Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 49 (19.12.1862)
- Date
- 1862-12-19
- Page
- Seite 419 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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419 in religiöser, sondern mich in zivilrechtlicher Beziehung maßgebenden thalmndischen Gesetzes, welche in Familien nnd in Gemeinden Achtung, Einfluß und Ansehen erwarb, und den Thalmudjüngern zu ״guten Schiddnchim," d. i. reichen Schwiegervätern verhalf. Wenn die reichen Orthodoren wirklich daö wären, wofür sie sich mit so vieler Ostentation ansgeben, würden sic wieder anfangen, erklnsive Thalmudjünger, — ״feine Bachnrim," — zu ihren Schwiegersöhnen zu wählen. Sie müßten aber zu diesem Behufs ihren Töchtern, damit dieselben an einem Bachnr Geschmack finden sollen, eine ganz andere Erziehung geben, als dieselben gegenwärtig unter der Leitung von Gouvernanten, Sprachmeistern und Mustklehrern genießen. Auch müßten sie im Stande sein, wieder die Zeit herbeizuführen, wo ״man auS einem Bachnr Alles machen konnte," um dem« gemäß den Nahrungserwerb ihrer Eidame zu begründen. Dies Alles geht nun aber nicht mehr! Zum Theil ging'S auch in früheren Zeiten nicht; die Metamorfose des Bachurs in einen Kaufmann mißlang in vielen Fällen. Letzteres war auch bei C h o r i n der Fall. Derselbe hatte nicht Thalmud studirt, um Rabbiner zu werden; der Thalmud Surfte nicht als Brovstudium betrieben werden, indem es nach der Mischna verboten ist, ״die Thora als Grabscheit," oder als Werkzeug zum Erwerbe zu gebrauchen. ״Wer sich der Krone (zum Erwerbe) bedient, muß zu Grunde gehen (Aboth 4, 5)." Da er aber auf dem Meere seiner Handelsgeschäfte Schiffbruch gelitten hatte, kehrte er ans daö Meer des ThalmudS zurück, um sich und seiner Familie als Rabbiner eine Subsistenz zu sichern. Ehoriu hatte sich nämlich bald nach seiner Rückkehr von Prag (26. Dez. 1783) mit seiner Gattin Rebekka, — welche ihm 3 Söhne und 4 Töchter gebar, und 1837 starb, — verehelicht. Er hatte das achtzehnte Lebensjahr überschritten, und er war nach dem Religionögesetze verpflichtet, Haus und Herd zu gründen. Diese Pflicht wird den Jünglingen Jsrael's auch von dem Chef der neuorthoboren Romantik in Deutschland eingeschärft (Hirsch, Horeb §. 527); derselbe setzt sich aber hier, wie in vielen anderen Fällen mit Thalmud und Schulchan Aruch in unversöhnlichen Widerspruch, indem er es unterläßt, das Heirathen im dreizehnten Lebensjahre zu empfehlen. Es ist dies eines der lehrreichen Beispiele, welche beweisen, daß sich in kultivirten Ländern auch die Orthodoxie in sehr wesentlichen Dingen nicht mehr um die Vorschriften der Gesetzbücher kümmert, auf welche sie sich in Journalen, Streitschriften, Gemeindeversammlungen und vor den Behörden unaufhörlich beruft. Hirsch meint es nicht einmal ernstlich, wenn er das Heirathen im 18. Lebensjahre empfiehlt. In den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts war dasselbe allgemein üblich. Ein frommer Bachur betrachtete es als ein schweres Mißgeschick, wenn er als 20 jähriger Jüng. ling noch nicht Ehemann war (Kidd. 29, b). Nur die von der modernen Zeitrichtung Berührten setzten sich darüber hinaus, und bewarben sich, wenn ihnen das Jeschibaleben nicht mehr behagtc, um Hauslehrerstellen. Daß Chor in diese Bahn nicht einschlug, sondern in das älterliche Haus zurückcilte, und ein Weib nahm, beweist, wie wenig eS ihm zu jener Zeit noch in den Sinn kam, gegen das orthodoxe Herkommen Opposition zu machen. Wie Viele seines Gleichen verließ er nach seiner Vermählung die Folianten, und widmete sich dem Handel, um bald diesen zu verlassen, und zu jenen zurückzukehren. Seine ersten Unternehmungen mißlangen nämlich so vollständig, daß er auf immer den Geschäften entsagte, und den festen Entschluß faßte, sich nunmehr durch das fleißige Studium d. Schulchan Aruch auf daö Rabbinat vorzubereiten. Sein Lehrer R. Jeremias versicherte ihn seiner Protektion, und Chorin freute sich um so mehr, seinem verehrten Lehrer im vorhinein einen Dienst leisten zu können, indem er mit dazu beitrug, daß dessen Sohn, R. Jo ab, in Dentschkreuz, wo Chorin Gemeindemitglied war, zum Rabbiner aufgenommen wurde. R. Joab verfaßte einen Kommentar zu den ״Pforten der Eidschwüre" (שערי שבועות), von R. Jsak b. Reüben, einem Enkel R. Jsak Alfaßi's. Das Werk erschien 1794 in Wien bei Josef Hraschanzky. R. Josef Karo hatte die ״Pforten" dem Großvater des Verfassers, Alfaßi zugeschrieben, und diesen Jrrthum theilten mehrere Approbatoren des Joabischen Kommentars, unter Anderen auch der berühmte mährische Landesrabbiner Markus Benedikt. Selbst R. Joab, der Kommentator, kannte den Urheber des von ihm bearbeiteten Werkes nicht. Und doch hatte schon ein Autor des 13. Jahrhunderts, R. Meir aus Rothenburg den wirklichen Verfasser angegeben. 3. Die ersten neun Jahre in Arad. Als N. Joab's Buch erschien, war Chorin schon seit fünf Jahren Rabbiner in Arad, wohin er auf Empfehlung seines Lehrers in Mattersdorf im Frühlinge des JahreS 1789 berufen wurde. Seine Aufnahmsurkunde wurde jedoch erst später, am 22. Elul 5549 (13. Sept. 178H), ausgefertigt. Es wird ihm in derselben nebst freier Wohnung und den üblichen Emolumenten der wöchentliche Gehalt von 4 fl. Rh., der in den Monaten Nißan, Sivan und Tischri verdoppelt werden soll, zugesichert. Die Gemeinde war mit ihrem neugewählten Rabbiner so zufrieden, daß sie schon am 14. Juni 1790 den wöchentlichen Gehalt desselben auf 5 fl. Nh. erhöhte. Chorin war, als er das Araber Rabbinat antrat, 23 Jahre alt; die Gemeinde war aber nicht viel älter. Im Jahre 1754 zählte dieselbe nicht mehr als 24 Mitglieder