Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 3 (20.1.1864)
- Date
- 1864-01-20
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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71 72 Der geehrte Rezensent behauptet ferner, daß zu מלאכה auch der Begriff einer formalen Stoffänderung gehöre. — Dieser Meinung ist Hartwig Wesseli, der in seinem Commentare zu Leviticus 23, 3. den Unterschied zwischen מלאכה und עברה aufstellt) daß ersteres jede Thätigkeit, letzteres hingegen blos eine formale Aenderung des Stoffes bezeichne. In meiner in hebr. Sprache (Ofen 1830) herausgegebenen Schrift מערכת ההעתקות (Ueber bas System der Tropen) erwies ich aber aus mehreren Gründen, daß diese definitionen falsch find. Ich will sie hier in Kürze wiederholen: 1) würde nach dieser Erklärung die Komposition von מלאכת עברה unrichtig sein, da das Allgemeine dem Besondern nicht als Bestimmungsgrund dienen kann; 2) sind מלאכה und מלאך von einem Nadir לאך, sie unterscheiden sich blos dadurch Vaß מלאכה den unselbständigen Begriff der Handlung und מראך die Person bezeichnet, welche diese Handlung verrichtet; wurde nun מלאכה eine formale Stoffänderung bedeuten, so müßte auch מלאך den Begriff einer Person ausdrücken, die eine formale Stoffänderung hervorbringt. Nun wird wohl Niemand behaupten, daß die מלאכים, welche Jakob an seinen Bruder Esav absandte (Gen. 32, 4) eine formale Stoffänderung bewirkten oder bewirken wollten; 3) wird Numeri (4, 35) das Tragen der Lasten ausdrücklich mit מלאכה bezeichnet; dieses schließt aber keine formale Stoffänderung in sich; 4) übersetzte Onkelos לעשות מלאכה (Gen. 39, 11) 'למבדק בכתבי חושבני (in seine Rechnungsschriften einzusehen) auch עושי מלאכה Esier 3, 9. erklärt Raschi: die Verwalter der königlichen Schätze. Dieses Alles ist keine formale Stoffändernng.*) — Ich verweise den geehrten Herrn Rezensenten auf meine Abhandlung über den Begriff מלאכה in meiner erwähnten Schrift מערכת ההעתקות S. 58—67. Daselbst ist auch eine Einwendung gegen die Mendelssohns'sche Eintheilung dieses Begriffes. Die Uebersetzung von זכרון תרועה mit ״zum Andenken durch Jnstrumentenschall" scheint dem geehrten Herrn Rezensenten schielend und zweideutig. — Wenn diese Uebersetzung schielend ist, so ist es die Mendelssohn'sche ״an welchem zum Andenken geblasen wird," noch mehr. Zunz übersetzt ״ תרועהTrompetenschall." Diese Uebersetzung ist aber nicht genau, da dem R. רוע wie Ps. 98, 6 bei Trompeten und Posaunenschall anwendbar ist. In der That wurde im ehemaligen jerusalem'schen Tempel von beiden besagten Instrumenten Gebrauch gemacht; nur daß man bei der Posaune länger im Tone anhielt, um anzuzeigen, daß an diesem Tage (Rosch ha-schana) mehr Pflicht sei, mit dem Schofar zu blasen (N. ha-schana 6. 5. m. 3.) Nach den! Talmud' wollten zur Zeit der Amoraim einige den Gebrauch beider Instrumente an diesem Feste wieder einführen, vermochten es aber nicht durchzusetzen. Um nun der Wortbedeutuug von תרועה (da תרועה und nicht תרועת שופר steht) und auch der Mischna (daß שופר einen Vorzug habe) zu genügen, hätte ich eine Umschreibung machen und ״Posaunen- und Trompetenschall" übersetzen müssen. Ich hielt es *) Auch wird Herr Rezensent in הצד צבי Sabb. 7, 3. gewiß eine formale Aenderung anffinde» können . daher für passender, den Ausdruck ״Jnstrumentenschall" zu wählen und es dem Leser zu überlassen, hinsichtlich der An- Wendung die Ueberlieferung zu berücksichtigen. In §. 204. ck hielt ich mich an den Eben haeser 2. Keineswegs wollte ich aber alle in unerlaubter Ehe Erzeugten als Bastarde bezeichnen. Durch die Ziffer des Verses wurde blos auf die Mehrheit derjenigen hingedeutet, mit denen eine Ehe einzugehen verboten wurde. Die letzte Beschuldigung, daß ich den Vater des unbeschnittenen Sohnes mit כרת bestrafen lasse, befremdet mich sehr. Der geehrte Rezensent hat vergessen, daß ich in dieser Anmerkung blos die Wichtigkeit der Circumcision erweisen wollte, von Strafe ist hier keine Rede: diese kann aus dem beigefügten Terte entnommen werden. Schmerzlich war aber für mich die Wahrnehmung, daß es dem geehrten Herrn Rezensenten am Herzen lag, die vermeintlichen Mängel des Buches in Erwägung zu ziehen und zu besprechen, während er die Vortheile desselben blos obenhin erwähnte. Ich will nur einige Beispiele anführen: Nach den 8- 8- 87, 105 könnte ihm die Bemerkung nicht entgangen sein, daß die frühere Eintheilung der Pflichten in jene gegen Gott und gegen die Nebenmenschen falsch ist, da in der Religion das Nealprinzip lediglich der göttliche Wille ist, und jede Verletzung der Gesetze der Sittlichkeit zugleich ein Vergehen gegen Gott involvirt; daß das Moralgesetz, welches blos die Vernunft zur Quelle hat, zur Ethik gehöre; daß jene Eintheilung dem Sittengesetze sogar nachtheilig sei, denn da wir gegen Gott mehr Ehrerbietigkeit als gegen unsere Nebenmenschen, schuldig find, so müssen die Moralgesetze nothwendigerweise in den Hintergrund treten. Meines Erachtens heißt es deßhalb überall am Ende der Gesetze 'אני ה, um dem Israeliten zu Gemüthe zu führen, daß der göttliche Wille es einzig und allein ist, der uns die Verpflichtung auflegt. Nach meiner Auffassung haben die Moralgesetze in der Religionslehre eine weit höhere Dignität, da die andern Gesetze von mir מצות נדר הקרושה genannt, ihnen blos als Mittel dienen, um den menschlichen Willen der sittlichen Bestimmung gemäß und entsprechend zu leiten. Auch wird der geehrte Rezensent nicht in Abrede stellen,׳.daß die Begriffe der Liebe zu Gott, der Furcht vor Gott, des Gottesdienstes, des Anhangens an Gott u. a. die ich Grundgesetze nenne, bei mir richtiger als bei anderen Verfassern erklärt werden. Lassen Sie uns nicht leugnen, daß das Volk das Gebot von יראת שמים bloß auf die Erfüllung gewiss ser Pflichten beziehet, während nach meiner Erklärung unter diesem Gebote: die Erfüllung aller Befehle Gottes in Hinblick auf seine Allmacht verstanden wird. Nach der gewöhnlichen Annahme wird dem Neujahresfeste ein Grund beigelegt, der sich nicht auf das Judenthum, sondern auf das menschliche Geschlecht beziehet, wodurch dieses Fest von den anderen Festen eine Ausnahme machen würde, was nach meiner Erklärung des Festes nicht der Fall ist, und mehrere dgl. Pest, im Monate August 1863. I. Wahrmann. Druckvon Sigmund Bürge r in Szegedin.