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Ben Chananja · 1861-02-01 · 5 (1.2.1861) · page 1

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Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
5 (1.2.1861)
Date
1861-02-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Szegedi», den I. Februar 1861. Nr. 5. (ßfatmtp MMW« Vierter IrckrgiMS. 4)cr(1us1jcneL• unb JlebiiWciir: L. Löw, ilfierraßfiiner zu Szegeßiii. Jeden Freitag erscheint ein ganzer Bogen. Priinnineratlonspreis: Ganzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 kr., vierteljährig 2 fl. österr. Währ. Man abonnirt bei allen Postämtern und Buchhandlnngen des In- und Auslandes. Mannskrlplc find an die Redaktion zu senden. Insrratl find an den Verleger S. Burger in Szegedin oder an Hrn. Franz Wagner in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Petitzcilc wird mit 10 Nkr. --- 2 Sgr. berechnet. Inhalt. Was lehrt der Thalmnd über Schauspielkunst, Musik und Gesang H., vom Herausgeber. — Gemeinde- und RabbinatSwesen : II. Die Pestcr Konfrenz. — Korrespondenz: Berlin. — Litcrärischc Anzeigen: Biblische Geschichte für die Jugend, bearbeitet von Eduard Dreier, besprochen von Rabb. Abraham Hochmuth. — Das Judenthum unserer Zeit, besprochen vom Herausgeber. Uns lehrt der ' ‘ über *' MM atift Klan!;? n ׳). Unser wackerer Mitarbeiter, Hr. Nabb. Fein hat mit der historischen Beantwortung der überschriftlichen Frage den Nachweis verbunden, daß heutzutage auch die bedachtigste und skrupulöseste Orthodvrie gegen den Genuß, lvelchen Schauspiel, Gesang und Musik gewähren, nichts Wesentliches einzuwenden vermöge. Was mm * Vlv VaL,S ch auiMi e l ■ bewifs^so. iVi tz e schon 1796 den Besuch deösel8!d^ 'kin ^nschuldMs Vergnügen erklärt, und den Unterschied zwischen der alten und neuen Bühne ebenfalls hervorgehoben. Auch Kunitzer hat geltend gemacht, daß Maimonideö das thalmnd. Theaterverbot fallen ließ"). Dies ist jedoch ein Jrrthum; denn Maimonideö führt das Verbot ausdrücklich an, und ihm folgend erwähnt es auch der Vers, des Chinnuch-Bucheö ׳*). Die ursprüngliche Quelle des Verbotes ist im Sifra zu suchen, wo die nicht korrumpirte Leseart תאטראות vorkommt, und auch vom Zirkus (קרקסאית) und von אסטריות die Rede ist 4). Sollte unter Letzterem ') S. die vor. Nummer. ׳) Scfer Ha-Ojen S. 88. נ) S. Ha-Mizwot Vrb. 30. Ehinn. 262, y Achare Abschn. 13. Die griech. Form findet fich Beresch. r. Abschn. 85. Hieher gehört ferner: אצטדיא, Stadium (A. Zara 1, 7.); s. Bnrt. 8. v. S. auch Midr. Pf. 18, 8. M. Echa Einl. Sachs. Beitr. 1. 123. das Strategeion, oder der Ort, wo die Strategen saßen, verstanden sein, so dürfte sich die Vermuthung aufdrängen, baß sich das Verbot nicht nur auf das Theater und den Zirkus an sich, sondern auch auf die mit heidnischen'Kultus- -akten verbundenen Volksversammlungen beziehe, welche an djesen Orten stattzufinden pflegten. Jedenfalls liegt die angeführte Sifrastelle, in Verbindung mit der Mischna Aboda Zara 1, 7. der kurzen Fassung zu Grunde, welche Maimonideö im Mischna Thora dem Verbote gibt; die Restriktion R. Abraham b. David'ö, nach welcher die Prohibition nur Bilder und Bildsäulen zum Gegenstände hat 5), stimmt daher nicht mit den Quellen überein. Wie Tertullian und Chrysostomus waren auch die alten jüdischen Lehrer gegen das Schauspiel eingenommen. Zu der ethischen Rücksicht kam bei ihnen auch die nationale Antipathie, da die Theater und Amfitheater im heil. Lande den Herodianern ihren Ursprung verdankten c), und schon dieses Ursprunges wegen der Nation verhaßt waren. In der messianischen Zeit, sagte man, werden sich die Schauspielhäuser und Wettkampfplätze Rom's in Synagogen und jüdische Lehrhäuser verwandeln (Meg. 6, a.) Und noch in neuester Zeit wurde die Orthodoxie allarmirt, als bei Hirsch in Nikolsburg (zu einem wohlthätigen Zwecke) Hanstheater gegeben wurde (1849). Gleichwol brauchen die heutigen jüdischen Koryfäen der Bühne um einen Vorgänger aus dem Alterthume nicht '') Ab. Zara 11, 1. Die späteren Rabbineu meinten, es sei von eigentlichen Knltnsstätten die Rede (S. Kohcn I. D. 178, 2.), was aber nicht der Fall ist. *׳) Witter, tibi. Realwörterb. 2, 576. 00196630 3211

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