Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 20 (17.5.1861)
- Date
- 1861-05-17
- Page
- Seite 177 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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177 Manches, um mit dem Thalmud zn reden, ״in einem nnklaren Spiegel7).״ Schließlich sei noch gestattet, ein Wort über das כביכול zu sagen. Dasselbe heißt wörtlich: als wenn es sein könnte. Hebr. aufgelöst: כמו בהיות יכול ')- Z. B. Sifra 4 M. Nr. 12.: ״Groß ist der Werth des Friedens, da selbst Götzendiener, unter denen Friede herrscht, — alö wenn eS sein könnte (כביכול), — vom Satan nicht berührt werden. Denn es heißt Hos. 4, 17. Efraim ist ein Verein von Götzendienern, laß ihn!" — Dieser Ausspruch ist an sich sehr interessant. Anmerkungen. ') lieber manche Bezeichnungen Gottes bei d. Thalm. s. unsere rabb. Blnmcnlese S. 228. Note I. Das das. erwälmte (Allmacht) kommt bereits in d. Mischna vor: Arach. 8, 4. <&. anch unsere rabb. Sprnchkunde S. 4. Nr. 13 t. ף Sollte jemand ci»c Stelle finden, so möge er dieselbe in d. Bl. mittheilen. (Bergt. Icrcni. 40, l. :Nim und dazu Senf. das. Nr. 327. :כביכול והוא• Tos. Snkka 45. a. Schlagw. אבי führt ans Echa Rabb. zu dem eben angef B. an: ככיכול הוא בעצמו Im Echa Rabb. findet sich d. St. in der letzten Eint., die mit den Worten הההימ bv anfängt. Nach der Leseart des Icrnschalmi Snkka 4, 8 komult הוא als GotteSttame sogar in der Mischna vor, und müßte es dem gemäß anch in den Hoschanoth אני והוא heißen. Diese Leseart hat weder Heidenheini, noch R. Pinchaö Horwitz gekannt; Israel Lüpschütz hat jedoch' bereits daraus hingewicscn. Red.) :l) Die gew. AnSl. bezieht das Suff, in ההבו aus בשר, d. h. die Geschöpfe haben durch ihre Ausartung ihren eigenen Weg verlassen. Philo, quotl Deus sit imrnutsibilis (ed. Pf. 2, 449). PH. gründet s. Deiitiing ans die Worte der Septuaginta: Sn y.azi^»u(tr niiött <J(1Q$ rij)’ 0 301׳ «vtuv nicht nvtfjv, wie es grammatisch heißen sollte. Hieraus schließt PH. daß anch von einem Andern die Rede sei. dessen Weg verderbt werde. PH. wußte nicht, daß d. Septsklavisch dem hebr. הרבו folgt, ohne dte Forderungen d. griech. Gramm, zn berücksichtigen. Red. ף Die thalm. Auslegung des 4 ממט M. 13. 31. (Sota 35, Arach. 15, b.) gehört ebenfalls hiehcr. Bergl. uns. rabb. Sprachkünde S. 08, Nr. 16. B. Filososen mögen hier noch die Worte Jos. b. Latis'ö angeführt werden: וע״ב לא מצאו הפילוסופי׳ שפ שיאות לו (להקב״ה) מן ההוא (Ol. Kat. ed Jell. Seite 56) בלוי האמת מהכן" האמת Die im Terte anges. St. lautet im Sisra zn 4 M. 10, 35. (Nr. 84): .עינו של מקיום כביבול כלפי מעלה אלא שכנה הכתוב (S. auch Mech. zu 2 M. 15, 7. Par. Schira b. Ialk. 2 M. Nr. 247. Thanch. Abschn. Beschall), lieber מק1פ s. u n s. rabb. Blnmcnlese S. 228. '׳) Bergl. hierüber uns. Notiz in d. Bl. S. 52. ר Das thalm. אספקלריא מאירה und שא״בל wirb v. d. versch. Anschauungen d. Prof, gebraucht; die jüd. Filosofie gebrauchen die Fräse sehr oft. *) In Aqnine's Maar ich wird fälschlich behauptet, daß der Ausdruck in der Mischna öfters vorkomme. Die Erkl. selbst lautet beiAgu. :אם יהי׳ לנו רשות לומר ולהחיהר הבר מה להש״י והוא לשון נקי (S. 232). S. Raschi (Lhag. 13, b. Ioma 3, b. Meg. 21, u. Dukeö Spr. d. Mischna S. 84. Geiger's Zeitschr. 5. 271. Anm. Red. Religionsgefetzliches. Die Ncnnenertheilung neugeborner Mädchen. 1. Ans der 1n8tru6ti0 obliKatornm (הנהנת היובים), welchem im Magen Abr. nach R. Mardechai Jafe zusam- Mengestelit ist (O. Chajjim 282, Ende), erhellt, daß der Vater eines nengebornen Kindes an dem Sabbate zur Thora gerufen wurde, an welchem seine Gattin zum ersten Male nach dem Wochenbette in der Synagoge erschien. Dieser Gebrauch wird nun in den mir bekannten Gemeinden nicht beobachtet; nach dem gegenwärtig bestehenden Usus gehört vielmehr der Gatte an dem Sabbate, wo er zur Thora gerufen wird, nicht zn den Obligaten, während er an dem Sabbate, wo er nach der Satzung zu den Obligaten zählt, nicht zur Thora gerufen wird. Diese Abweichung von der vvrgezeichneten Regel rührt ohne Zweifel daher, daß die Väter neugeborner Mädchen sich's seit der Zeit, wo es Sitte wurde, den Mädchen in der Synagoge den Namen zu geben, nicht nehmen ließen, ihrem Obligatorium früher Genüge zu leisten um ihre neugeborne Tochter früher von der Anonymität zu befreien. Nun fragt sich aber: seit wann wurde es Sitte, die Töchternamen in der Synagoge zu ertheilen, und we lches Versahreu wird in dieser Rücksicht in den verschiedeneu Ländern beobachtet? Es ist mir nicht bekannt, daß sich in den bezüglichen rabbinischen Gesetzbüchern eine Spur davon findet. Die Erörterung hierüber ist aber um so wünschenswerther, als es auffallen muß, daß man in der Benamsung in der Synagoge nicht die Nachahmung eines erlernen Brauches (הקות תנו׳) erblickte, und nicht darauf drang, daß es bei der früher» Sitte bleibe, wo die Eltern ihrem nengebornen Mädchen den Namen zu Hause ertheilten, ohne daß in der Synagoge hierauf Rücksicht genommen worden wäre. Wenn man es mit dem Ausdruck der Kasuisten genau nimmt, erhielten die Mädchen den Namen gleich bei der Geburt—בשעת לירה (Beth Samuel 129,31)! Indem ich diesen Gegenstand der Aufmerksamkeit der gelehrten Freunde Ben Chauanja's empfehle, bitte ich dieselben, ihre Auskunft auch auf die Namengebung der Knaben auödehnen zu wollen. Daß bei Knaben die Namenertheilung schon im 12. Jahrhundert mit der Beschneidüng in Verbindung gebracht wurde, erhellt allerdings aus Tur Jo re Dea (265). Doch scheint mir trotz der fleißigen Zusammenstellung von Edelmann (Hegjou Leb S. 210) die Entwickelung des Brauches einer nähern Untersuchung bedürftig zu sein, indem sich auch hier erlerne Ein- Wirkung kaum erkennen läßt. So ist aus den älteren Kasuisten ttuzweifelhaft zu ersehen, daß die Beschneidung nicht in den Synagogen vorgenommen wurde (I. Dea 255, 6 und d. Quellen); R. Jakob Ha-Levi ließ einen ממור im