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Ben Chananja · 1864-04-20 · 16 (20.4.1864) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
16 (20.4.1864)
Date
1864-04-20
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Professor Ewald als Kritiker von Werken jiidisch-wissenschastlichen Inhalts. Von Dr. M. Wiener. In den Göttinger gelehrten Anzeigen Stück 24 und 26 vom vorigen Jahre finden sich von Professor Ewald:!in Güttingen, der seine Kenntniß der mittelalterlichen jüdischen Literatur durch die vor wenigen Jahren von ihm auf dem Deckel eines alten Buches auf der Wolfenbüttler Bibliothek entdeckten und für äußerst merkwürdig (!) gehalteNens später aber von mehreren jüdischen Gelehrten als Theile eines מערבית erkannten, hebräischen Gedichtes aufs glänzendste dargethan hat, mehrere Kritiken über Werke jüdischer Gelehrten ans neuester Zeit, die, wenn Herrn Ewalds abstrakte Manier in der Bcnrtheilung wissenschaftlicher Leistlingen Anderer nicht ohnehin zur Genüge bekannt wäre, schon allein hinreichen würden, zu zeigen, wie wenig Herr Ewald im Stande ist, aus der Beschränktheit, in welcher er bei aller seiner Gelehri'amkeit befangen ist, herauSzntreten. Die Schriften, welche Ewald am angegebenen Orte beurtheilt, sind folgende: P in Sk er ö Einleitung in das babylonisch-hebräische Punktationssystem׳, Neubanerö nutivs snr I» lexicographie hebrai'que , wie die von demselben edirten drei Briefe des Obadja von Bartinoro und Perles: R. Salomon ben Adereth. Am schlunuisten kommt in den erwähnten Kritiken Herr Proscffor Pinsker weg, dem es Ewald besonders verargt, daß er sein Buch hebräisch geschrieben Hai. Warum Herr Ewald gerade hieran so gewaltigcn Anstoß nimmt, braucht wol nicht erst gesagt zu werden. Bon dem Wahne befangen, daß ein jeder Gelehrter unwissend sei, der über die Grammatik der hebräischen Sprache eine von der seinigeu verschiedene Ansicht hat, kann Herr Ewald natürlich Herrn Pinökerö Leistungen nicht als verdienstlich anerkennen, und meint vielmehr, derselbe sei sprachlich höchst ungebildet und besitze von der Wissenschaft, welche hieher gehört , kaum eine Vorstellung, seine Ansichten enthielten viele Jrrthümer, er bleibe hinter seiner Ansicht zurück und gehe von grundlosen Annahmen aus, wie: das Hebräische habe keinen Unrerschied von laugen oder kurzen Vokalen und erst Kimchi habe einen solchen eingesührt, dieser aber sei gar kein so gewichtiger Mann und könne am allwenigsie« alö schöpferischer Geist' gelten. Andere irrthümlichc Voraussetzungen P'ö. wären: das Hebräische habe nur drei Grnndlaute a, 0, i, da'ö Schuruk hat ursprünglich ü und יכלחיוmib מארם Hobe, bei den Vabylouiern jekhaltiv und meaddam gelautet. Auch seine Ansicht über die assyrische Puttktation enthalte sehr irrthümlichc Vorstellungen und die ganzen Verdienste des Werkes beschränken sich auf die Mittheilung von Jes. 6. 39, Jerem. c. 1, Ezech. c. 26 und 27 und Micha c. 4 aus der Odessa er Handschrift von weiteren Anmerkungen zu Habakuk und von den Pentateuchbrnchstücken Deut. 6, 5, 6—16. Indessen finde sich doch auch manches Lehrreiche in den Mittheilnngen, wie tue Abweichungen im Dckalog und auch Aden Esras Werkchen über die hebräischen Zahlwörter sei eine nützliche Beigabe. Also doch! (Schluß folg t.) Meriirische Änzeigen. Äether Thora (Krone der Lehre.) Enthält die 613 mosaischen Ge- und Lerbote der heiligen Schrift., nebst den von den Talmudisten als biblisch sanktiouirteu sieben rabbinischen Haupt-Ritualgesehen, in poetischer Form (hebräisch) bearbeitet, mit einer dem ״־ ׳•! Studium entsprechenden, aus dem Werke Mizwoth Ha-Schem geschöpften genauen Quellenangabe im Talmud wie in den Nitnal-Codcren ausgestaltet von M. E. Stern. Wien, 1864. Jak. Schloßbergs Buchhandlung. 8. 208 Herr Stern ist einer der fleißigsten, beharrlichsten und vorzüglichsten hebräischen Schriftsteller. Ohne ׳sich einer besonder» Aufmnnternng von Seiten des Publikums zu erfreuen, verfolgt er mit unverwüstlicher Liebe und Lust die vor ungefähr einem Menschenalter cingeschlagene Bahn. Sein Ruf ist so wohl begründet, daß ihn eine nur gegen literärische Anfänger zu übende nachsichtige Kritik eher verletzen, als befriedigen müßte. Gewiß wird er daher folgende Bemerkungen mit ruhiger Unbefangenheit prüfen. Länger, als es sonst üblich ist. müssen wir bei dem Titelblatte verweilen: Das Bnch ״enthält 613 moiaische Ge- und Verbote der heil. Schrift." Die drei letzten Worte sind offenbar ein Pleo« naSmnS. Eine pedantische Kritik wird sogar eine Unrichtigkeit in denselben entdecken, indem mosaische Ge- und Verbote nicht in der heiligen Schrift überhaupt, sondern iuk im Pentateuch enthalten sein können. Dann kommen die ״sieben rabbinischen Haupt-Ritualgesetze." Gibt es aber auch solche Hauptgesetze? Ist ihre Zahl wirklich auf sieben festgesetzt? Und von wem ist dies geschehen? Die Quelle» enthalten hierüber nachstehende Aufschlüsse. R. MoseS b. Jakob aus Couch, der in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts lebte, ist der erste, der eine Zahl rabbinischer Gesetze anführt, er zählt aber deren nicht sieben, sondern fünf: Erub, Trauergebräuche, den neunten Ab, Megilla, Chanucka, hinzufügend, daß von dem Gebote des Händewaschens bereits früher die Rede gewesen sei. Die Siebenzahl kommt zuerst im Chinnuch vor. Am Schlüsse des Registers der mosaischen Gesetze werden folgende 7 rabbinische Gebote angeführt: Eulogieen, Händewaschen, Sabbathlicht, Erub, Hallel, Chanucka, Megilla. Wer der Verfasser des Chinnuch sei, ist zweifelhaft, wenn auch Herr Stern N. Ahron Ha-Lewi als Verfasser nennt.' Gegründete Bedenken dagegen hat schon Asnlai laut werden lassen. Wenn diese Siebenzahl nicht von einem Editor oder Abschreiber, sondern vom Verfasser selbst herrührt, so stammt sie allerdings aus dem 13. Jahr« hundert; sie drang aber keineswegs durch, und selbst R. Noah Chajjim Zewi im Anfänge des gegenwärtigen Jahrhunderts fühlte sich nicht veranlaßt, dieselbe fest zu halten. Bor 20 Jahren hat Gabr. Pollak in Amsterdam über die 7 rabbinischen Gebote mit Rappoport und Luzzatto korrespondirt. D. Halichoth Kedem , wo die Korrespondenz abgcdruckt ist, liegt mir in diesem Augenblicke nicht vor. So viel ich mich erinnere, führt Nappotzort den Ursprung dieser Sieben auf eine Zahlenspielerei zurück. Der erste Dckalog enthält nämlich 620 Buchstaben; diese Zahl wurde ans die 613 mosaischen Gesetze und auf 7 rabbinische Gebote gedeutet. Diese Deutung findet sich jedoch nur bei jüngeren Autoren; ältere denken an die 7 Schöpsungötage. die 7 noachischen Gesetze oder an 7. Scfiroth; Luzzakto meint mit Pollak, daß Vital der Urheber der fraglichen Sicbcnzahl sei. Herr St. behauptet ferner, daß die 7 rabbinischen Hauptritnal- Gesetze von den Talmndisten ״als biblisch sanktionirt" sind. Wenn der Herr Verfasser, wie wir vermuthen, diese seine Behauptung aus Sabb. 23, a. deduziren will, so muß er diese Sanktion für alle rabbinische Satzungen in Anspruch nehmen. Eine eingehende Erörterung hierüber findet sich bei Nachmanides in seiner Kritik des Maim. Seser Ha-Mizwolh I, 13. Das Kether Thora selbst wird vielleicht noch Eigenthum der Synagoge werden, vorausgesetzt, daß irgend ein Editor es seinem Machsor eiuverleibt. Die Freunde der Pijjutim werden wol hieran, schwerlich Anstoß nehmen; ohne allen Zweifel übertrifft Herrn Sr.'s Lehrgedicht nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich den bei weitem größten Theil der gerinano-frankischen Pijjutim. Ist derselbe einmal dem Machsor einverleibt, so wird sich in Deutschland wol auch ein Uebersetzer dafür finden. Das Lehrgedicht ist in achtzeiligen Strophen geschrieben, deren jede mit einem Bibelverse eudigt. Die Anwendung der Bibelverse, durch welche der Reim nicht gestört wird, ist oft sehr geistreich, so daß Bibelkenner nicht selten ans eine angenehme Weise überrascht werden. In der Anwendung biblischer Wörter in neuhebräischer Bedeutung hat sich der Herr Verfasser einen ziemlich weiten Spielraum gelassen. Wir erinnern uns an 192■-.@ באלהים יתן כפרו. Die sechste Zeile dieser Strophe ist schwerlich aus dem Herzen des Herrn Verfassers geflossen. Zn einer Beziehung leistet das Gedicht mehr, als der Titel erwarten läßt. Die meisten Gesetze werden um einer zuweilen originellen Motiviruug begleitet. Sonst ist der Herr Verfasser beflissen, sich streng an die Halacha zu halten, ohne jedoch jede Ungenauigkeit vermieden zu haben. Wenn der שכיר לימים ein Jude ist, darf er vom Genüsse des PeßachopferS nicht ausgeschlossen werden. Strophe 14 (S. 6) ist also zu allgemein gehalten. Hin und wieder sind im Widerspruche mit dem Plane und dem Titel des Werkes rabbinische Elemente mit aufgenommen, z. B. Strophe 31 (S. 11) beim Sabbathgesetze. Die Ausstattung des Buches ist sehr ansprechend, und es verdient den Freunden neuhebräischer Poesie empfohlen zu werden. RabbinatSkandidaten mögen nicht unterlassen,׳ dasselbe zu studiren. Bemerkungen. Aus Mangel vn Raum mußten die Korespondenzartikel. a»S Wien, Prag und Pest für die nächste Nummer zurnckgelegt werden.

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