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Ben Chananja · 1864-01-27 · 4 (27.1.1864) · page 1

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Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
4 (27.1.1864)
Date
1864-01-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Sjcflebiii, ftcii 27. Jänner 1864. Siefieiitcc 3a(jrpnfl■ M. 4. Jeden Mittwoch erscheint ein Bogen. Pränmncrationsprcig: Ganzjährig 7 fl., lialbj. 3 fl. 60 kr., viertel!. 2 fl. öst. W. Einzelne Nummern iS kr. Man aboniurt bei allen Postämtern u. Buchhandlungen des In- und Auslandes. m (!llramittja. wochenktalt für jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: Oberrabbiner zu Szegedin. Inserate find and. Redaktion in Szegedtu oder an Hrn. /ranz Mgner in Leipzig zu senden. Die Lspaltige Petitzeile wirb mit 10 Nkr. — 2 Sgr. berechnet. ttedaktkon: 3 Kronen^Gasse, Politzer'sches Haus. Inhalt. Das Recht, Trauungen zu vollziehen. Vom Herausgeber. — Geographisches und Geschichtliches über Palästina aus der talmudischeu Literatur. Vom Herausgeber. — Korrespondenz. Ausland. Belgrad (Vertragsbruch.) Inland. Wien (Orthodoxe Pläne.) Pest (Rabbinatö- Urthcil.) Pest (Rüzsay.) Pest (Krankenverein.) Fünfkirchen (Romantische Kriegsbereitschaft.) Miskolez (Wohlthätigkeit.) Veßprim (Wohlthäligkeit.) Szathmär (Kethnba-Stempel.) Groß-Meseritsch Moniesiore) Olmütz (Kultusvereiu.) Preßburg (Schmicdl.) — Literärischer Kolbo. Von Salomo Rubin. — Erklärung. — Nachrichten. —- Inserat. Neker &as ,lledjt, Trauungen zu vollziehcu. Gine Vorlesung. י) Meine Herren! Der Prager Streit über das Recht, Trauungen MW.Üziehen, hat auch Ihre Aufmerksamkeit auf sich gezogen/ univ' Sitz -haben den hierauf^bezüglichen, trefflichen Artikel in Nr. 2 des ״Ben Chananja" mit lebhaftem Interesse gelesen. Da sich^ aber der gelehrte Verfasser in Uebereinstimmung mit der polemischen und praktischen Tendenz seiner Arbeit darauf beschrankt, nur Antezedentien aus neuerer und neuester Zeit zu Gunsten seiner Anschauung anzuführen , ohne sich auf die seinen Gegenstand betreffende Theorie des jüdischen Eherechtes einzulassen; so wünschen Sie, daß ich, seine Arbeit ergänzend, Sie mit jener Theorie und mit der etwaigen geschichtlichen Entwicklung derselben näher bekannt mache. Ich thne dies um so bereitwilliger, als die mir von Ihnen gestellte Aufgabe, ganz -:-abgesehen von ihrem unmittelbaren praktischen Interesse, auch rechts- und religivnögeschichtliche Bedeutung hat. Die Frage, wer nach dem jüdischen Eherechte die Trauung zu vollziehen habe, hängt mit dem der Eheschließung zuGkunde liegenden Prinzipe genau zusammen. Ich muß mir daher gestatten, dieses Prinzip von biblischem und talinudischem Standpunkte zu beleuchten. A. Biblisches Prinzip -er Eheschließung. Die meisten biblischen Archäologen und Eregeten gehen bei Behandlung der jüdischen Ehe von der Vorausetznng aus, daß die Juden ihre Weiber durch Kauf an sich gebracht haben. Jahn vertritt diese Doktrin am stärksten, indem er sagt: ״Da die Braut, wie ein anderes Gut, gekauft wurde, so standen die Frauen unter dem vollkommenen Eigenthnmörechte der Männer., und wurden sehr niedrig gehalten. Viele Juden zweifeln daher in allem Ernste, ob die Frauen wirklich auch Menschen seien." 2) Was nun diesen Zweifel betrifft, so mag sich ein Jude in Gegenwart Jahn's eine scherzhafte Aeußerung erlaubt haben, die von dem gelehrten Professor für baare Münze genommen wurde. Im jüdischen Schristthume findet sich für diesen Zweifel nicht der geringste Anhaltspunkt. Dagegen verdient der angebliche Frauenkauf näher geprüft zu werden. Daß es Ausnahmen von der angeblichen Regel gab, räumen die Freunde dieser Doktrin selbst ein. Als solche Aus- Nahmen nennen sie Abraham und Sara, Jsak und Rebekka, LMniel und KalebS. Tochter Achsa, David und Sauls Tochter Michas,.,.' Salomo und die ägyptische Prinzessin. Manche dieserMauen, wie Achsa und Pharaos Tochter, brachten sogar aus ihrem väterlichen Hause ein Heiratsgut mit in die Ehe. Dies sollen indeß Ausnahmen sein, während Jakobs Dienst um Lea und Rachel als der Regel ^ntsprechend dargestellt wird. Allein die biblische Erzählung legt ja den beiden Töchtern Labans die Worte in den MmM- ״Haben wir denn noch Theil und Erbe an unseres Vate^Hanse? Waren wir nicht als Fremde von ihm geachtet, da er uns doch verkauft hat (M. 31, 14, 15)1" Diese Klage beweist klar genug, daß die Töchter gewöhnlich nicht im Wege des Kaufes und Verkaufes an Mann gebracht wurden. Man beruft sich, wie Ihnen ohne Zweifel bekannt ist, oft auf die Berichte der Reisenden im Oriente, welche den Weiberkanf konstatiren sollen. Wie vorsichtig aber solche Berichte ausgenommen und benützt werden müssen, weiß Jeder, der, wie wir, meine Herren, in einem Lande oder einer Gegend lebt, wo er Gelegenheit har, manche orientalische Sitte längere Zeit hindurch in seiner unmittelbaren Nähe zu beobachten. Unter der Serbischen Landbevölkerung herrscht bis auf den heutigen Tag die Sitte, daß der Bräutigam den nächsten Verwandten der Braut, namentlich deren Brüdern, Geschenke macht, bevor er die Braut heimführt. Ein flüchtig beobachtender Tourist kann bei Wahrnehmung dieser Sitte.

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