Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 47 (25.11.1863)
- Date
- 1863-11-25
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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875 876 menen Petition auch nicht die Zulassung der Juden zu Aemtem überhaupt, sondern nur zn solchen, welche die Abnahme von christlichen Eiden beanspruchen, beanständet, und nur hiebei hervorgehoben, daß auch die Abnahme von Eiden von Seite eines protestantischen Richters, einer katholischen Parteigegenüber, Schwierigkeiten erzeugt habe, die glücklich überwunden worden wären. — Wie frühzeitig eS in Preußeu zu Recht anerkant wurde, strebsamen Männern deS jüdischen Bekenntnissedie Karriere der akademischen Lehrkanzel zu erschließen, geht auS dem Edikt vom 11. März 1812 hervor. Schon hier heißt eS in §. 8 auSdrüchlich, daß die Juden akademische und Schulämter bekleiden können. DaS Statut vom 13. Juli 1847 erging sich hierüber uoch ausführlicher, nnd sprach die Zulassung zu Armtern im Allgemeinen und nur noch unter gewissen Einschränkungen auS; an Univcrsitäten aber, hieß eS ausdrücklich, können Inden als Privat׳ docentcn, außerordentliche und ordentliche Professoren der mckezinischen, mathemetischen, naturwissenschaftlichen, geogra« phischen und sprachwissenschaftlichen Lehrfächer zugelassen werden, und ebenso an Kunst-, Gewerbe-, Handels- und Navigationsschulen. Die preußische Verfassung vom 31. Jänner 1850 hob auch diese Beschränkungen auf und erklärte in ihrem 4. §.: ״Die öffentlichen Aemter sind, unter Einhaltung der von den Gesetzen festgesteUten Bedingungen für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." Wie aber daS Recht und der Tbarbrstand anScinander gehen, wenn die Gesetze in einem anderen Geiste vertreten sind, als in jenem, in welchem sie erlassen wurden, daß ließ sich auS den Vorgängen in Preußen sattsam wahrnehinen. Denn trotz der zitirten GesetzeSstellen konnte biö zur Einsetzung der Regentschaft in Preußen kein Jude zum akatemischen Lehramt gelangen, und der ausgezeichnete Physiolog Valentin fand in der als intolerant verschrieenen Schweiz den Lehrstuhl, der ihm in Preußen trotz deS GesetzeSlauteS, — trotz der Verwendung eines Alerandcr von Humboldt, versagt worden war. Erst in der neuesten Zeit und unter einer vollständigau Svstemöänderung gelangten Juden an den Universitäleu zu Berlin und BreSlau zu ordeutlichen und außerordentlichen Lehrkanzeln der medizinischen »nd Naturwissenschaften. Inzwischen war aber auch selbst in Rußland die bisher bestandene Schranke durchbrochen worden, und wurde ein anSgezeichnctcr Anatom — Dr. Hirschfeld — nachdem er die ihm gesetzte Bedingung, die griechischkatholische Religion anzunehmen, standhaft verweigert hatte, dennoch als Jude zum Professor der Anatomie an der Warschauer Universität ernannt. — StaatSanstellungen von Ju« den im medizinischen Fache waren schon früher sowol durch daS Gesetz, alö der That nach in Rußland als zulässig er« kannt worden. Daß eS in Oesterreich bisher anders war, und die Verleihung von Slaatöbcdienstungen an Jude» sich auf seltene AuSnahmösälle beschränkte, daß man befähigten Aspiranten kein Hehl daraus machte, eS bliebe ihnen zum Eintritt, oder zur Vorrückung in ein Amt nur die Wahl zwischen ihrer bür« gcrlichcn Karriere und der Verleugung ihres GlaubenSbekenut« uisscS: daS ist eine nur allzu traurige Wahrheit, nnd nicht nur befähigte Konvertiten, die sogleich nach ihrem Uedertritt Professuren, oder andere StaatSanstellungen erlangten, kön« »en eS bezeugen, sondern auch die ihrem GlaubenSbekennt« Druck vva Sigmund nisse trrugebliebrnen Männer von hervorragendem Geist und Talent, welche, Märtyrer ihrer religiösen Ueberzengung und ihrer strengen Wahrheitsliebe, sich von der Stellung, wozu sie berufen, zurückgewiesen gesehen haben. Und doch gestaltet sich ein solcher Vorgang nirgends mehr zur Anomalie, als gerade in Oesterreich. Denn nur im CivilstaatSdienste bildet daS Glaubenöbekcnntniß eine Schranke, nicht im Militärdienste, der doch unmöglich minder ehrenhaft als jener er« achtet werden kann, nnd in welchem nur daS Verdienst, nicht die Kosession über die Vorrückung entscheidet. Die Zahl der Offiziere deS jüdichen Bekenntnisseist in steter Zunahme und auS Veranlassung deö jüngsten Krieges nicht unbelrächtlich vermehrt worden. Wer aber im tapferen österreichischen Heere daö porto ä'öpüo mit Ehren an seiner Seite trägt, der kann auch nicht als nnwürdig angesehen werden, die zn irgend einer Kategorie gehörige Uniform deö Civilbeamten anzuziehen. Und so wenig im hochgebildeten österreichischen Offizierskorps daS religiöse Bekcnntniß der sreund-kameradschädlichen Ausnahme entgegensteht, so ist anch iu andern Kreisen deS bürgerlichen Lebens die soziale Stellung deS Inden, wo Gesinnung und Tüchtigkeit sie fördert, eine geachtete und von Vertrauen gehobene geworden. Solche Anerkennung und solches Vertraneu ließ vielfach Männer deS jüdischen Bekenntnisses zu höheren Beamtenstellen bei den eingreifendsten Instituten deö Landes, zu Direktoren, Ver, waltungSräthen, Handels- und Gewerbe-Kammerrälhen, ja selbst Handelskammer Vizcpräsidendenten, so wie zu Gemeinderälhen erwählen. In den untern Schichten aber widerstrebte der gesunde Sinn, der im österreichischen Volke lebt, jedem Versuche, die gute Harmonie zu stören, welche die gegenseitige Würdigung in den täglichen Beziehungen, wie sie die verschiedenen Arten deö Verkehres mit sich bringen, ׳rzeugt. So haben Leben und Sitte dem Gesetze, daö wir vertrauensvoll von der Gnade unseres Monarchen und von der hohen Einsicht und Weisheit Seiner Nälhe erwarten, mächtig vorgrarbeitet. Fragen wir, ob die Männer, die selbst nur ihr Gewissen und die Ueberzeugung, von welcher sie durchdrungen sind, zu Maßgaben ihrer AuSspüche erheben, zögern werden, unö die volle Gewissensfreiheit, daS ist die völlige Unabhängigkeit vom religiäscn Bekenntnisse, in unserem Thun und Lassen zuzugestehen; so antwortet in unserem Jnnern eine Stimme laut nnd vernehmlich ein freudige- Nein. Fragen wir weiter, ob die Kräfte welche bisher schon in ihrer Gebundenheit zur Hebung deS Nationalwohl« standeö weit über Verhältniß beizutragen vermochten, in dem großen und überwiegenden Interesse derselben nicht völlig freigegeben werden sollen, so dürfen wir von diesem Standpunkte auS mit einem ahnungsvollen und Zuversichtlichen Ja darauf antworten. Wir dürfen daher der vollen Ueberzeugung Raum verstatten, daß der Tag, an welchem daS Vaterland die Angehörigen deS jüdischen DekentnisseS alö seine ebendürtigen Söhne aufnehmen wird, sie mit einer durch Dankbarkeit gesteigerten Liebe an dasselbe binden und Alle von dem Gedanken durchdringen wird, zum Aufbau einemächtigen und glücklichen Oesterreich ״mit vereinten Kräften" als wohlgesinnte Staatsbürger, jeder, so weit eS ihm gestattet ist, getreulich mitzuwirken. Burger i» Szrgidio.