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Ben Chananja · 1862-10-03 · 39 (3.10.1862) · p. Seite 334

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
39 (3.10.1862)
Date
1862-10-03
Page
Seite 334 (sequence 10)
Language
German
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§. 15. Der Ausschuß hat das Recht, jene Mitglicder, welche nach mehrmaliger Mahnung ihrer ZahluugS- Pflicht nicht Nachkommen, aus der Vereinsliste zu streichen. 8. 16. Der Verein besoldet einen Diener, dessen Gehalt die jeweilge General-Versammlung bestimmt; derselbe ist bei der Einkassirnng und sonstigen Dienstleistungen zu Vereinszwecken zu verwenden. §. 17. Sollten die laufenden Einnahmen in irgend einem Jahrgänge zur Bestreitung der Ausgaben nicht anSreichen, so kann der Ausschuß eine zeitweilige Umlage von 20—30 Nenkreuzer per Mitglied je nach Bedürfnis; anSschreiben. §. 18. Zur Sicherstellung des VereinöfondeS werden durch den Ausschuß verzinsliche Staatö-Loose angekanft, deren Serien und Nummern zu protokolliren sind und für deren sichere Anfbewahrnng der Ausschuß zu sorgen hat. Von diesen Loosen sind bloß die Interessen verfügbar. 8- 19. Fallt ans ein solches LooS ein Treffer, so hat die nächste General-Versammlung über dessen Verwendung zu wohlthätigen Zwecken zu bestimmen, mit besonderer Berücksichtigung ans den Stand des Vereines selbst. §. 20. Ebenso hat die General-Versammlung über das Vereins»Vermögen zu wohlthätigen Zwecken zu bestimmen, wenn jemals, aus welchem Grunde immer, der Verein sich anflösen sollte. 8. 21. Der sammtliche Ausschuß übt die Controlle j und hat das Recht jedesmaliger Einsicht in die Rechnungen.! §. 22. Der Ausschuß ist beschlußfähig wenn 5 seiner Mitglieder anwesend sind. Sind jedoch nur 3 anwesend, haben ihre Beschlüsse nur dann Giltigkeit, wenn keine Meinungsverschiedenheit obwaltet. tz. 23. Wenn Ausschnßmitglieder durch Todesfälle, durch Nebcrsiedlungen, oder ans andern Gründen ausscheiden, ergänzen sich die Znrückbleibendcn bis zur nächsten General-Versammlung aus den Vereinsmitgliederu. IV. Obliegenheit des Obmanns, Kassiers und Protokollführers.! §. 24. Der Obmann leitet die Ausschußberathungen, er besitzt das alfabetische Verzeichniß der Vereinsmitglieder, und folgt für den Kassier die Anweisungen aus. Im Verhinderungssalle wählt der Obmann ein anderes Ausschuß- Mitglied zu seinem Stellvertreter. tz. 25. Der Kassier besorgt die gewöhnlichen und! außergewöhnlichen Einnahmen, honorirt die Anweisungen des Obmannes, und führt über alles gehörige Rechnung. $. 36. Der Protokollführer besorgt alles Schriftliche, trägt die Beschlüsse in das Protokoll ein, das unter seiner Verwahrung bleibt; jedoch müssen zur Giltigkeit alle Beschlüsse von den anwesenden Ausschußmitgliedern im Protokoll, unterschrieben sein. V. Die Generalversammlung. $. 27. Der Generalversammlung ist alljährlich über die Gebahrung des Institutes ein Ausweis vorzulegen, und! derselbe nach geschehener Vidimirung der Generalversammlung ins Archiv des Vereins zu Hinterleger;. Das Protokoll der früher» Generalversammlung hat jedesmal der nächsten Generalversammlung vor Beginn der Debatten vorgeleseu und durch die Leztere Unterschriftlich verificirt zu werden. §. 28. Der Ausschuß veranstaltet alljährlich, um die Zeit der Osterfeiertage — nach Einholung der behördlichen Bewilligung, zum Behufe der Abordnung eines landeSfürstlichen Commiffärs — eine Generalversammlung. 8• 29. Zn dieser General-Versammlung müssen sämmtliche Mitglieder geladen werden, und die Anwesenheit von wenigstens eines dritten Theileö der Mitglieder bedingt die Beschlußfähigkeit. (Bezug auf §. 11.) tz. 30. Die Beschlüsse der Generalversammlung binderr auch die Abwesenden. VI. Wahlmodns des Ausschusses. $. 31. Die Wahl des Ausschusses geschieht auf folgende Weise: Jedes bei der Generalversammlung anwesende Vereinömitglied, schreibt die Namen von 9 Personen aus der Gesellschaft, die es als Ausschuß wünscht, auf einen Stimmzettel; die gesammelten Wahlzettel werden geprüft, und diejenigen 9 Herren, welche die größte Stimmenzahl haben, bilden den Ausschuß. (Bezug auf 11.) H. 32. Bei gleicher Stimmenzahl, entscheidet das Loos. §. 33. Wenn von der Generalversammlung eine Abänderung der Statuten beschlossen wird, hat sie sich dieserwegen einer neuerlichen, behördlichen Bewilligung zu unterziehen. 8- 34. Der Gevatter-Verein darf niemals ein Darlehen aufnehmen. Der Ausschuß: Sim. D. Pollak, M. I. Schaffer, Anton Scheiuberger, Jakob Reizer, Sim. Jeiteles, L. Zadir, Jaromir Stein. Verzeichniß der Vereins-Mitglieder. Ausländer David, Aigner Ahron, Ausländer Simon. Ausländer Josef, Adler Leopold, Ausländer Carl D., Ausläuder Emanuel, Ausländer Samuel, Altstädter Dr., Ausländer Heinrich, Angel Jsak, Altwehr Armin Dr., Bamberger Samuel, Bettelheim Wilhelm, Bamberger Leopold, Bürget Ferdinand, Bettelheim Michael, Beinhaner Jakob,

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