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Ben Chananja · 1860-10-15 · 10 (15.10.1860) 2. Hälfte · p. Seite 537

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
10 (15.10.1860) 2. Hälfte
Date
1860-10-15
Page
Seite 537 (sequence 9)
Language
German
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— 537 — mm ersten Weibe ein zweites nimmt, muß jenem den Scheidebrief geben und die Kethuba anszahlen 15).״ Dieser Grundsatz, in welchem die eineheliche Tendenz der thalmud. Legislatur kulminirt, ist dem Di•. Fr. nicht entgangen. ES muß jedoch hinzugefügt werden, daß derselbe in den babilonischen Schulen entschiedenen Widersprach erfuhr. Raba b. Josef, Schulhaupt zu Machusa (337—356), lehrte ohne allen Rückhalt, es stehe dem Manne frei, so viele 'Weiber zu nehmen, als ihm beliebt, vorausgesetzt, daß er . im Stande ist, alle zu ernähren^). Diese Meinungsverschiedenheit erklärt sich theils ans dem Einflüsse der Umgebung, theils aus dem Umstande, daß die jüdische Bevölkerung in Palästina auf einer höhern Stufe der Gesittung stand, als die in Persien. Auch koMmen bei den persischen Lehrern polygamische Verirrungen vor דו), von denen bei den Palästinensern keine Spur zu finden ist. , Den persischen Schulen hat nicht minder ein hier Näher zu beleuchtendes Mißverständniß seinen Ursprung zu verdanken. Die Mischna spricht nämlich dem ältesten der Hinterbliebenen Brüder das Recht zu, mit den verwittweten Gattinen vier verstorbener Brüder die Leviratsehe einzugehen. ES versteht sich von selbst, daß die Vierzahl hier beispielsweise steht. Die palästinensische Gemara urgirt auch diese Zahl gar nicht. Die babilonische Gemara dagegen meint, die Mischna wolle den guten Rath ertheilen, daß wegen der עונה בחרש die Zahl von vier Weibern nicht überschritten werden dürfe. Diese Bestimmung ist auch in den Koran und in die neuesten Schriften übergegangen, und sie wird auch׳ von Dr. Unger angeführt^). Sie beruht aber offenbar ans einer Pilpulistischen Wortklauberei! Und hier dürfte wol auch die thalmud. Apologetik zngeben, daß die Mischna von der Gemara mißverstanden wordek sei. ' Ein monogamisches Moment der thalmudischen Gesetzgebung ist ferner die Beschränkung des Hohenpriesters aus die Einehe. Diese Beschränkung ist gewiß aus alten Quellen geflossen, Wiewol unter den thalmudischen Gesetzeslehrern Maimonides der einzige ist, der ihrer.erwähnt. Josefus sagt ausdrücklich: ״Der Hohepriester durfte auch die Wittwe eines verstorbenen Mannes nicht zur Frau nehmen, was den andern Priestern gestattet war: vielmehr

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