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Ben Chananja · 1863-06-24 · 26 (24.6.1863) · page 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
26 (24.6.1863)
Date
1863-06-24
Page
– (sequence 12)
Language
German
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45a 454 III. Petition -er ungarischen Inden an den Erzherzogpalalin Josef. Mitgetheilt von Ignatz Reich, Hauptschullehrer in P e ft. (frier k. f. Hoheit, Erzherzog zu Österreich, und Palatin in Ungarn! Die jüdische Nation in Ungarn trägt seit undenklicher Zeit alle Staatslasten, die jeder christliche Unterthan zu tragen schuldig ist, überdies zahlt sie eine besondere Steuer unter dein Namen Toleranztare; nur wurde dieselbe vom Militairstande befreit; dieser Besreiung bediente man sich aber dazu, de» Inden deswegen nicht als Landes kind zu betrachten, weil er daS Land nicht vertheidigt, er blieb daher von allein Genusie der bürgerlichen Rechte ausgeschlossen. Seit beinahe 20 Jahren wird diese Nation auch von dieser Pflicht nicht verschont, der Jude muß jetzt so gnt wie der Christ sein Blut zur Errettung deö Vaterlan deS verspritzen. In den meisten europäischen Staaten zog dieser Umstand die Folgerung nach sich, daß die Inden, nachdem sie die bürgerlichen Pflichten erfüllt, auch in die Rechte derselben eingesetzt wurden: die Juden in Ungarn glauben daher auo eben diesem Grunde, sowie auö den, in der am Landtage 1807 den löbl. LandeSständeii ringereichten Bittschrift snb A. enthaltenen Motiven, berechtigt zu sein. ihren gütigsten Monarch um die Begünstigung der bürgerlichen Rechte anznflehen; zwar steht der darariv dem höchsten Erario erwachsende Verlust der Toleranztare, welche sich mit dem Bürgerrechte nicht vereinbaren läßt, diesem unseren Ansuchen im Wege, so hatte auch die löbl. Landes Circular Deputation am Landtage 1807. snb B. diese (501• lision in Erwägung gezegen, und brachte daher in Vor schlag, die hastende Summe der jährlichen Toleranztare pr. 80000 als eine Interesse per .V/״ von einem Kapitale mit 1600000 zu betrachten, und dieses Kapital in einer Zeit srist von 4 Jahren zu reluiren. EndeSgeferligte glauben aber den Vorschlag benanruer löbl. Depiualion aus leichtere Art ausführbar machen zu können. Die jüdische Nation, die von jedem ehrbaren NabrnngSkrwerb ausgeschlossen, ihr Brod nur im Handel zu suchen gezwungen ist, der aber ohne Credit nicht leicht betrieben werden kann, und in Ermanglung von Realitäten die sie zu besitzen nicht befugt ist, ergriff schon vor langen Zeiten daS Mittel, sobald einer derselben von dem!'einigen etwas entbehren konnte, sich Silbergeräthe anzuschaffen, welche dann von den Eltern aus die Kinder erblich über« gingen. Diese Silbergeräthe ersetzen zum Theil die Stelle der Realitäten, worauf die meisten CrediroreS Vertrauen setzten, und die in dringender Noth durch die königl. Dersatzämter schleunige Hilfe verschafften. Wenn nnn den Inden bürgerliche Degünstignngen eingeräumt würden, wodurch ein großer Theil dieser Nation vom Feldbau und die in Zünften Einverleibten von ihrer Handarbeit, ohne Credit zu benöthigen, sich ernähren könnte, andere aber die den Credit benöthigen, anstatt deS Silbers wirkliche Realitäten , alö Häuser, Äcker und Weingärten sich anznschaffen befugt wären, dann könnte diese Nation il״- Silbergeräth leichter entbehren. Enkesgesertigte unterfangen sich daher Euere kaiserl. Hoheit fußfällig anzuflehen, seine geheiligte Majestät als gnädigster Mittler dahin huldreichst zu bewegen, daß unserer Nation die so oft inständig erbetenen bürg. Rechte und Begünstigungen, wie in den benachbarten Staaten, durch eine allerhöchste Normal Resolution auch indessen, bis endlich selbe bei de... nächsten Landtage in ein Gesetz übergehen kann unter jener Bedingung huldreich zugesagt werde, daß diese Nation jeneö ReluilitionS Kapital von 1600000 s. B. Z. in Silber und zwar um den, im für die k. k. demsehen Erbländer ddt. 10. Sbtober 1809 ergangenen Silber-EinlösnngS-Palenl festgesetzten Preis, d. i. die feine Mark Silber 70 fl. 48 fr. erlege. Euere k. k. Hoheit! Zu einem selchen wichtigen Schrine wäre eine ordentliche Zusammenkunft vo.: den Vorstehern der Inden der löbl. Comitate und königl. Freistädte, um über diesen Gegenstand deliber'ren, und auS ihren Mittelri Depntirte mit Vollmacht bestellen zu körnen, erforderlich gewesen: allein da vermöge allerhöchster Normalien die Haupt« zusamnienkünsle oder sogenannten General-Conventicnle der Unteuhanen foivie die Absendnng ihrer Ablegare» streng verbolhen sind, so können EndeSgesenigle in der Sache nichlS anderes Ihm, als den sehnlichsten Wunsch des großlen Theilö der Nation, in dessen Gesinnung sie hinlänglich eingeweiht sind ljedoch ohne Verbürgung) in der Weise, wie diejenigen Vorsteher verschiedener Comitate, die zur Pester Leopoldi Marktzeil 1807 in ihren eigenen Handlnngsgeschäften anwesend waren, sich über den snb. B. beiliegenden Tepntational-Operat laut C. äußerten, Ew. kaii'erl. königl. Hoheit zn Füßen legeu. Eingereicht am 12 April 1810. Naphtali Rosenthal, Elkon Pinkus, Großhändler in Pest, Adam Mauthner Vorsteher der Juden in Pest. Druck reu S'gmuud Buraer iu Ljkgtdio.

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