Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 20 (17.5.1861)
- Date
- 1861-05-17
- Page
- Seite 179 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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179 nichts destowcniger der Besprechung würdig. Wir wollen gern die Ersten sein, den gegebenen Faden fortzuspinnen, wenn anch die Ausführung derselben theils auf Hindernisse stoßt, thcils noch länger auf sich warten lassen dürfte. Auch ״Rom ist nicht auf einmal erbauet worden." Die Weltstadt steht doch am Ende in Gloria, um die gegenwärtig Nationen kämpfen. — Wir führen der Kürze wegen die 10 Artikel nicht wörtlich an, sondern bitten unsere Leser das genannte Nr. des ״B. CH." zur Hand zu nehmen, und uns zu folgen. Wir bemerken ad. t) die Ausarbeitung von Gcmeinvcstatutcn. Daß solche nicht nur die höhere Sanktion zu erlangen hätten, sondern auch der nachdrücklichen Empfehlung der Behörden nicht entbehren könnten, leuchtet ein 2) Unterstützung des Preßburger Jeschiwa. Wenn diese die frü- Here Tendenz bcibehalten hätte, so müßten wir ihr kühn die Fähigkeit absvrcchcn, in nicht ferner Zukunft Rabbinen zu bilden, und wenn trotzdem aus ihr deren viele hervorgcgangen. haben sic es ihrem eigencn Fleiß oder der langen Reihe von Jahren zu danken, die sie daselbst planlos geopfert haben. Sie bildet Thalmudistrn nicht aber Rabbineu. — Es wurde daselbst unser« Wissens fast durch 2 Jahre □מירי gelehrt, die so selten dem Kandidaten zu Gute kommen und nicht die unumgänglichen חולון oder sonst praktische Traktate. Diese Schuld müßte zuerst eine sysstematifche Gliederung von 6—8 bestimmten, nie abzuändernden Kursen erhalten und das לש□ שמם mit dem nützlichen verbinden-, so beschaffen verdiente sie Beachtung und Unterstützung des ganzen Landes. 3) Unterstützung des Magyar egylet. In so lange er sich nicht zu reforniatorischcu Ueberschrcituugen hmrcißen läßt, die ihm niemals zusteheu. 4) Anschluß an die Allianze. Die Einladung hiezu von dem prov. Komite erging am 13. Juli 1860 an die Redaktton des B. CH. die Tendenz derselben ist eben in jenem Jahrgang Seite 365 vcrzeichnet, und wäre es vielleicht jetzt an der Zeit die Statuten zu deröffentlichen. 5) Unterstützung au ung. Kandidaten im Breßlauer Seminar. Jedenfalls auch im Kollegium Rabbinikum zu Padua aber aus wclchcr Kassa? 6) Wird durch die zu bildenden Konsistorien (S. w. ».) überflüssig. 7) Jährliche Zusammenkünfte. Und wie, wenn wieder nur 19 Komitatc vertreten wären? 8) Unterstützung armer Gemcindeschulen. Sehr wünsche»Swerth aber wieder aus welcher Kasse, etwa aus dem Ucbcrschnße v. Art. 5? 9) Ehrenmitgliederschaft des Hrn. Alb. Cohn in Paris. Dazu ist freilich keine Kassa erforderlich, kann aber bis heute leider nicht geschehen; denn je verdienstlicher der edle Cohn wirkt, desto dcmüthigender dieser Antrag. — Erlangt auch einmal das ung. Israel einen Ebreustand, dann und nur daun kann es Ehre crthcilcn, dabei aber auch an den ausländischen großen Sir MvseS Montefiore nicht vergessen. 10) Aufforderung an die Literaten Herrn Duckes und Stern und Zusendung ihrer Zeugnisse an das Zcntral-Komitü. Zcutral-Komitö? Hier liegt d. Schwerpunkt! der Wille der Genieinde» ist gut, die Organisation schlecht, die Zentralisation am schlechtesten oder besser gar nicht. Hier dringt sich uns die Anekdote von dem kranken Trunkenbolde uuwillkürlich auf, der seinen wegen des niistillbaren Durstes des Paticntcii bedächtigen Aerztcn zurief: Meine Herren! befreien Sie mich nur vom Fieber, den Durst will ich mir dann selbst löschen! ES könnte Grosses geleistet werden, wenn der Kilt nicht fehlte, die brauchbaren Thcile zu eine». Ganzen zu verbinden. ישנו עם אהד הסהו* ונ?2רד so sprach unser Feind, um darin liegt anch unsere Schwäche. Es fehlt uns unerläßlich a) Ein Zentral-Kolisiflorinm in Pest und Konsistorien in jedem Komilat und die verworrene Äassa zuerst zn regeln. b) Ein Seminar, um nach Erfordcrniß der Zeit Rabbinen zu bilden; und fragen Sie nur aus welcher Kassa? etwa aus dem Ucberschußc Art 5 und 8? Nein! Eine Million in CM. ist zu diesem Zwecke fundirt. Man braucht nur an geeignetem Orte eine Revision der Verwendung derselben zu erbitten, und die gercchten Vorstellungen zn machen, und nur unter dieses Conditio sine qua non könnten alle 10 Punkte zn Fleisch und Blut werden. Jos. L ö w v. Padua, 5. Mai. In Ihren vortrefflichen ehcrechtlichen Studie» (B. CH. Nr. 13) erzählen Sic, daß m Italien ein Dispens des PapstcS für eine zweite Ehe erforderlich war. Diese wnndcrliche Notiz soll, nach Schndt und Seiden, von Leon da Modena, Historia de riti hebraici, herrühreu. Aber nicht nur die Pariser Ausgabe enthält die von ihnen miraetheilte Schlußstclle nicht; sie fehlt auch in der, nach Derossi, allen Bibliografen unbekannten venetianischen Ausgäbe von 1687; die vor mir liegt. Aber, was noch merkwürdiger ist, lalltet der bezügliche Absatz ganz anders in dieser Ausgabe: OH e lecito pigliar piu d’una e quante mogli vogliono, eowe de ra 011 i 1 u 0 g h i d e 11 a Scrittura s i v e d e la licenza 6 icasl scguiti, e cosi fantio 1 Levantiui; ma tra Tedeschi non si pcrmette n 0 8i usa, e in Italio rarissimi, 6 801a mente in ca so che sia molt’ anni stato con la prima e non abbia potufco ha v c r fi g li u oli. Während also , nach der von Ihnen zitirten Lcscart, die Bielwciberei zur Zeit des Verfassers (st. 1640), in dem alleinigen Fall der Kinderlosigkeit, sowol bei den italienische» als bei den deutschen Juden gestaltet war, waltete, nach der venetianischen Ausgabe, zwischen den beiden Ländern ein großer Unterschied; sie war nämlich in Deutschland selbst bei dem obengenannten Falle, gänzlich verboten und außer Gebrauch gekommen tu Italien aber zwar höchst selten, und nur nach einer vieljährigcn kinderlosen Ehe. aber doch bisweilen vorkam. Eine Leviratehc hat in Cas.de (Piemont) in meinen Kinderjahren stattgefnndcn. Ich habe die Parteien gekannt. Der Levir, ein Kohen, wollte früher eine Proselitin, heiraten, was ihm natürlich nicht gestattet wurde. Auch von anderen Fällen habe ich in meiner Heimat sprechen hören. Abgerechnet davon daß heutzutage die Kcthuba eine bloße Förmlichkeil geworden, hat doch ה״רנ die Besorgnisse beseitigt, die diesem Institute zu Grunde liegt (שלא ההא קלה בעיניו?הוציאה)• Der רכי״א hat schon dieses anerkannt und, auf den Umstand gestützt, daß אין כוחבין כתובה?אנוסה, weil sie nicht geschieden werden darf, äußert er sich darüber sehr freisinnig בזמן ה1ה היה אסשר להקל בכתיבת הכתובה (Eb. HaezerKap. 66 8-3). Nichtsdestoweniger hat, abgesehen von den guten Diensten die. wie sie richtig bemerken, die Kcthuba leisten kann, das Volk sich einmal gewöhnt sie als einen Bestandthcil des Tranungsaktes anznschen; cs ist daher vielleicht nicht rathsam durch unnütze Abschaffung einer unschädlichen Einrichtung, deren Bedeutung eö nicht kennt, seine Achtung vor dem feierlichen Akte zu schwächen, und in ihm gegen die Giltigkeit einer nach s. Ansch. Mangelhaften Zeremonie Zweifel zn erregen. Ucbrigens wird die Kcthnba in Italien noch immer zwischen den zwei Thcileu des Tranungsaktes vorgelcscn. Nur in einigen Gemcinden geschieht diese Vorlesung vor der Trauung, oder sogar am Vorabende im Beisein der Brautleute, der Zeugen und der Verwandten; der Sinn der Dokuiuents wirb dann auch erklärt. Bei der liebergäbe in überall die Formel üblich: הא ליך כהובתיך כדת משה וישראל. Die Worte דהה ליך kommen nicht vor. In den venetianischen Gemeinden ist üblich in die Kcthuba die wirklichen Ehepakten einzutragen, oder wenigsteus und diese ist heute