Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 14 (1.4.1863)
- Date
- 1863-04-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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253 254 nnng selbst NM Enthebung von ihren Funktionen anzusuchen nicht anstehen konnten. Mit tiefem Bedauern und in aller schuldigen Ehrfurcht vor drn Aussprüchen eines hohen k. ung. Statlbalterei-RatheS, muffen wir eS als eine nnläugbare Thatsache aner« kennen, daß trotz wiederholten bittlichen Einschreitens unsere im Jahre 1861 unter den oben flüchtig angedeureten Umständen verfaßten Statuten die Sanction dieser hoben Behörde nicht erlangt haben, und somitzu Recht auch nickt bestehen. Aber wir können die Bemerkung auch nicht untere drücken, daß die Pcster isr. EultnSgemeinde an einem Febler nicht die mindeste Schuld trägt, für welchen sie nach so langer Frist in empfindlichster Weise bestraft werden soll. Der Vorstand dieser Gemeinde hat nach Antreten seines Amtes nichts unterlassen, waS geeignet war, die Unterbrei׳ tung der Statuen vor daS Forum deö hohen k. ung. Statthalterei-RatbeS zu bewerkstelligen, und ist ihm auch von Seite der damaligen städtischen Behörde die Versicherung crtheilt worden, daß eine solche Unterbreitung um Sanction ui Wirklichkeit statt gefunden hat. Da nun einmal, wie wir jetzt erst in Erfahrung brigen, dieses Versäiimniß vom Jahre 1801 so schwere Folgen für unser Gemeindeleben haben sollte, so haben wir unS doch mit der Hoffnung geschmeichelt, daß eine etwaige Revidirung, Modisicirnng und eine ergebenste Unlerbreitnng der Statuten den gewählten Vertretern der Gemeinde anheim gestellt werden würde, deren Fähigkeit zu einer -solchen Arbeit bisher nicht ungünstig beurtheiil worden ist, und die wiederholt und bei jeder Veranlassung ihre Bereitwilligkeit, den Wünschen der hohen Behörden sowie den Anforderungen der veränderten Zeiuunstände Folge zu leisten, zu erkennen gegeben haben. Finde: jedoch ein hoher k. ungarischer Statthalterei-Nath nach weiser Einsicht für gut, diese Arbeit einer Commission von Vertrauensmännern zu überantworten, so unterwerfen wir »nö dieser geneigten Anordnung mit der, den hohen Behörden schuldigen Ehrfurcht. Nur ist die oben erwähnte hohe Anordnung, daß der ganze vormalige Vor« stand und Ausschuß mit diesem Vorschläge zu betrauen sei, — da eö sich hiebei nicht speziell um die nochmalige Anhörung der bereits von deuiselbeu Körper abgegebenen und im städti« schen Archive vorfindlichen Meinungsäußerung handelt, sondern die Anordnung eine förmliche Anerkennung desselben von Seite der hohen Behörde alö dcS einzigen rechtmäßigen Vorstandes implizirt, wie solches auch in dem hohen Erlasse vom 12. d.Mts ausdrücklich gesagt wird, —nur ist —müssen wir mit tiefem Bedauern und aller Ehrfurcht vor dem hohen k. ung. Statthalterei.Nathe bemerken — diese Anordnung von einem Einflüsse auf die Verhältnisse der Administration begleitet, der eö unS unmöglich macht, unsere Funktionen in der Ver« waltung weiter beizubehalten. — Ew. Erkelenz werden eS Männern, die durch zweijähriges unermüdliches Arbeiten ihr redliches Bestreben alö Israeliten und Staatsbürger ihre Pflicht zu thnn, hinreichend an den Tag gelegt haben, zu Gute halten, wenn sie der Stimme ihres Gewissenfol« gcnd, Ehrenämter niederzulegen eilen, deren Beibehaltung der Sache selbst, für die selbe geschaffen wurden, ernstlich Gefahr bringt. Wir hakten eS nämlich nach unserer Ersah« rung und dadurch gewonnenen Überzeugung für unmöglich, den materiellen Bestaub der EultuSgemeinde auch nur einen Tag sicher zu wahren, sobald unö die moralische Basis, die Autorität, die nnS bisher durch eine wenigstens scheinbare Anerkennung der hohen Behörde zu Theil geworden, entzogen wird; denn trotz der oben rühmlich erwähnten Ein« müthigkeit, die unter den Gemeindemitgliedern herrscht, und aus die wir stolz zu sein alle Ursache haben, giedt es doch in einer Gemeinde von solcher Ausdehnung an Seelenzahl, wie die hiesige ist, genug widerstrebende, ja feint« licke Elemente, die theilS auS übel angebrachtem Ehrgeize, auS Eitelkeit, auS persönlicher Gehässigkeit oder auch ans selbstsüchtigen Motiven anderer Art sich geltend machen, wo nur eine Gelegenheit geboten wird, und wie wir im Verlaufe unserer Amtsführung reichlich zu erfahren Gekegenbeit hatten, sich auch vielfach geltend gemacht haben. Die sich in warhaft empörender Weise wiederholenden Denunciationen und Angebereien, von meist bekannten niedrig denkenden Personen ausgehend, mir denen die hohen und höchsten Behörden, und, wie wir zu unserem Leidwesen vernommen, auch Ew. Ercellenz behelliget worden sind, fanden eben schon früher Nahrung und Aufmunterung in dem Umstande, daß unsere Statuten die hohe Sanktion nicht erlangt hatten, und jedem Störcfried Aussicht geboten schien, unser gedeilicheS Fortwircken erfolgreich hemmen zu können. Wie muß eS erst jetzt werden, wo neben dem fakti schen Vorstande ein anderer einzig gesetzmäßiger von der LaudeSbehörde ausdrücklich in einem öffentlichen Aktenstücke bezeichnet wurde! Anderseits beruhen die Einkünfte unserer gotteödienst« iichen, Unterrichts« und Wohltätigkeitö-Anstalten zum großen Theile auf indirekten Besteuerungen, deren Eintreibung wegen vielfacher Umgehung der Vorschriften schon in den geregeltesten 'Zuständen die empfindlichsten Schwierigkeiten bietet. Seit längerer Zeit müssen wir bereiteine Einbuße an dieser Einnahme constatiren, und wir hätten ein gänzliche- Versiegen einiger Quellen in sicherer Aussicht zu stellen, wen» nicht unverzüglich ein mit der Anerkennuug der höchsten Landesbehörde ausgerüsteter Vorstand an unsere Stelle gesetzt wird. Wir erwähnen beispielsweise unsere rituelle Fleischaccise, die von den geschilderten Einflüssen am eigent« lichsten berührt wird, und, einem Barometer gleich, den Stand der Anerkennung deö Vorstandes von Seite der Be«