Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 16 (20.4.1864)
- Date
- 1864-04-20
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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345 346 gesetzt, eine fol$e Beaufsichtigung. Ich hätte nicht gefrevelt gegen göttliches und menschliches Recht, denn über den fraglichen Gegenstand eristirt kein solches. Nicht gefrevelt gegen die Rechte und die Würde des dortigen Rabbinateö. Denn das Recht eine. Mühle, welche für fremde Gemeinden Pessachmehl zu. mahlen beabsichtigt, zu beaufsichtigen, besitzt das Ortsrahbinat nicht; und was die Würde anbelangt, wenn unter Nabbinate der ^Oberrabbkner zu verstehen ist, so weise ich ihn auf die Stelle unserer Alten: ״Deine eigenen Handlungen werden dich der Würde nahe bringen oder von ihr entfernen." Und endlich nicht gefrevelt gegen die Intreffen des Gemeindekörpers. Denn es stand ja H. Dr. M. frei, daS in der Walzmühle erzeugte Peffachmehl für die Mitglieder seiner Gemeinde zu verbieten. Wohl habe ich jüngstens von einer hochachtbaren Persönlichkeit zu Pest erfahren, daß man ein solches Verbot, von H. Dr. M. ausgesprochen, in dortiger Gemeinde nicht beachten würde; aber dafür, daß er sich das Vertrauen verscherzt hat, kann ja weder ich, noch der Rabbiner zn B.-Gparmath. Ich schließe nun; ein Urtheil über die Art und Weise wie H. Dr. M. von Amtsbrüdern spricht, über solche schmähliche Ausdrücke, deren er sich gegen Rabbiner bedient, in einer Schrift von welcher er wußte, daß sie an höhere Behörden gelangen werde, überlasse ich dem geehrten Publikum. Groß-Kanizsa, im April 1864. 3 i e Lürgschast. Von Leopold DnkeS. Die talmndischen Worte ,)HD M בל ישרל ערבים ״)Alle Juden stehen Bürgen für einander") sind allbekannt. Es sind dieselben nicht im merkautili sch en, sondern im geistigen Sinne genommen, und cs ist einfach dieses. In einer kleinen geschlossenen Gesellschaft ist jeder Einzelne moralisch für das gute Betragen der andern Mitglieder verantwortlich. Es trägt dies zum guten Rufe der Gesellschaft bei, und dies wieder zur Erhaltung derselben. Die angeführten talmudischen Worte können als Regel und als leise Mahnung für jede kleine Gesellschaft dienen. Das Wort Bürgschaft hat im Allgemeinen eine merkantilifche Bedeutung, und ist dieses auch der eigentliche Sinn desselben. Diese eigentliche Bedeutung liegt in manchen Gesetzen aufbewahrt. Manches alte Gesetz — selbst ein Beitrag zur Kulturgeschichte einer verschwundenen Zeit — kann auch zur Erklärung eines Ausdruckes einer noch altern Zeit dienen. Ein Beispiel dieser Art zu geben, ist der Zweck dieser Zeiten. Im Mittelalter waren die kansmännischen Gesellschaften (Gilden) für ihre.Mitglieder jeder für jeden zur Zahlung verbunden. In England wurde dieses Gesetz erst im Jahre 1354 aufgehoben.^) Nach unfern Begriffen wäre ein solches Gesetz höchst sonderbar. Gesetze dieser Art waren im Mittelalter, wie es scheint, allgemein. Man könnte zur Annahme geneigt sein, daß einige Worte im Kommentar von R. Samuel den Meir (3(רש״בס) als Beweis dienen, daß dieses Gesetz auch in Frankreich schon im zwölften Jahrhundert eristirte. Durch das angeführte englische Gesetz erhalten die Worte des französischen Kommentators erst ihr gehöriges Vcrständiß. Eigentliche Ausdrücke verwandeln sich allmälig im Laufe der Zeit in uneigentliche. Es ist der Kreislauf menschlicher Gedanken. Der eigcutliche Ausdruck wurde oft vergesseu. Wie lange ein eigentlicher Ausdruck gestanden hat, und wie nützlich es ist, darauf zurückzugeheu, hat der Leser soeben gesehen. Die Aufmerksamkeit auf ähnliche Dinge gelenkt, würde zur Möglichkeit beitragen, eine wirkliche kulturhistorische Anschaumig des Talmuds zn erhalten. Ä. n m e r k u n g e ll. 1J Vergleiche unter andern St a sch i zu B. M. V. 29, 28. (Sanh. 27, b. Schcb. 39,. a. Naschi N. ha Schana 29, a. Red. Vergleiche Crabb: A History of the englisch Land. London 1829 S. 259. ' 3J 311 dessen Kommentar z» B. M. I. 46, 10. Es heißt dort וכן מנהג הסוהרים ללקות זה על ) Da hier von Bürgschaft die Rede ist, darf gelegentlich auch angcmerkt werden, daß sich in einem Midrasch ebenfalls die Erzählung findet, welche dem bekannten Gedichte ..Die Bürgschaft" von Schiller -zn Grunde liegt. (Der Midrasch, worin die Erzählung sich findet, ist ursprünglich im שתי ירוה von Men ach ein Lonsano erschienen. Es ist jetzt auch im Beth Hamid rasch von Zellinek abgedruckt.) Druck von Sigmund Burger in Szegedin.