Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 8 (24.2.1864)
- Date
- 1864-02-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Siebenter Jahrgang. M 8. Szezedin, Sen 24. ,Muar 1861 Leben Mittwoch erscheint ein Botzen. Pränumcrationspreis: -Ganzjährig 7 fl., kalbj.3 fl. 50 kr., viertelj. 2 fl. öst. W. Einzelne Nummern RS kr. Man aboumrt bei allen Post-, ämtern u. Buchhandlungendes Znnnd Auslandes. m Miinirnja. iVocheuktattWir jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: Oberrabbiner zu Szegedrn. 31t! ctatc find and. Redaktion in Szegedin oder an Hrn. KlUlj Mgller in kleijljig zu senden. Die Lspaltige Petilzeiie wird mit 10 Nkr.—2 Sgr. berechnet. Kedaktion: 3 Kronen-Gaffe, Politzer'sches Inhalt. Gemeinde-Korrespondenz über die Stempelgebühr von Kethuba und Sch'tat Chaliza. — Dem Verdienste seine Krone. Von L. P. — Physiognomik. Von Dukes. — Korrespondenz. Ausland. Paris (Marr.) München (Arnheim.) Trier (Soziale Verhältnisse.) Leipzig (Geschichte der Tartüffe.) Amsterdam (Müllers Kataloge.) Inland. .Wien (Auszeichnung.) Wie» (Handwerkervereiu.) Pest (Rechtfertigung.) Pest (Handwerkerverein.) Pest (Vorlesung.) Ofen (Anszeichnung.) Großmardein (Lehrer-Beerdigung.) Szegedin (Vortrag im Lesevcrein.) Arad (Montestore.) Gr. Kanizsa (Gründungsfeier der Chevra Kadischa.) Kula (Wohllhätigkeit.) Jaukoväcz (Schulsperre.) Prag (Recht zu trauen.) — Literarische Anzeige. Ewald'S IV. Ezra. Angezcigt von Dukes. — Literarischer Kolbo.. Von Brüll. — Bemerkung — Inserate. (JeiiiembeOiktcfpiibciij über die SteinpefijeOüfjtoon öet Ketfjufia und bes Stfj’tat Cfjafp. I. Schreiben des Szegediner Cemeindevorstandes an die Gemeindevorstände z« Pest, Prag nnd Wien. 35—864. Indem wir uns auf die in. den Nummern 46 und 47 des vorjährigen ״Ben Chananja" erschienenen, die Stempelgebühr der Kethuba, Tosefet Kethuba und Sch'tar Chaliza betreffenden Aktenstücke und Bemerkungen berufen, geben wir uns die Ehre, Sie zu ersuchen, uns über die auf diese Stempelgebühr bezügliche Gepflogenheit in Ihrer ehrenwerthen Kultuögemeinde Aufschluß geben׳ zu wollen. ״ Szegedin, 27. Inner 1864. Wilhelm Singer. II. Antwort.von Pest. Nr. 76. Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Pest. An Einen ehrsamen Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Szegedin! In Beantwortung Ihres Geehrten vom 27. v. M. haben wir die Ehre zu berichten, daß hierorts blos die Kethuba als rein rituelles Aktenstück in hebräischer Sprache abgesaßt wird, und als solches unseres Erachtens keiner Stempelgebühr unterliege. Tosefet Kethuba ist bei uns nicht mehr üblich, und die Chaliza-Verpflichtung wird in deutscher Sprache abgefaßt mit dem einfachen Zeugnißstempel., Mit -aller Achtung. Pest, 4. Februar 1864. Der Vorstand der Pester ist. Kultusgemeiude Dr. Grün Hut. Jgn. Barnay, Sekretär. III. Antwort von Prag. Z. 70. Israelitische Kultusgemeinde -Repräsentanz zu Prag. •״ In Beantwortung der sehr schätzbaren Zuschrift vom 27. Jäner l. I., Z. 35. beehren wir uns mitzutheilen, daß die Kethuba von den Hierlands bestehenden k. k. Gebührenämtern nicht als stempelpflichtige Urkunde betrachtet wird, weil sie in hebräischer Sprache und Schrift ausgefertigt ist, und deshalb nach den Bestimmungen der Gerichtsordnung kein gerichtlich beweiskräftiges Dokument bildet. Auch durch die Uebersetzung in eine der Landessprachen wird die abgehende Rechtsförmigkeit des hebräischen Aktenstückes nicht hergestellt. Was den Sch'tar Chaliza betrifft, so muß derselbe mit dem für jene Urkunden vorgeschriebenen Stempel pr. 50 kr. versehen sein, welche nickt schätzbare Rechte und Verbindlichkeiten zum Gegenstände haben. Ungeachtet der unangefochtenen Stempelfreiheit hebrä i scher Schriftstücke besteht aber doch bei den Rabbinatsschreibern hier die althergebrachte, vielleicht aus der Zeit der Gerichtsbarkeit der Prager jüdischen Obergerichte stammende Gepflogenheit, die Kethuba mit einem beliebigen Stempel geringen Betrages, gemeiniglich 12 kr., auözustellen. Von der isr. Kultusgemeinde-Repräsentanz Prag, am 4. Februar 1864. Der Vorsitzende Ernst Wehli w. p. IV. Antwort von Wien. Z. 89. Vertreter der isr. Kultusgemeinde in Wien. Geehrte Herren! Auf Ihre geehrte Zuschrift vom 27. v. M., Z. 35. beehren wir uns Ihnen mitzutheilen, daß seitdem die Frage wegen Stempelpflichtigkeit der Kethuba, Tosefet Kethuba und Sch'tar Chaliza angeregt wurde, unter den Trauungs - Funktionären unserer Kultusgemeinde diesfalls differirende Gepflogenheiten in Uebung gekommen sind. Während nämlich Herr Mannheimer die genannten Schriftstücke nach wie vor mit Stempeln versteht, hält dies Herr Dr. Jellinek für überflüssig und vom Gesetze nicht geboten. Es ist unö übrigens bis jetzt kein Fall bekannt, daß von Seiten der Behörden über die Stempelgebühr im Sinne