Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 6 (8.2.1860)
- Date
- 1860-02-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2542917-2543023-2543030--1966-2545696- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 6. 1861. Szegedin, de» 8. Februar Amtmp ־ Vierter MirMg. 4)ernus1j0ße1־ uni) Mu(i(cur: L. Lötv, XHierrußßmer zu Szegeklm. Jeden Freitag erscheint ein ganzer Bogen. Priiininicrationsprcis: Ganzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 kr., vierteljährig 2 fl. österr. Währ. Man abonnirt bei allen Postämtern und Buch- Handlungen des Innnd Auslandes. Mmuislrrlptc sind an die Redaktion zu senden. Inserate sind an den Bcrleger S. Burger in Szcgedin oder an Hrn. Franz Wagner in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Petitzcile wird mit 10 Nkr. 2 Sgr. berechnet Inhalt. Staat nnd Synagoge, von Dr. A. Jellinck. — Jehuda Alcharisi als Theoretiker und Kritiker der hebr. Poesie des Mittelalters, von Leop. DukcS. -- Korrespondenz: Fünskirchen. — Stnhlweißenbnrg. — Paklch. — Tvkaj. — Mako. — Prag. — Szegedin. — Literarische Anzeigen: Biblische Geschichte für die Jugend, bearbeitet von Eduard Brener, besprochen von Nabb. Abraham Hochmuth. (Schluß.) — Miszellen: 11.. von Leop. Dukes. Slant uni) Sp«!|0<]c. Nichts geschichtlich - religiöse Studie, von Dr. Adols Iellin e k. I. Unter dieser Aufschrift beabsichtigen wir eine Reihe von Fragen über das Verhältniß der Synagoge zum Staate, ihre gegenseitigen Beziehungen, Einflüsse nnd Grenzen, an 0er Hand der Geschichte und ans dem Geiste des Judenthums zu erörtern, und damit der Leser von Anfang an über den Inhalt des Gegenstandes nicht im Unklaren bleibe, und die Wichtigkeit desselben einsehe, wollen wir sofort in das volle Leben hineingreifen, und jene Objekte auswählen, für welche unsere Untersuchungen maßgebend und entscheidend sind. Es ist eine Erfahrung, und sie gehört nicht zn den erfreulichsten, daß manche jüdische Gemeinden ihre Streitigkeilen über Kultus-Einrichtungen, die Beibehaltung oder die Entfernung von Pijutim, den Standort deö Almemar und dergleichen, über die Anstellung eines Rabbiners, über den Plan und die Methode des religiösen Jngendunterrichtes,! vor das Tribunal der nichtjüdischen politischen Behörden zur Entscheidung bringen. Steht dies im Einklänge mit den Lehren und dem Geiste des Judenlhums? Oder ist die Anrufung des weltliehen Armes zu billigen, seitdem die zwingende Kraft deö Bannes aufgehörl hat, und der Majorität in den Gemeinden jedes Mittel kehlt, ihre Beschlüsse zur Ausführung zu bringen? Es gibt Staaten, in welchen die Regierungen Landesrabbiner ernennen, oder ans einer bestimmten Anzahl der ihnen prasentirten Kandidaten einen derselben definitiv bestätigen, nnd ihn mit dem Vorrechte ausrüsten, die letzte und höchste Instanz in allen religiösen Angelegenheiten deö Landes zn sein. Verträgt sich dies mit der Autonomie der einzelten Gemeinden? Oder ist diese Autonomie in ihrer weitesten Ausdehnung dem Geiste deö Judenthums fremd? Was antwortet uns darauf die Geschichte früherer Jahrhunderte? Hat sie je, so sie jüdische Grundsätze allein zu Rathe zog, einer weltlichen Regierung oder einem einzelnen Rabbiner, und wäre er noch so gelehrt, ein so folgenschweres Prärogativ eingeräumt? — In der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts haben verschiedene Staaten ihre jüdischen Gemeinden organisirt, und zwar zumeist nach dem Systeme der Konsistorial-Verfassung. Sind diese Konsistorien mit ihren zetttralisirenden Bestrebnngen jüdisch oder eine willkürliche Nachahmung der kirchlichen Organisationen anderer Bekeuntnisie? Wie haben diese Konsiftorial-Berfassungen bis jetzt sich bewährt? Ist der jüdische Geist unter einer äußerlichen Dressur erstarkt oder erschlafft? Wie stellt sich das Verhältniß heraus, wenn wir im Betreff des religiösen Sinnes und Fortschrittes, der wissenschaftlichen und literarischen Bestrebungen, der Werke der Mildthätigkeit und der Opferfreudigkeit im Allgemeinen die Staaten mit Konsistorial-Einrichtungen und ohne dieselben mit einander vergleichen? Haben die Konsistorien alle Gemeinden, in deren Mitte sie bestehen, befriedigt, oder erhebt sich allmälig eine Opposition gegen dieselben? Die Negierungen kommen oft in die Lage, Fragen, welche die religiösen Satzungen und Bräuche der Juden