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Ben Chananja · 1861-03-29 · 13 (29.3.1861) · p. Seite 116

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
13 (29.3.1861)
Date
1861-03-29
Page
Seite 116 (sequence 6)
Language
German
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116 geräumt wurde, war aber kein Ghetto, wie es die Judeu in Frankreich, Deutschland und Italien inne hatten, dns in der Nacht gesperrt wurde; fast in keiner polnischen Stadt findet man das Ghetto. Ihre Stellung daselbst war au jener Zeit, wie man sich leicht denken kann, eine drürkende; denn obwol sie als B ü r g e r betrachtet waren, so mußten sie doch zu den kommunalen Bedürfnissen stets das doppelte als die Einwohner einer andern Koufession leisten. So liest man, dasi die Juden zu den im Jahre 1 HOI) in der Stadt zu errichtenden 2 Brunnen zu 6 polui scheu Groschen, walirend die Christen nur zn .1 beisteuern mußten. Indessen war ZolkiewSki für die dortigen Inden besser gesinnt als seine Gemahlin. Cr wurde nämlich im Jahre 1618 vom Könige zum Kanzler ernannt, und mußte daher in der Nahe des Königs weilen. Diese Abwesenheit benutzte seine Gemahlin und erließ am ft. Oktober tbl9 ein Dekret, wonach für die Zukunft keinem Juden gestattet wird, sich in Zolkiew ansaßig zu machen; diejenigen aber, die vor Erlaß dieses Dekretes ihren Wohnsitz daselbst ansgeschlagen und ferner hier verbleiben wollen, müssen 50 Mark für die Stadtmauern erlegen, und dieselben Abgaben, wie die übrigen Bewohner leisten. Ferner wird ihnen perboten, christliche Häuser an sich käuflich zn bringen, noch solche zu miethen; — und die jüdischen Fleischer haben 8 Stein reinen Talg für das Schloß zu liefern. Bald darauf starb ZolkiewSki und Johann Danilowicz wnrde der Besitzer Zolkiew's, unter dessen Herrschaft die Juden sich eine hölzerne Synagoge erbauten. — Nach dem Tode Johann Dauilvwicz'S überging Z. an Jakob Sobieski, dem Vater des Königs Johann Sobieski. Unter seiner Negierung findet man, außer der Hinrichtung eines gewissen Johann T. wegen Ermordung eines Juden im I. 1649, gar keine Erwähnung derselben mehr. Johann Sobieski übernahm erst im I. 1661 nach dem Tode seiner Mutter die Herrschaft über Zolkiew. Unter seiner Negierung, die bei den damaligen Verhältnissen für die Juden eine milde genannt werden kann, machte die jüdische Bevölkerung beinahe den dritten Theil der Stadt auS, da laut einem am 20. Mai 1680 verfaßten Häuser- Verzeichnisse in Zolkiew sich 183 christliche und 88 jüdische Häuser befanden. Im Jahre 1687 petilionirlen die Juden Z.'s beim Könige, daß er ihnen gestatten soll, eine neue Synagoge an derselben Stelle zu erbauen, wo sie bereits unter Danilowicz eine hatten. Der König willfahrte ihrer Bitte, und befahl sogar, ihnen Material zu geben. Die Juden benützten des Königs Gnade und erbauten eine prächtige Synagoge. Die Säulen besonders, worauf daö ganze Gewölbe ruht, sind herrlich; nur steht dieses herrliche Gebäude an einem sehr vernachlässigten Orte. Die hiesige Geistlichkeit verwehrte den Inden, die Synagoge nach Außen weiß anzustreichen, damit sie sich von den katholischen Kirchen unterscheide. Die Juden Zolkiew's mußten bei dem jeweiligen Erzbischöfe von Lemberg um die Bewilligung zur Abhaltung des Gottesdieustes in ihrer Synagoge nachsucheu. So wurde ihnen am 22. März 1692 von dem Erzbischöfe Konstantin Lipski, hierauf am 27. Juni 1741 von Nikolaus Wyzycki und zuletzt am 3. April 1761 von Waclaw Sierakowski die Bewilligung hiezu ertheilt. Am 1. November 1690 verlieb der König Sobieski d. Filipp und David Lewi aus Zolkiew ein Privilegium zur Eröffnung einer hebräischen Buchdruckerei kraft dessen den obgenannten Juden gestattet wird, den Thalmud und andere hebräische Bücher in Zolkiew zu drucken, und solche ohne Hinderuiß im ganzen Königreiche Polen zn verbreiten. Die erste jüdische Buchdruckerei Polens war daher in Zol kiew. Thalluttdischc Werke wurde» daselbst 29, juridische 6, historische 16, moralische 24 und eine unzählige Menge Gebetbücher (8i<I,Iurim <4 Maclizoriin) aufgelegt. In P0C irischer Sprache erschien nichts; denn daö königliche Privilegium lautete ausdrücklich: ״Ut nequc Hbros latinos, neqne ali0 idioniate inipriinere possint.“ Biö unlängst befanden sich daselbst 3 hebräische Druckereien: die des Lettens, Rubiustcin und Meierhoffer; gegenwärtig aber besteht bloö die Meierhoffer'sche. Im Jahre 1691 brach in Zolkiew eine Feuersbruust aus und verzehrte alle Stadtprivilegien. König Johann 111. verlieh daher am 11. März 1693 der Stadt ein neues Privilegium, worin auch die Stellung der Juden einiger- Massen geregelt wird. Es wird ihnen zuerst darin gestaltet, bei der Wahl der Geschworenen lGemeindebeamten) gegenwärtig (.466880) zu sein, G u. ein eigenes BadebauS zu besttzen; ferner wurde durch dieses Privilegium die noch bestandenc Ungleichheit in den Abgaben zwischen Juden u. Christen aufgehoben und festgesetzt, das! sowohl die Hausstenc-r, als auch die kommunalen Beiträge ohne Unterschied der Konfession gleich geleistet werden sollen. Wichtig ist besonders in diesem Aktenstücke der Passus in Betreff der Stenertarirung. ES heißt daselbst also: Zur Bestimmung der Steuern für die Republik und anderer Privatleistungen soll eine Kom- Mission von 12 Männern, je 2 von einer Znusr und 2 Juden, einberufen werden, die Alles genau zu rariren haben, ohne Jemand irgend Unrecht zuzufügen. — König Johann Sobieski hat im Allgemeinen sich wohlwollend den Juden gezeigt, er war ein tapferer, großmülhiger und gerechter König! Nach dem Tode des Königs übernahm defsen Sohn Konstantin Sobieski die Regierung der Stadt. Der Geist des Vaters hatte sich auch m Betreff der Inden auf den Sohn vererbt; denn als im Jahre 1699 zufällig in Zolkiew ') Hin crarlttc i ch cs für nvthwendig. tu '.Uen112 ־ drs Persassers dcr genannten Paniintki wiederzngebcn. Es beißt daselbst: ״Der Orient '1. Jahrgang, Leipzig 1841 , Nr. 43, L. 1M7 sagt: daß drr erslr Buchdrucker in Zolkiew Uii Phoelto.s war, daß dieser ferner im Zabre 1(17!) iu Amsterdam eine hebräische Bibel gedrückt bat, wo am Anfänge das Privilegium des Königs .Ivhanu, das Uri Phocboa nach Zolkiew berief und ans Danzig datirt war, abgedrnckt wnrde. Der Rabbiner von Zolkiew zeigte mir dieses Privilegium, das feiner Meinung nach für Ori Plioebos sein soll; es koinmt aber nicht die min desrc Erwähnung von ihm in diesem Privilegium vor." In wieferne der Berfasser dieser Note Recht hat, kann ich nicht enrscheideli. ’) Die Stelle gibt nicht genau an, was niiler diefein Adesse verstanden wird. Wahrscheinlich wird liier eine Betheilignng bei der Wahl der Geschworenen gemeint. nämlich daß sie stimmaber nicht wahlfähig sind; denn gegenwärtig bei der Wahl zu fein, ohne irgend ein Boini» zu haben, ist keine so große Wohlthal, daß dessen in einem Privilegium ausdrücklich gedacht werden soll

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