Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1864-04-20 · 16 (20.4.1864) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
16 (20.4.1864)
Date
1864-04-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2542917-2543121-2543138--3625-2547520
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

m. 16. Stefieater Jahrgang. SjegeMw, Den 20■ «flprif 186^. Jede» Mittwoch erscheint ein Bogen. Pranuincrationspreis: Ganzjährig 7 fl., lialbj. 3 fl. 50 kr., viertel!. 2 fl. öst. W. Einzelne Nummern «Skr. Man aboniurt bei allen Postämter» n- Buchli-nidlungen des Zn-'und AAlandes. M (panrntfa. WocOenöfatt für jüdische Theotagie. Herausgeber und Redakteur: Jtu bh: «b C» Ir» 1LÖW, Oberrabbiner zu Szegedin. Inserate sind and. Redaktion in Szegedi» oder an Hrn. sranz Wgner in beipzifl zu senden. Die Lspaltige Petitzeile wird mit 10 Nkr. 2 Sgr. berechnet. Ncdaklkon: 3 Kronen-Gasse, Politzer'sches Haus. Inhalt. Die Possessionüfähigkeit der Juden in Oesterreich. Von Dr. Wolf. — Die israethlsche Krankenverpflegungsanstalt und BecrdigungS- Gesellschaft in Breslau. Bon S. G. — Korrespondenz. Anstand. London (Montefiore-Nesolukiön. Von L. D.) Regierungsbezirk-Trier (Dereinswescn.) Trier (Abwehr von Kahn.) Baieru (Kodak.) Inland. Wien (Die orthod. Literanir.) Makü (Chaßidäischcs.) Szolnok (Toleranz.) Fl'uifsirchen (Schule.) Prag (Jerusalem.) — Professor Ewald als Kritiker. Von Wiener. — Literarische Anzeige. Stern'S Kether Thora. Ange, zeigt vom Herausgeber. — Bemerkungen. — Iuserale. Inhalt der Beilager Dr. Meise! und die Walzmühlc. Von Fasset. — Die Bürgschaft. Von Dukes. Die flossesjimssähigkeit der JJuöeu in Oesterreich. Don Dr. G. Wotf. Wie die Journale berichten, hat das Staatsministerium jüngst die Behörden iy Lemberg um ein Gutachten angegangen, ob den Juden das Recht auf den Grundbesitz zu gewähren sei und der Bann des Grafen Goluchovski aufzuheben wäre. Es ist bekannt, daß die wegen ihrer Reformbestrebungen vervehmten Wiener Vertreter sofort nach Erlassung der provisorischen Verordnung vom 3. Oktober 1853, welche den Juden den Grundbesitz verbot, wo sie nicht bis zum Jahre 1818 dazu berechtigt waren , in einer Audienz bei Sr. Majestät um Rücknahme jener Verordnung baten. Der Kaiser versprach, die Sache nochmals untersuchen zu lassen. In Folge dessen richtete der damalige Minister Pach ׳an die verschiedenen Landeöstellen einige Fragen in Beziehung auf die künftige Stellung der Juden in Oesterreich, in welchen auch die Frage wegen Gestattung des Grundbesitzes vorkam. Die Landesstelle in Lemberg, Referent Freiherr v. Kalchberg, sprach sich zur Ueberraschung Vieler, wie allgemein bekannt ist, zu Gunsten der Juden aus. Wir hegen die unerschütterliche Ueberzeugung, daß das Ministerium Schmerling nach der jetzigen Lnqueto diese Frage in gerechtem liberalen Sinne lösen, und der Neichsrath demselben zustimmen werde. Wir wollen jedoch den Moment benützen, um einige historische Reminiszenzen, wie wir sie auf das Gerathewohl herausgefunden, den Lesern des B. CH. mitzutheilen. In den kaiserlichen Archiven liegen stoßweise die Akten aufgestappelt, welche Bittgesuche von Gemeinden und einzelnen Juden enthalten, des Inhaltes, daß es ihnen der äußerst beschränkten Räumlichkeiten wegen rc. im Interesse der Gesundheit, der Sittlichkeit n. s. w. gestattet werde , außerhalb des Ghettos, zu wohnen und daselbst Häuser anzukaufen. Rißweise sind Berichte der Unteran die Oberbehörden, bis an . den Monarchen, über diese Petitionen vorhanden. —; Welche Zeit, welche Kräfte, wie viel Gut und Blut ist aus» diese Gesuche .und Berichte verschwendet worden! Wir führen beispielsweise an: Im Jahre 1811 waren in Prag 1629 jüdische Familien, 6298 Seelen; diese hatten 278 Häuser. In denselben befanden sich 2499 Zimmer, 962 Kammern und 1368 Küchen. Es hatten in solcher Weise zwei oder auch drei Parteien nur eine Küche. Wenn man überdies bedenkt, welche Räumlichkeiten in dem Ghetto Zimmer genannt wurden, so wird man sich ein beiläufiges Bild davon machen können, in welcher Weise die Juden daselbst zusammengepfercht gelebt haben. In Kostet in Mähren lebten im Jahre 1823 81 Familien und diese hatten nach ämtlichen Erhebungen 60 Theil- Häuser, in welchen 75 Zimmer waren. Und dort, wie in Prag und anderwärts haben erst wiederholte Bitten den unerträglicheu Zustand etwas gemildert. Eigenthümlich in dieser Beziehung waren die Verhältnisse der Juden in Wien. Bis zum Jahre 1670, in welchem die Juden von Wien aüsgewiesen wurden, besaßen sie eigenthümliche Häuser und sonstige Grundstücke Nach der Wie- Verkehr war es ihnen anfänglich gestattet, in bestimmten Häusern zu wohnen. Später durften sie sich überall einmiethen — das Ghetto, wie es von 1624—1670 war, hörte auf — es war ihnen aber der Grundbesitz verboten. Am 7, Oktober 1789 gestattete wo! Kaiser Josef den Juden den Ankauf von Staatsgütern. Der damalige k. Rath v. Hönigsberg machte sofort Gebrauch davon , und kaufte einen Antheil der Herrschaft Velm. Die niederösterreichischen Stände klagten hierauf, und behaupteten, eS würden durch diese Maßregel ihre Privilegien geschmälert. In Folge dieser Vorstellung nahm Kaiser Leopold die gegebene Bewilligung wieder zurück. Seit jener Zeit war es eine besondere Gnade ' des Kaisers , wenn dem einen oder dem andern Juden die Bewilligung ertheilt wurde sich in Wien ein Haus rc. anzukaufen; nnd nur in den seltensten Fällen wurde diese

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.