Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 12 (1.12.1860) 1.Hälfte
- Date
- 1860-12-01
- Page
- Seite 629 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2542917-2543076-2543092--1863-2545585- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
629 — ganzen Thalmud auswendig. Dieses von mir gegebene Zeugniß ist auf Wahrheit gegründet. Wenn ich auch parteiisch scheinen könnte, weil' er meiu Anverwandter und Landsmann, ein Sohn derjenigen Eltern ist, welche sich in Gumbinen 1655 dem Märtirertode widmeten, so sind seine von mir gerühmten Eigenschaften zu bekannt, als daß sie erst eines Beweises bedürften." A. muß auch im Jahre 1675 noch am Leben gewesen sein, denn er zitirt mehrmals die Responsen Mendel Krochmals, welche in diefem Jahre zuerst in Amsterdam gedruckt wurdeu. Aber A. Todesfahr? de Rosst setzt dasselbe auf 1682 an, ohne daß man stch Rechenschaft geben kann, woher er diese Notiz genommen, oder durch welche Kombination er zu diesem Resultate gelangte. Wir können jedoch diese Konjektur, dieses ohne alle Motivirung hingestellte Datum durch Folgendes unterstützen. Wir sind nämlich berechtigt anzunehmen, daß A. gleich nach Vollendung seines Werkes gestorben sei. Wäre er am Leben gewesen, so hätte die Veröffentlichung seines Werkes nicht erst auf seinen Sohn warten müssen, da A. ja sein Werk für die Oeffentlichkeit und die Veröffentlichung schrieb, wie aus Chaims Vorrede hervorgeht, ja A. Hatte seiner Geistesgeburt schon einen Namen gegeben, er wollte dieses mit Mühe und Anstrengung geborne Kind נר ישר־איל heijjett נר יפה של ד אברהם הלוי, und mit diesem Namen in die Welt senden. Nun erzählt A. gleich im ersten Abschnitte, daß er im Jahre 1668 den Rabbiner zu Posen wegen eines fraglichen Passus im Morgengebete konsultirte; im 242. Absch. aber zitirt er zum ersten Male die Responsen des Mendel Krochmals, welche sieben Jahre darauf, d. i. im Jahre 1675 gedruckt wurden. Da nun von der Anfrage an den posuer Rabbiner bis Absch. 242, sieben Jahre verflossen, so können wir mit Fug und Recht, auch für den andern Theil des Magen Abr. einen Zeitraum von sieben Jahren annehmen, denn, wenn auch dieser letz- *) 3» תכ5״ז ist et gegen Krochmal, der den Wein nicht zu trinken erlaubt, der mit Milch oder Weizensast pnrifizirt war, wobei St. die chemische Regel außer Acht ließ, daß diese mit Wein keine chemische Verwandtschaft haben.