es die Aufgabe des Kultusvorstandes sei, dem Unheile, das die Anwesenheit und das Treiben dieses ProselitenmacherS in unserer, gegenwärtig durch die wühlerische chassidäische Parthei aufgeregten, Gemeinde anstiften könnte, bei Zeiten vorzubeugen sei. Schon wurden bisher still und indifferent gegen die Gemeindestreitigkeiten lebende Gemeinde-