Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1861-05-31 · 22 (31.5.1861) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
22 (31.5.1861)
Date
1861-05-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2542917-2543023-2543046--2130-2545876
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Szegedin, de» 31. Mai 1861. ÄlMMIYA. fi «r j Vierter Jaftrpiu!. Jjeransgeßer nnd Jktmlücuc: L. Löw, OlicrroOOinet zn Kzegedin. Irden Freitag erscheint ein ganzer Bogen. Praniimerallonsprris: Ganzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 kr., vierteljährig 2 fl. vstcrr. Währ. Man abonnirt bei allen Postämtern und Buch- Handlungen des Innnd Auslandes. Mannsltriple sind an die Redaktion zu senden. Änscrnlc sind an den Verleger S. Bürge in Szcgedin oder an Hrn. Franz Wagne in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Petit zeile wird mit 10 Nkr. --- 2 Sgr. berechnet Inhalt. Die Solidarität jüd. Ghegeiiossen. Ein Gutachten v. HerauSg. — Literär-Historische : der Juden in Ungarn. Bon G. Wolf. — Wanderungen im Gebiete jüd. Vorzeit. Bon vr. Carr (Inland.) Wien. — Sritor-Alja-Njhcly. — Pest. — Literärische Anzeigen. Meiscl's Prinz Beiträge. Von Leop. DukeS. — Znr Geschichte uoly. — Korrespondenz. (Ausland.) London. — nnd Derwisch, bespr. von Leop. Dukes. Die 8«lidnril«l,jül). Wegenojsen in ans Die toüacfjlnng Des Zeremoniahesches. Ein jüdisch-theologisches Gutachten. I. Behördliche Anfrage. Schreiben des k. k. öftere. Konsulates an den Redakteur des ״Ben Chananja." Nr. 1791. Euer Wohlehrwürden! Der hiesige Rabbiner hat aus dem Umstande, daß der k. k. Unterthan I. F. seinem Erwerbe als Kommis in dem Verkaufsmagazine des Handelsmannes A. H. auch an Samstagen nachgeht, den Anlaß genommen, seiner Ehefrau den Betrieb eines ehrbaren Traiteriegeschäftes dadurch nnmöglich zu machen, daß er den hiesigen Israeliten den Besuch jenes Speisehauses verbot, widrigens dieselben so betrachtet werden würden, als hätten sie ein unreines Speise- Haus besucht. Mein Amt legt mir, wie Ew. Wohlehrwürden nicht unbekannt ist, die Verpflichtung auf, die hier weilenden k. k. Unterthanen zu vertreten, und sie namentlich zu beschüzzen, wenn ihrem redlichen Erwerbe von was immer für einer Seite Hindernisse in den Weg gelegt werden. Bevor ich aber in diesem speziellen Falle der mir vorgebrachten Klage des k. k. UnterthanS I. F. Abhilfe verschaffe, glaube ich mich an Ew. Wohlehrwürden, als an eine von allen hiesigen Israeliten mit Recht anerkannte Autorität, mit der Bitte wenden zu dürfen, mir gefälligst Dero Wohlmeinung zukommen zu lassen; ob die von dem hiesigen Rabbiner über das Speisehaus־ der Frau F. ausgesprochene Erkommunikation in den Gesetzen deS mosaischen Glaubens gegründet, oder ein Akt bloßer Willkür sei. Indem ich nicht zweifeln zu dürfen glaube, daß Ew. Wohlehrwürden die Güte haben werden, mir die erforderl'che Aufklärung zukommen zu lassen, ergreife ich den Anlaß um Wohldenselben die Versicherung meiner Hochachtung hiermit auszudrücken. Belgrad, am 2. Mai 1861. Lorowiczka. Oberstlieutenant. II. Vorläufige Antwort. Euer Hochgeboren! Indem ich mir die Ehre gebe. Ihnen für den humanen und edlen Eifer zu danken, mit welchem Sie auch den k. k. israelitischen Unterthanen Ihren Schutz und Beistand angedeihen lassen, gestatte ich mir die Bemerkung, daß ich es in Gemäßheit der bezüglichen jüd.- theologischen Vorschriften für meine Pflicht hielt, den Herrn Rabbiner in Belgrad aufzufordern, daß er mir die Motive seines Verfahrens mittheile. Hoffentlich werde ich recht bald in der angenehmen Lage sein, Ihnen das verlangte Gutachten unterbreiten zu können. Bis dahin wollen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung entgegen nehmen. Szegedin, am 9. Mai 1861. III. Gutachten. Das jüdische Religionsgesetz enthält eine lange Reihe älterer und neuerer Vorschriften, von deren genauer und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.