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Ben Chananja · 1864-01-20 · 3 (20.1.1864) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
3 (20.1.1864)
Date
1864-01-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zum ״Beu Chauauja" Nv. 3, 3er höhere Religioirsunterricht. Von Wahr man», Nabbinatö-Assessor in Pest. Das Bedürfniß eines Lehrbuches der mosaischen Religion für höhere Schulen muß von jedem Israeliten lebhaft gefühlt werden, der von Achtung gegen seine Religion und von dem Wunsche beseelt ist, religiöse Erkenntniß unter der Heranwachsenden gebildeten israelitischen Jugend verbreitet zu sehen, da die bisher in den Schulen zum Vortrage bestimmten Religionsbücher blos für Elementarschulen berechnet sind, wobei nicht zu leugnen ist, daß durch deren Wiederholung in den höheren Schulen, wie auch durch das geringe Maß religiöser Erkenntniß und die Form, in welcher dieselbe den Schülern geboten wird, ein indifferentes Gefühl gegen diesen Lehrgegenstand in ihrem Gemüthe erzeugt werden muß. Der bloße Unterricht in der Thora führt aber ebenso wenig zum Ziele, da es außer Zweifel ist, daß man mit dem gewöhnlichen Unterrichte in der Thora einen blos . philologischen Zweck verbindet, indem man nur lehret, um daS Hebräische verdeutschen zu können, nicht aber um die Schüler in den mosaischen Glanbenswahrheiten zu unterrichten und ihnen die Pflichten als ewige Norm an's Herz zu legen. Zudem erscheinen in der Thora die' uns gegenwärtig verpflichtenden Gesetze mit den uns nicht mehr verpflichtenden vermischt, wodurch die Eindrücke der erster«, wenn auch nicht ganz verwischt, doch -geschwächt werden. Ungleich eindringlicher und erfolgreicher hingegen muß der Unterricht wirken, wenn die Glaubenswahrheiten und Pflichten nach einem Plane geordnet, nebst den betreffenden Belegstellen aus der Thora und den Profeten vorgerragen werden. Sie müssen, wenn sie aus dem Munde eines gottesfürchtigen Lehrers hervorgehen, der selbst von der Heiligkeit des Gegenstandes durchdrungen ist, in dem unverdorbenen, von den Mängeln der Gesellschaff noch nicht angegriffenen jugendlichen Herzen tiefe Wurzeln schlagen und die erwünschten Früchte zur Reife bringen. Ich glaube daher durch Herausgabe meines Religionsbuches (דת והודה) für höhere Schulen im Auszuge, in welchem alle Glanbenswahrheiten der mosaischen Religion und die uns gegenwärtig verpflichtenden.Gesetze nebst den betreffenden Belegstellen in einer wissenschaftlichen Form dargestellt sind, der israelitischen Jugend einen vortheilhaften Dienst erwiesen zu haben.*) Es freut mich auch, mittheilen zu können, daß die hochlöbliche kön. ung. Statthalterei in Würdigung meines nützlichen Strebend mittelst Jntimats vom 25. Jänner 1863, Z. 61, meine Religiouslehre als Schulbuch für die israelitische» Gymnasial- und Realschüler Ungarns zu genehmigen geruht hat. Beim Erscheinen meines Neligionsbuches erhielt ich von mehreren geschätzten Literaten Zuschriften, in denen sie mein Religionssystem, namentlich die Anordnung, Erklärung und Eintheilung der Pflichten belobend anerkannten. Einige theilten mir auch ihre Bemerkungen mit, die ich zum Theile berücksichtigungöwerth fand und bei einer zweiten Auf- V^V‘) Ich halte die Anzeige nicht für überflüssig, daß dieses Buch hieMts bei Herrn Buchhändler Georg Kilian zu haben ist. läge (s. G. w.) mit Dank benützen werde. Einer hielt es jedoch für gut, sich nicht schriftlich an mich zu wenden, sondern seine divergirenden Ansichten öffentlich in einer Zeitschrift anszusprechen. Ich halte es für Pflicht, ihm in demselben Organe zu antworten: In der geschätzten Zeitschrift ״B. CH." vom Jahre 1861 Nr. 52 erschien von Herrn R. A. H. über mein Religionsbuch ״Dath Jehuda" eine Rezeusion. Der geehrte Rezensent schickte seinen Bemerkungen, die er über mein Buch machte, eine Skizzirung meines Neligionssystems voraus. Ich muß ihm hinsichtlich der letztem mein lebhaftes Erstaunen ausdrücken, da ich sie durchaus nicht der Wahrheit gemäß gefunden habe. Er sagt, daß ich in Ansehung der Glaubenslehre nach Albo drei Prinzipien annehme, nämlich das Dasein Gottes, die Belohnung und Bestrafung und die Offenbarung des Gesetzes. — Daß ich nach Albo drei Prinzipien annehme, ist wahr, hingegen ist es falsch, daß ich Belohnung und Bestrafung als ein besonderes Religionsprinzip betrachte/ Diese fließt aus der Allgerechtigkeit Gottes, denn unter derselben verstehen wir, daß Gott das Gute belohnt und das Böse bestraft; nun ist die Allgerechtigkeit eine Vollkommenheit Gottes, sie ist mit dem höchsten Wesen eins und kann nie als abgesondert von demselben gedacht werden. Diese Belohnung ist demnach schon im ersten Prinzipe der Lehre vom Dasein Gottes enthalten. Ich formulirte daher: Vergeltung des Guten und Bösen nach dem Tode. Die Lehre von dem Zustande der Seele nach dem Tode des Menschen macht also das zweite Prinzip ans. Hiermit wollte ich aber diese Vergeltung keineswegs blos auf das zukünftige Leben restringiren, wie konnte der geehrte Rezensent dieses vermuthen, wie konnte er glauben, daß ich Mendelssohn, der die Vergeltung im zukünftigen Leben als eine Fortsetzung von der in diesem Leben betrachtet, widerstreite, da ich doch (§. 39) für die Wahrheit dieser Lehre den Beweis aus der Allgerechtigkeit Gottes führe! ״Gott ist allgerecht" sage ich, ״vermöge dieser Vollkommenheit belohnt er schon in dieser Welt das Gute und bestraft das Böse u.s.w." und früher (§. 34 a) ״Gott ist allgerecht, d. h. er belohnt das Gute und läßt das Böse nicht unbestraft: es widerfuhr den Menschen zu allen Zeiten Gutes und Schlechtes, je nachdem sie einen guten oder bösen Lebenswandel führten u. s. w." Der Sinn dieser Grundlehre ist demnach kein anderer, als daß Gott außer der Belohnung und Bestrafung, die er dem Menschen in diesem Leben zukommen läßt, diejenigen, welche sich hier eines tugendhaften Lebens beflissen, auch im zukünftigen und ewigen Leben belohnt und die 'Bösen und Ungerechten daselbst bestraft.*) Ferner sagt der geehrte Rezensent: ״Diese (Moral- und Ceremonialgesetze) werden in Pflichten der unmittelbaren und mittelbaren Offenbarung eingetheilt." Diese Dar- *) Auch wäre es unrichtig, die Unsterblichkeit der Seele als Religionsprinzip anszustellen. Die Religionsprinzivien müssen alle von Gott ausgehen: Gott ist, Gott vergilt das Gute und Böse nach dem . Tode; Gott hat das Gesetz geoffenbart Die Unsterblichkeit der Seele ist ein Gegenstand der Metaphistk, nur wird hier znm Verständnisse der Vergeltung im eniigen Leben, als Voraussetzung derselben in Trwägung gezogen.

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