Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 30 (26.7.1861)
- Date
- 1861-07-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Szegedin, den 86. Juli 1861. Ilr. 36. en ÄllMMM. Vierter InlirgnnZ. 4}crnus1]cfic1 uni) 3let1afUeur: L. Low, illieunißBiner zu Sjegebin. Jede» Freitag erscheint ein ganzer Bogen. Priiiinincrnlioiisprris: Ganzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 fr., vicrcljährig 2 fl. östcrr. Währ. Man abounirt bei allen Postämtern nnd Buch- Handlungen des 211nnd Auslandes, ülmtitfhrlplc sind an die Redaktion zn senden. Znscrale sind an den Verleger S. Burger in Szcgedin oder an Hrn. Franz W a g n e r in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Petitzcilc wird mit 10 Nkr. — 2 Sgr. berechnet. Inhalt. Ehcrcchtlichc Studien. v. Hcranög. — Der isr. Religionsunterricht. v. vr. Mielziencr. — Korrespondenz. Pest (die Präparandic). — Pest (Lehrernoth. Der nng. Verein). — Iaiikovatz (S. Thora gespendet). — Nikolöbnrg (vr. Fenchtwangcrj. — Witfowitz (Auöspitz Glirciibürger). — TeincSvnr (Feines Gaitpredigl). — Litcrärische Anzeigen. Slickel'ö Gscs. Jnschr. bespr. v. Or. Ä. Müller. — Käinps'S Mamtik Sod, bcspr. v. Zs. — Hecht'S Schulbücher, bespr. v. Noscnmcyer. — Korresp. der Red. — Inserat. — Beilage. Theologisch-wissenschaftliche Widertegnng, v. Sainnel Spitzer. — Gemeinde- und RabbinatSwese», v. Vorstand d. Großwardeiner isr. Kultiiö-Geiiieiilde. Eherechtlichc Studien. Fortsetzung*). 7. Die Einehe und Vielweiberei in Spanien. Die spanischen Inden waren über die Zustände nnd Verhältnisse ihrer Brüder in Frankreich nnd Deutschland nicht genau unterrichtet. Alles, waö Abraham b. David Ha-Levi in Toledo in seiner 1161 vollendeten Chronik von denselben zu erzählen weiß, beschränkt sich auf folgende äußerst dürftige Notiz: ״Wir haben vernommen, daß in Frankreich in Ramern ein großer Gelehrter und bewährter Rabbiner lebt: sein Name ist Jakob (b. Meir Tain), Gott beschütze und erhalte ihn, auf daß eS ihm gegönnt sei, zu lernen und zu lehren, und Thora zu verbreiten in Israel')." Von N. Gerschom nnd dessen Einrichtungen war also in Toledo zu jener Zeit nichtö bekannt; wird ja selbst Raschi, der Epoche machende Bibel-nnd Thalmuderklärer, nicht erwähnt! I sa k Israeli, der Astronom, welcher ebenfalls zu Toledo schrieb (1310), nennet zwar R. Gerschom"), aber nur beiläufig und auf eine Weise, die leicht erkennen läßt, daß ihm die Zeit, in welcher derselbe gelebt hatte, nicht bekannt war. Die spanischen Fachthalmudisten deö 13. Jahr- Hunderts hatten zwar Kenntniß von dem Gerschomischen Interdikte, aber die spanischen Gemeinden haben sich demselben niemals unterworfen. Je unzweifelhafter diese Thatsache ist, desto überraschender muß die Wahrnehmung sein, daß die Zweiehe unter den spanischen Juden ohne Vergleich seltener vorkam als bei den Frankogermanen. R. Salomo Addereth erklärt der Gemeinde zu Majorka in Folge einer an ihn gerichteten Anfrage, daß der jüdische Gatte, der seine Skla- ״in, nach dem Uebertritte derselben zum Judenthume, znm Weibe nahm, einen unverzeihlichen Frevel begangen hat. ״In diesen Ländern", fügt er hinzu, ״kamen zwei, drei Doppelehen vor, zu denen sich die Gatten nur darum entschloss sen, weil ihre Ehe kinderlos geblieben war. Und wiewol die betreffenden Ehemänner sich alle erdenkliche Mühe gaben, ihre ersten Frauen zu besänftigen, so haben wir dennoch nicht vernommen, daß auch nur ein einziger unter denselben in glücklicher Ehe gelebt hätte׳')." R. Salomo lebte in Barzellona und starb 1310. Ihm ist das Interdikt Gerschom'ö allerdings genau bekannt, und er führt dasselbe ausdrücklich an. Da aber die älteren spanischen Autoritäten dasselbe nicht kennen, so kann die von R. Sal. verbürgte Seltenheit der Polygamie bei den spanischen Juden nicht aus dem Banne der deutschen Synode hergeleitet werden. Dieö erhellt auch auS einem Gutachten R. Ascher b. Jechiel'S in Toledo, eines Zeitgenossen R. Salamo'S. Diesem zeigt die Gemeinde zu Murviedro an, daß manche zur niedrigsten Volksklasse gehörende Männer zuweilen ihre Gattinen verlassen, und sich an anderen Orten verehelichen. R. Ascher wird anfgefordert, einem dieses Unwesen verdammenden Interdikte beizutreten, waS er auch ohne Bedenken znsagt, ohne deS alten deutschen Interdiktes auch nur mit einer Silbe zu erwähnen׳'). Die hierüber gepflogene kurze Ver- Handlung erhebt eS zur unzweifelhaften Gewißheit, daß in Spanien tie Doppelehe nur beim Pöbel vorkam, und daß ר L. 1.Uv. 13. S. NI.