Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 11 (11.3.1863)
- Date
- 1863-03-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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»i> fl Zzcgcdill. Den 1l. Mrz 1863. Scrijlkr 3<ן)1ה1ןחן)ז. Jeden Mittwoch erscheint eia Bogen. Prännmrrafidnsprri•: Ganzjährig 7 st., balbj.3 st. 50 kr., viertelj. 2 st. oft. W. Man abonnirt bei allen Post» äintern u Buchhandlungen de« 3«» «nd Auslände«. Mn GlNMM. WodjenGfttK für jüdische Theofogie. Herausgeber und Redakteur:!»!:0P03.U Obcrrabbiner zo Szegedio. find an d. Redaktion in Ezegedin oder an Hrn. /raitj Mgaer in tn'1>!1g zu senden. Die Lspaltige Peiiijeile wird mit 10 Nkr. —2 Sgr. berechnet, ttedallllo»: 3 .strontN-Gaffe. Polihcr'sche« Inhalt. Arou Chorin. Biograftsche Skizze. Bon Dr. Weil. — Bon der Wichtigkeit der griechischen Bibelübersetzungen. Dom Lbrrrabbiner Dr. Zipscr. — Korrespondenz. Inland. Pest (Lvnagcgenornamentk> Gran (Ccmpeten,streit). Arad (Religiöse Duldsamkeit). Arad (Die CulruSordnung). Lftgaliric» (AuSschreuungen de« ״Mewaffer"). Lemberg (Der Statthalter im jüdischen Tempel). — Replik von Leon Prllak. — Nolhgelrungenk Erklärung. Bon Dr. Alois Müller. Aron Chorin. Eine biographische Skizze von Dr. Weil. (Fortsetzung.*) 18. Außersynagogale Reformen. A. Dir Leiiiihllng drr Liscnbah» an Labliathrn und /rsitagrn. Chorin war nicht der schlachkenselige Ritter der jüdischen Reform, sondern deren umsichtig vermitlelndcr Diplomat. Ob die rabbinischen Satzungen ihm selbst für unverbrüchlich galten, oder ob er sich seiner diplomalischen Vermittlnng nur als einer Akkomodation bediente, möge dahin-! gestellt bleiben. Gewiß ist, daß er sich bei der Motivirung! seiner Reformvorschläge stelS aus den Thalmud und dieKa- , suisten berief, und bei der Benützung dieser Quellen niemals; unterließ, die herkömmliche Methode zu befolgen. Daß er in diesen Quellen einheiurisch war, beweisen seine Erörterungen und insbesondere sein 1819 vollendetes und 1828 bei M. I. Landau in Prag erschienenes Abak Sofcr, welches Gloffen;um zweiten und dritten Theile deS Schulchan Aruch (Jore Dea und Eben Ha-Ezer) und einen ErkurS über den ' adirionellen Charakter der Filakterien enthält. Die wichtigste der von ihm zur Sprache gebrachten außersnnagogalen Reformen ist die Freigebung der Eisenbahnsahrten an Sabbathen und Festtagen, welche nach seiner Meinung auch von orthodorem Standpunkte vollkommen gerechtfertigt erscheint. j Um zu diesem Resultate zu gelangen, bemüht er sich, alle Bedenken zu entkräften, welche gegen die von ihm projeklirte Reform erhoben werben könnten. Von diesen Bedenken betrifft eines die Erzeugung der bewegenden Kraft, eineö die Bewegung selbst. Da nämlich jene Kraft durch Heizung, also durch eine Arbeit, welche der Jude am Sabbathe nicht vornehmen bars, erzeugt wird; der Jude aber sich am Sab« bathe deS Genusses oder Gebrauches auch solcher Produkte enthalten muß, welche einer, wenn auch von Nichtjuden voll- ') S oben Nr. 40 v. 3- und r. 3r. 3. 4. 5. s. 7. 8. s. | zogenen sabbathschändcrischen Thätigkeil ihren Ursprung ver«! danken: so ist die sabbathliche Benützung der Eisenbahn von | einer Verletzung der bestehenden Sabbathgesetze unzertrennlich, l Gegen diese Einwendung erinnert Chorin, daß der Thalmub! den Genuß oder Gebrauch der Produkte sabbathlicher Arbeit nur in dem Falle verbiete, wo die Arbeit ausschließlich oder vorzüglich für Juden unternommen wurde, waS bei Beheizung der Lokomotive offenbar nicht der Fall ist. Viel schwerer wird ihm die Beseitigung deS zweiten EinwurfeS. Derselbe fließt auS folgenden Worten der Tbora: ״Sehet, der Ewige hat euch den Ruhetag gegeben; darum gibt er euch am sechsten Tage Speise für zwei Tage. So bleibe nun Jeglicher au seiner Stelle. Niemand gehe heraus von seinem Orte am siebenten Tage (2 M. 16, 28)". Diese zunächst auf die Einsammlung deö Manna bezüglichen Worte haben eine mannigfache Auffasinng erfahren. Am strengsten wurden sie von den Tosilhäern und Karäern aufgefaßt. Erstere gebieten, am Sabbath im Hause stille zu sitzen und sich ' nicht zu bewegen. Letztere lehren: ״An den Festtagen darf ' man nicht, wie an Wochentagen gehen, wohin man will; I nur zum Gottesdienste, zur Predigt und zur Mahlzeit ist zu > gehen erlaubt; an Sabbathen ist auch letzteres untersagt, ין und nur der Besuch des Gottesdienstes und der Predigt erlaubt'^)." Am mildesten ist die in der babilonischen Gemara vorherrschende Auffaffnng, nach welcher die bezüglichen Worte überhaupt gar kein Reiseverbot enthalten, so daß eS vom Standpunkte der Thora erlaubt ist, am Sabbathe nach Willkür zu reisen J). In der Milte zwischen den beiden Ertremeu liegt die Anschauung R. AkibaS, welcher der 2000 Ellen betragenden Sabbatgrenze (Thechum Sabbath) pentateuchischen Ursprung vindizirt^), und die Bestimmung der palästi« nensischen Gemara, welche diese Grenze als rabbinische Umzäunung betrachtet, dagegen eine längere Linie, von 12 Milieu nämlich, welche mit der Größe deS LagerS Israelin der Wüste übereinstimmen soll, als die pentaleuchische Sabbathgrenze festsetzt aj. Daß diese Grenze auch solchen Retsenden gesetzt sei, die sich von Ort zu Ort bringen lassen,