Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 42 (18.10.1861)
- Date
- 1861-10-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 42. Szege-in, den 18. Oktober 1861. m8₪₪m ÄllMMYN. ❖ ♦ ♦$׳ r J Vierter Irrkrgrmg. 4)craus0e6e1 uufi Mafiteur: L. Löw, Dßerniößinet zu 5zegedül. Zedcn Freitag erscheint ein ganzer Bogen. Prnniimcrationsprrig: Ganzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 kr., viereljährig 2 fl. österr. Währ. Man abonnirt bei allen Postämtern und Buch- Handlungen des In- und Auslandes. Manuskripte sind an die Redaktion zu senden. Inserate sind an den Verleger S. Bürger in Szcgedin oder an Hrn. Franz Wagner in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Petitzcile wird mit 10 Nkr. — 2 Sgr. berechnet Inhalt. Die Tradition von vr. Weil. — Das Fest der Gesetzgebung von Fasset. — Der Sohar. V. Stern. — Korrespondenz. (Ausland). Köln — (Inland). M.-Theresiopel. — Pest. — Litcrärische Anzeigen. Dr. Müller'ö Pharisäer und Sadducäer. Angczeigt vom Herausgeber. — Miszellen v. Leop. Dukes. Die Tradition. Bon 1)1. Weil. תהה פלפול יגיע Kali r. Fortsetzung Bs). Prüfen wir die Satzungen genauer. welche das thalmndische Strafrecht über die Behandlung falscher Zeugen enthalt, so begegnen wir fast denselben Erscheinungen, welche nnö bei der Prüfung der Ethrogfrage entgegen traten. Die Mischna enthält Satzungen und Bestimmungen, deren Verstäudniß sich nicht durch die mündliche Ueberlieferung erhalten hat, so daß über Sinn und Bedeutung derselben unter den ersten rabbinischen Autoritäten Meinungsverschiedenheit herrscht. Alsaßi polemisirt ausführlich gegen eine Mischnaerklärung seiner Vorgänger, dieselbe aus der babilonischen Gemara widerlegend. Nachmanideö nimmt sich, wie gewöhnlich, der Alten an, indem er ans die Tosifta hinweist, welche zu Gunsten derselben spricht. Jom Tob b. Abraham tritt dagegen nicht nur auf die Seite Alfaßi's, er erklärt sogar die auf traditionellem Wege überkommene Tosifta für den Ausfluß einer falschen Auffassung! Gehört also nicht eine wahrhaft romantische Selbstverblendung dazu, einer solchen Unsicherheit und Konfusion gegenüber für die vnlgäre Traditionsdoktrin zu schwärmen? — Die in Rede stehende Mischna enthält einen Ausspruch, welchen ein berühmter Palästiuens. Amoräer, R. Abuhu in Cäsarea, und ein berühmter Persischer Amoräer, Raba b. Joi'es in Machusa, willkürlich erklären, und ein Wort, das mir der סטמת veS Ethrog ein ziemlich gleiches Geschick hatte: אסטפית• Die Tradition bat nicht nur den Ursprung , sondern auch die Bedeutung des Wortes nicht zu bewahren verstanden. Alfaß! gestattete sich / an dem Worte eine durch nichts gerechtfertigte Konjekturalkritik zu üben. Erst Benjamin Dionysius Mussafia entdeckte den griechischen Ursprung des Wortes und dessen wahre Bedeutung s7)! Ueberhaupt hat das richtige Verstäudniß des Thalmud viel mehr der filologischen Forschung, als der Ueberlieferung zu verdanken, und fast jede neue Entdeckung, welche auf diesem Gebiete gemacht wird, führt eine neue Beschämung der vulgären Traditionsdoktrin herbei, indem dadurch die Unzuverlässigkeit der Ueberliefcrung eben so klar hervortritt, wie deren Unzulänglichkeit. Die Untersuchllttgen auf dem Gebiete der thalmndischen Sprachforschung und Alterthumskunde sind daher in Bezug auf die vulgäre Traditionslehre in der That nicht so unversanglich, wie Manche glauben, weshalb sie auch von den Romantikern gemieden. ja perhorreszirt werden. Das vierte Beispiel, mit welchem der Herr Verfasser die vulgäre Tradilionsdoktrin illustrirt, ist das Wiedervergeltungsgesetz: ״Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule (2 M. 21, 24, 25 vergl. 3 M. 24, 19. 20. 5 M. 19, 21)." Nach der thalmudischen Auffassung ist bekanntlich hier nicht von einer buchstäblichen Wiedervergeltung (einer eigentlichen tiilio) die Rede, sondern von einer von den Richtern zu bestimmenden Geldstrafe. Rap. setzt den Sinaitischen Ursprung dieser Ansfassung voraus, und meint, daß im Sinne Frankel's viel Einsicht und Umsicht von Seiten der großen Synode dazu gehört habe, um die fragliche Auffassung mit dem Buchstaden der Schrift in Einklang und Uebereinstimmnng zu brin-