Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 12 (23.3.1864)
- Date
- 1864-03-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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m. 1s Siekmtec JaQtgaiig■ SzegeSl», den 23■ Mrz l8k4. Jeden Mittwoch erscheint ein Bogen. Prannmerattonspreisj: Ganzjährig 7 fl., üalbj. 3 fl. SO kr., Viertels. L fl. öst. W. Einzelne Nummern iS kr. Man abomnrk bet allen Postäuitern u. Buchhandlungen des Znnnd Auslandes. M Miinmchl. Wochenklatt für jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: Mu DE! O JE"״ O JL MB JLÖW, Obercabbinec zu Szegedin. Inserate find and. Redaktion in Szegedtn oder an Hrn. ssriMj Wfliler in Leipzig zu senden. Die 21'paltige Petilzeiie wird mit 10 Nke.—2 Sgr. berechnet. Redaktion: ׳ 3 Kronen-Gasse, Politzer'sches Inhalt. Jüdisch-theologische Fragen vor dem Forum des Wiener Landesgerichtes. Vom Herausgeber. — Korrespondenz. Ausland. London (Mviiteflvre.) Paris (Die Alliance.) Trier (Der Messias.) München (Inden im Leichen,Uge des Königs.) Kopenhagen (Ben Chauanja im Reichstage.) BreSlan (Religionsschule. Sachs' Hinterbliebenen.) Inland. Wien (Epstein.) Wien (orihodore Synagoge. Die 45) Peil (Säroser Juden. Meiiel und Hauser.) Gr. Kanizsa. (Todesfall.) Gr. Kanizsa (Die Chnzpa in Gisenstadt.) Großwardein (Die 48 ) Balassa-Gyarmath und Losoncz (Nacht und Tag) Wieselbnrg (Prüfung.) Nyregyhüza sDie Rabbinerversammlung.) Szegßnrd (Sefer Thora.) Mähren (Die zwei Feilbogen.) Mähren (Brunner Rabbinerwahl.) Prag (Stein.) Prag (Hübsch's Vereinigungspredigt.) — Bemerkungen. — Inserate. Jüdisch-theologische Fmgev vor dem Forum des Lmrdcsgerichkes m Men. Die politischen Journale brachten über den am 30. Dezember v.' I. bei dem Wiener Landesgerichte verhandelten Kompert-Prozeß so ausführliche Berichte, daß wir es nicht für angemessen hielten, dieser Verhandlung auch die Spalten unseres Blattes zu öffnen. Auch wollen wir nicht verhehlen, daß uns weder die zum Schutze des Judenthums geschehene Anklage sonderlich erbaut hgt, noch die Vertheidigung: die Anklage nicht, ׳weil wir uns gegen etwaige Ausschreitungen der Presse gegen das Judenthum kein׳ würdigeres nnd wirksameres Mittel denken können, als die Presse selbst) die Vertheidigung nicht, weil uns die Aeußerungen über die Existenz eines orthodoxen Judeuthums, — sehr gelinde gesagt, — ganz überflüssig schienen. Da Dr. Grätz ausdrück- -lich sagt, daß ״die meisten Profeten alle Herrlichkeit ans die königlich dav.idische Nachkommenschaft Überträgen haben" (S. 11); so gibt er ja deutlich genug zu verstehen, daß er die Messiaslehre der orthodoren Synagoge weder verspotten, noch in Abrede stellen, sondern nur darthun will, daß nach seiner Anschauung von dem erilischen Jesajas auch dem jüdischen Volke messianischer Charakter vindizirt werde. Um aber auch den Gedanken nicht aufkommen zu lassen, als hatte Gratz etwas Neues, früher Uner-. hörtes gelehrt, und dadurch die herkömmliche Lehre des Judenthums ״herabgewürdigt", wies Mannheimer mit Recht darauf hin, daß das 53. Kapitel des Jesajas, die Basis der Grätz'schen Darstellung , von früheren Schriftauslegern in demselben Sinne interpretirt wurde. Damit muß sich selbst der orthodoxeste Rabbiner einverstanden erklären. Erkennt ja auch der kabbalistisch gesinnte Nachmanides die in Rede ste-. hende Interpretation für die richtigste an! Hiermit wäre aber auch die Anklage wegen Herabwürdigung oder Verspottung des orthodoren Judenthumö vollständig widerlegt gewesen. Dieses hält an den Verheißungen fest, welche sich' auf einen Messias aus dem Hause Davids beziehen; und dies wird auch in dem Grätz'schen Aufsätze nicht in Abrede gestellt. Grätz läßt das jüdische Volk ebenfalls in messianischem Lichte erscheinen; allein dasselbe thut auch die.Orthodoxie! Er befindet sich also mit dieser in vollkommener Uebereinstimmung! Dr. Kompert und sein Vertheidiger unterließen es jedoch, die Stelle in dem Grätz'schen Aufsatze hervorzuheben, welche von den eigentlichen meffianischen Weiösagüngen spricht, und leugneten dagegen, um die Anklage wegen Herabwürdigung des orthodoxen Jubenthums, für das der Staatsanwalt Lienbacher in die Schranken getreten war, zu entkräften, die Existenz des orthodoren Judenthums; Prediger Mannheimer nnd Rabbiner Horowitz stimmten ihnen bei. Diese Wendung des Prozesses influirte natürlich auch auf den Urtheilspruch. Letzterer ift nun in den gelesensten Tagesblättern so unvollständig mitgetheilt worden, daß das Charakteristische desselben fast ganz verwischt erscheint. Namentlich ist es folgender Passus, der uns der Aufmerksamkeit unserer Leser aus leicht einzusehenden Gründen in hohem Grade würdig zu sein scheint. Nachdem nämlich das Urtheil, das uns in seiner anthentischen Form erst dieser Tage zu Gesichte gekommen ist, die Klagepuukte angeführt hat, fährt es fort: Mit Rücksichtnahme auf die Verordnungen vom 20. Juni und 30. Oktober 1781 unterliegt es keinem Zweifel, daß die jüdische Religion in den Kreis derjenigen Konfessionen ausgenommen worden sei, deren Uebung, Lehren, Gebräuche und Einrichtungen unter dem besondern Schutze der Strafgesetze stehen. Einzelne Sekten dieser Religion, falls, solche bestehen sollten, könnten auf diesen Schutz keinen Anspruch machen (Art. 4. des Kundmachungspatentes vom 27. Mai 1852.) Es würde also ein Angriff