Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 49 (9.12.1863)
- Date
- 1863-12-09
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 49. %flci){n, Dm 9. Äkzemker 1863. -Zechller 3rtljrfltu1fl. Ikden Mittwoch erschein» eiu Pränomcraltoosprrl«: Ganzjährig 7 fl., kalbj. 3 fl. 5V kr., viertelj. 2 fl. oft. W. Man abcnnrrt bei aklen Post» ämterii u. Biichhandlungeu de- In- und SknSIandc«. £11 Wiufjciiöfn(( für jüdische Theologie Herausgeber und Redakteur: Lbcrrabbincr zu Szegedin. lind and. Redaktion in Szegedi» oder an Hrn. /ranz IHagner i» tfipjiij J11 senden. Die 2spallig» Peiiljkile wird mit 10 Nkr. — 2 Sgr. berechnet, ttttaklli,: 3 Arouc».Gafft, Poliper'scht« (!inlatnng zur Pränumeraiion auf den nebenien Jahrgang lrS ״Ben 6ha»anja." — Historische Neberflcht der behördlichen Derord» nnngcn nbrr die jüdische (Jftf in Ungarn Bei» Herausgeber — Prcßbnrger Jnstände II. — Korrespondenz. Ausland. DreSlau (JortS Vor» lesnng.) Ziiland. Wien (Mannheinier, Iellinek und Horowitz über das »ene Dcth ba-Midrasch). Wien (Pestcuernng der Svnagogensitze.) Pest (Perlen,ng PellakS in, ״ng. Dercin.) Pest (Lieklnng der Lehrer.) MiSkolrz ((shaßi'däisaius lind Orlhodorie.) Aula (Wohlthätigkeit.) AuS Mähre, (Die Dkjtu!vireu in Brunn.) — Liierärische Anzeigen. Hai Gaon. Pen Leop. DukcS. — Zikcl AöchlinS sranj. schweiz. Handelsvertrag. Bespr. von Silberstern. Ei!!sl11)1111g zur ITräiuniicrntion auf den siebenten Jahrgang des Jen öptammja. Tie P r ä n n »1 c ra l i o » S -B cd i» g n i sse bleiben uuvcränt'ett. Man präniiinerirl bei allen Vostäiiitcrn und bei allen soli tei׳^ Buchhandlungen (in Leipzig bei ^ra»z Wagner): Ganzjährig mit 7 fl. —kr. ö. 2ß. Halbjährig ״ ״ ״ 50 ״ 3 ״ Vierteljährig ״ ״ ״ — ״ 2 ״ Tie PräliumeraiionSgelder werden franko cingesendet. 20er bis Ende Jäner ganzjährig abonnirl, erhält einen der ersie» drei Jahrgänge deS ״Ben Ehananja" gratis. Sammler erhalten auf sechs Ercmplare ein Frcicremplar. Briese und Paquele wolle man gefälligst adresiirrn an die Uc-liktion des 6״en Lhamilija^ in Szegedin. Jjiflorifrijc Mi’rlidjl Der bl'sMlisillM ücrorönuuijcu über Die jüdische ([:(je in Jlngarn. Die rcichStägliche Gesetzgebung Ungarns hat sich mit der jütischen Ehe niemals beschäftigt. DaS EorpuS Jnriö Ungarns enthält daher keine einzige Bestimmung über die jüdische Ehe, wenn man nicht das auS dem Jahre 1092 stammende Gesetz hieher rechnen will, welches die Ehe zwischcn Juden und Ehristinnen für ungiltig erklärt. ') Dagegen hat die nichtreichStägliche Legislatur seit dem letzten Viertel deS vorigen Jahrhundertvon Zeit zu Zeit der jütischen Ehe ihre Aufmerksamkeit zugewendet. In diesem Augenblicke ist cs eben die neue provisorische Berordniing über die Judenehc, welche trotz der kritischen Weltlage und trotz deS bittern Nothstandeö in allen Schichten der ringarjsch.jüdischen Bevölkerung daS lebhafteste Interesse erregt, und daher in jüdischen Kreisen vielfältig besprochen wird. Bclriffl ja diese Verordnung das thenerstc und heiligste 0a!lt deS Menschen: daS Familienleben! Wir glauben also nichts UeberflüssigeS zu thnn, indem wir versuchen, den de-!׳örtlichen Einstuß ans die jüdische Ehe in Ungarn historisch zu beleuchten, und die neueste Verordnung nach ihrer literärischen S.nelle und nach der Anwendung dieser Quelle auf die ungarische Jndenschast uuparteiisch zu charaktcrisiren. I. Kaiser Josefs civilisatorische Maßregeln. Ten Ausgangspunkt unserer geschichtlichen Erinneruugen bildet die Hos-Entschliesmng vom 15. April 1786, in welcher verordnet ivird, daß den Inden, die sich nicht auSweisen, den vvrgcschriebenen Normalschul-Unt.rricht genoss׳׳» zu habe», keine Heiratöbewilligung ertheilt werde. In Ungarn wußte man zu jener Zeit zwar nichts von behördlichen Eheconsensen; da aber die ungarische Verfassung unter Kaiser Jose» suSpenkirt war, so wurde die neue Beschränkung auch in Ungarn angcordnet. Kaiser Joses hatte die ernste und edle Absicht, seine jüdischen Unterthanen zu bilden und zu kulti« Viren; dieö wurde schon von den gebildeteren Juden seiner Zeit dankbar anerkannt. Die Ungeduld, mit ,velcher er über- Haupt seine reformatorischen Zwecke verfolgte, gereicht seinem wohlwollenden und menscheusreundlichen Herzen sicherlich nur zur Ehre. Höchst seltsam erscheint eS aber, daß er heiratSlustige Inden nöthigte, schreiben und lesen zn lernen, »vährend zu jener Zeit auch die Mehrzahl der heiratende» Ehristen deS Schreibens und Lesens unkundig war! Die Josefinische Beschränkung konnte in Ungar» nicht durchdringen. Die Grundobrigkciten, unter deren Jurisdiktion die Juden zumeist standen, ließen dieselbe unbeachtet. Doch