Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 17 (27.4.1861)
- Date
- 1861-04-27
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 17. Szegedin, den 87. April 1861. Wsch§MM für iaii Vierter IskrMg. Herausgeber md Zledaklear: L. LAw, ökerrakkiaer za Szegedia. Jeden Freitag erscheint ein ganzer Bogen. Priiuumeratlonsprcis: Ganzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 kr., vierteljährig 2 fl. öftere. Währ. Man abonnirt bei allen Postämtern und Buch- Handlungen des Inlind Auslandes. Manuslrriplr find an die Redaktion zn senden. Jnsrratc find an den Verleger S. Burger in Szegedin oder an Hrn. Franz Wagner in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Peritzcile wird mit 10 Nkr. =s 2 Sgr. berechne!. Inhalt. Heute und vor 54 Jahren, v. Herausgeber. — Zur Koyenfrage v. Oberrabb. Kahn. — Kethubavorlelung v. Obcrrabb. Fasse!. — Zempliner Zustände v. Rosenmaycr. — Korrcspond. London (Schluß vr. Jemand.) — Paris (Liter. Zustände.) — Wien (PiuskerS n. Werk. Skreinka'S Dogmengeschichte, Handw. Verein.) — Pest (Konfer. b. Gr. Kstrolyi). — Prcßb. (Gemeindestrcit). — Pest (Emanzipationsschrift von Kraus). Göding (Karplu'S Wirken) — Galizien (Wahlreden). — Pest (Bewegung auf d. Geb. d. ung. Lit.). — Litcrärischc Anzeigen. Auerbachs Beleuchtung, bcspr. v. X. in Frankfurt aU, Main. (Jeute nnö oor vier imil fünfzig 3af)rcn. Die Entrüstnng, welche die Nachricht von einer angeblich beabsichtigten theilweisen Emanzipation nach gewissen Klaffen der jüdischen Bevölkerung in den jüdischen Gemeinden Ungarn'S hervorrief, beurkundet einen mächtigen Fortschritt in der politischen Bildung des ungarischen Israel's. Beim Reichstage des Jahres 1807 stellten die Juden selbst den Antrag einer vorzunchmenden Klassifikation! Die geschichtlichen Antezedentien dieses Antrages dürften heutzutage eben so sehr geeignet sein, ein allgemeineres Interesse zu erregen, wie der Antrag selbst. Die Verbesserung der bürgerlichen Lage der ungar. Juden kam zuerst auf dem denkwürdigen, konstitutionell-restaurativen Reichstage von 1790—91 unter Leopold II. zur Sprache. Der aufgeklärte, liberale Geist, der sich bei diesem Reichstage kundgab, und den Protestanten Ungarns eine schone Zukunft sicherte, ist ohne Zweifel auch in Betreff der Jude׳ zu freisinnigen Maßregeln geneigt gewesen. Nach einer weitverbreiteten, glaubwürdigen Tradition wären den Juden bei jenem Reichstage bedeutende bürgerliche Rechte eingeräumt worden, wenn sich dieselben bereit erklärt hätten, die Militärpflicht zu übernehmen. Einzelne Stimmen erhoben sich nun allerdings für die Uebernahme des Waffendienstes; allein die Mehrzahl der jüd. Stimmführer wies ein solches Ansinnen zurück, und Ahron, der obrigkeitliche Arendator zu Rechnitz, wußte seinen Grundherrn, den Kardinal-Primas Batthyänyi, dahin zu stimmen, daß derselbe die Verpflichtung der Juden zum Waffendienste Hintertrieb. Die Stellung der Juden erfuhr keine wesentliche Verbesserung, nur die Aussicht auf bessere Zeiten wurde denselben eröffnet. Der 38. Gesetzartikel d. erwähnten Reichstages lautet nämlich: ״Damit auch einstweilen und bis zu der Zeit, wo die Angelegenheiten der Juden und die sie betreffenden Privilegien einiger königl. Freistädte von einer Regnikolar-Deputation, welche der nächsten Reichsversammlung Bericht zu erstatten hat, in Verhandlung genommen sind, und über den Zustand der Juden nach dem einhelligen Willen Seiner geheiligten Majestät und der Reichsstände verfügt sein wird, für die Lage derselben Sorge zn tragen, haben die Reichsstände mit Beistimmung Sr. Majestät beschlossen, daß die innerhalb der Grenzen des Königreichs Ungarn und der Nebenländer wohnenden Juden in allen k. Freistädteu und in anderen Ortschaften, die Bergstädte jedoch nicht mitverstanden, in jenem Stande, in welchem sie sich bis zum 1. Jänner 1790 befanden, gelassen werden, und Falls sie aus denselben vertrieben worden wären, wieder darin eingesetzt werben sollen." Die Juden begnügten sich mit diesem Statusquo um so lieber, als ihr Zustand im Verhältnisse zu dem ihrer Brüder im Norden und Westen fast beneidenswerth erschien^ Die Einwanderung aus den benachbarten Ländern nahm sichtbar zu*). Im Jahre 1785 betrug die jüd. Bevölkerung 75089, im Jahre 1805, also nach Verlauf von 20 Jahren, 127616 Seelen. Im Jahre 1807 wurden endlich auch die ungarischen Juden zum Waffendienste verpflichtet, und zwar auf eine eigenthümliche Weise. Nachdem nämlich die Stau- *) Abr. Trebitsch's Chron S. 83. Nr. 194.: מדינת הגר אשר עתה היהודים סטורי׳ מלהעמיד אנשים לצבא, וקולטת כל מר נסש, ברוהים משארי מדינות•