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Ben Chananja · 1863-03-11 · 11 (11.3.1863) · page 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
11 (11.3.1863)
Date
1863-03-11
Page
– (sequence 8)
Language
German
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187 18 8 fern behilflich war, Laß ich mit leichtem die bezüglichen AuS'vrüchr der Kasuisten aufsaud und sie in meiner Broschüre niederschrieb. Nm nun einerseits da» rühmenswerthe Andenken Le» sel. Chorin nicht zu schmälern, habe ich größtentheil» die Seiten lO und 11 meiner Drochüre ihm und seinen literarischen Leistungen überhaupt. ja sogar!ene in Beziehung der Kopfbedeckung selbst gewidmet und sein Wirken «n vollkommenem Maße gewürdigt, anderseits dem wahren Sachverhalte nach, wie hier bereits berichtet, die bezüglichen Stellen au« dem ,Mögen Abroham" selbst zitirt'). Wie Euer Hochwürdeu au» meiner Broschüre ersehen haben werden. habe ich mich rücksichtlich der äkopfbedecku.iz hauptsächlich ans meine psychologischen Anschauiiiigen. die schon im Jahre 185» in der allge. meinen Zeitung de» JudenthumS veröffentlicht wurden, und wovon in meiner besagten Broschüre ^uch Erwähnung geschah — gestützt, und bloß nebenbei auch den jüdischen Lader berührt. — Meine Ueberzeugung ist trotz einer bereits überstaudeiien Polemik nicht schwankend geworden, sie ist vielmehr erstarkt. — Euer Hochwürden können sich demnach leicht die Vorstellung machen, mit welcher srohen Empsindung ich — u»d wie ich glaube, auch alle denkenden Leser Ihres geschätzten Blatte- — die Biographie des seligen Chorin, die alle Bestrebungen des Berewigten gebührend verherrlicht, gelesen haben. — Wenn dem Herrn Dr. Weil von allen Gutgesinnten der innigste Dank für seine gediegene, geistreiche Arbeit und für seine dabei bewiesene liefe AlterlhumSkunde gezollt wird, so suhle» sich dieselben Liier Hochivürden nicht minder verpflichtet. daß Ihr geschätzter ״Ben Chananja" solche herrliche Aussätze als Beiträge zur jüdischen Religion-- und Culnirgeschichte zu Tage fördert. Der Erwartung mich kingebend, daß Sie der gegenwärtigeu Reklisi« fatien in Ihrem geschätzten Blatte e»n Plätzchen anweiseu, und in Bälde veröffentlichen werden, zeichnet mit größter Hochachtung Euer Hochwürdrn ergebenster Pest, 3. März >862. Leon Pollak. Nothgedrungene Erklärung. Herr Proseffor Goldenthal hat in Nunilncr 8 dieses Blattes auf den in der 3. Nummer desselben entlialtcncn Angriff wohl erwidert, aber durchaus nicht denselben von sich abgewälz». Mit der Appellieung an dawissenschaftliche Publikum, das dem Herrn Proseffar die Fähigkeit zulrauen soll, eine hebräische Urkunde ohne Zuhilfenahme des GeseniuS'schen Wörterbuches verstehen und übersetzen zu können, ist so viel als gar nichtgethan. Jener Angriff hätte euie wenigstens etwas sageildr Erwiderung, oder aber, — was für Herrn Professor Goldenthal ') Als ich m meinem 12. Jahre dem Thalmudstudien bei dem sel. RabbinatS-Snbstituten Rabbi Scholem Fürth in Preßbnrg oblag, und mit »hm den ,Mögen Abroham", — wie man zu sagen pflegt, — durchging, kamen wir auf die bekannte, das Lesen de« Schema betrefsende Stelle. Auf meine Bemerkung: ,So wäre e» doch erlaubt, da- Schema barhäuptig zu beten" erwiderte mein Lehrer barsch: ״Gehe, du Scheketz!" Bei meiner strengen Religiosität mich sehr verletzt fühlend, antwortete ich bloß. ,Rabbi! Damit ist meine Frage noch nicht wider« legt" — viel heilsamer gewesen wäre — ein gänzliche« Schweigen verdient. Sr hätie damit wenigsten« sein ״peccavi" eingesianden und die Sache wäre abgemacht. Mit einer Erwiderung aber, wie sie Herr Professor Golden» »hal schrieb, fertigt man nnr einen Gegner ab. mit dem zu kämpfen man unter feiner Würde hält. Herr Professor Goldenthal sitzt so fest im Zutrauen de« wisscuschaftlichen Publikum« (wohl mit Ausnahme de« bissigen Steinschneider uud de« nicht minder bissigen Recensenten im literarischen Centralblatte), deß er es gar nicht der Mühe Werth hält, herabzusteigen vom hoben Olymp und jenen Schulknaben. der erst da- GeskniuS'schc Wörterbuch zu Hilfe nehmen m»ß, zurechtzuweisen. Trotzdem hätte ich geschwiegen. Da mir aber von verschiedenen Seiten versichert wird, Herr Proseffor Goldenthal habe gar keine Ahnung davon, daß ich jener ABCdariuS bin (und doch ließ die Chiffre Dr. A. M. und namentlich der Schluß jene- Artikels keinen Zweifel an meiner Autorschaft zu), so Halle ich e« für eine Ehrensache nunmehr, wenn auch etwa« zu spät, für jene Erwiderung meinem Gegner mit offenem Disir entgegen zu treten, damit nicht am Ende später einmal ein Unschuldiger des Herrn Professors Ingrimm empfinde. In der That istmir auch recht lieb, die Feder spitzen zn müssen, um nicht, da nun einmal in Wien außer dem Herrn Proseffor alle« weiß, ich und niemand anderer sei der Schreiber jene« Artikels, den Schein des ״ockium flgulimitn“ oder gar gemeiner Verläumdung auf mich zu laden. Die beifolgende Ucbersetzung möge Zeugniß geben von meinem in Nummer 3 enthalteneu Artikel. Und hiermit sei die Sache abgethan. Dr. AlokS Müller. Professor Goldenthal« Uebersetzung: ״Wir EndeSgfertigte bekennen und thun kund allen, welche von dieser Schrift sehe» (sie!) oder hören werden, die der edle und geehrte Herr Mrriz Bilmer (oder Willmer) in der Synagoge zu Judcnbnrg bekannt machen ließ. daß. wer einen Schuldschein von dem genannten edlen Herrn besitzt, sei eS, daß dieser selbst schuldet durch eigene oder fremde Unterschriften oder Andere für ihn mit eigener oder fremder Unlerschrisl. derselbe binnen dreißig Tagen zu erscheinen habe und da« Doment vorzuzeigc», »ach dem Rechte de« Lande- Steiermark, denn der j genannte edle Herr will diese einlüsen, nach der Aussage jener Schrift, > wer dies aber unterließe, verliere all sein Recht und Anspruch. ES verstrichen nun mehr denn 30 Tage seit der obige» Kundmachung, und Niemand, weder Mann »och Weib kam und legte irgend einen Schuldschein oder eine BürgschastSverpflichtung des genannten edlen Herrn vor. Daraus forschten und suchten und fragten wir selbst dringend nach, ob irgend Jemand, Mann oder Weib, da wäre, der eine Urkunde über eine Schuld odrr Bürgschaftsleistung vom genannten edlen Herr» besäßen, und trotz dem Allen hörten und sahen und fanden wir Niemand. Wir Endesgeferligten bekennen daher, beurkunden und bezeugen für Aste, welche von der gegenwärtigen Schrift sehen (sie!) oder hören werden, daß. wer da ans der Stadt Judenburg kommen und rin Dokument über Schuld oder Bürgschaftsleistung de« geuanuten edleu Herrn produziren sollte, von jeher bis auf den heutigen Tag. eine solche Urkunde null und nichtig, ohne Werth lind Giltigkeit vor Gericht sei; wir haben daher dem geehrten edleu Herrn Moriz Bilmer und seinen Nachkommen gegenwär» tige Schrift übergeben, daß diese in ihrer Hand sei zur Rechtfertigung, zum Ausweise und zum Zeugniß. So geschehen am süftrn Tage der Woche, am dreizehnten Tage de« Monat« Nissan im Jahre 5187 nach Erschassung der Welt. Wir haben e« geschrieben und unterfertigt und alle« sestgestellt und bestätigt. (Folge״ dir Namen der Aussteller.)' Tzegedin, Selbstverlag brr Xriaklloi. Leipzig, Lommlsstons-Verlag 00■ Franz ttafitr. Druck von Sigmund Burger in Gzegetin.

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