Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 8 (1.8.1860) 1. Hälfte
- Date
- 1860-08-01
- Page
- Seite 389 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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— 389 — Die Stuhlumßenburger Wirren. ף.11 Gutachten von Hirsch S. Fasset- Oberrabb. zu Gr.-Kanischa. (Fortsetzung und Schluß.) 5) ״Lässt er nicht zu, daß am 9. Ab der Gottesdienst durch schwarzes Parocheth feierlicher gemacht werde." Hierüber eristirt kein ausgesprochenes Gesetz, bloß aus den Minhagim bringt Rabbi Moses Jfferls: ״Man nehme am 9. Ab das Parocheth herab." (Orach Chajim Abschn. 559. §. 2.) Aber gar viele Aussprüche betreffs des 9. Ab werden fast nirgends gehalten; so z. B. ״In der Nacht des 9. Ab lege man sich in kein Bett, sondern schlafe aus der Erde und nehme einen Stein unter den Kopf." (Ds. Abschn. 555. §. 2.) ״An jedem jüdischen Hause soll eine Quadrat Elle oberhalb des Einganges unübertüncht bleiben (Ds. 560. §. 1.) und drgl. Für wirkliche Gebote oder Verbote hat der Schulchan Aruch ganz andere Ausdrücke, aber ein Ausspruch: ״Man nehme das Parocheth herab," hat keine höhere Dignität als z. B. ״Man soll in der 2. Hälfte des Monats keine Hochzeit feiern." (S. Jora dea 172, 2. und Eben Haeser Abschn. 64. §. 3.) Der nun eingeführte. .Brauch in allen Synagogen,׳ wo ein geregelter Chor-Gottesdienst eingesührt ist, am 9. Ab ein schwarzes Parocheth aufzuhängen, ist sonach nicht unzulässig, sondern empfehlenswerth, indem es die Trauerfeier erhöht. 6) ״Erlaubt er nicht, daß die Haftarah von einem der Vorbeter, wenn er nicht selbst Mastir ist, verlesen werde." Ursprünglich nämlich in den früheren Zeiten des Thalmuds hat der erst Vorgerufene die Vor- und der letzt Vorgerufene die Nach-Beracha gesprochen; die Mittleren haben bloß die Parscha verlesen. Später wurde bestimmt, daß jeder Vorgerufene beide Lobsprüche, vor und nach dem Lesen der Parscha zu sagen habe; aber die Parscha selbst mußte noch immer von jedem Vorgerusenen vorgelesen werden. Weil aber dadurch Viele nicht könnten zur Thora vorgerufen werden, wurde es noch später zum Gesetze und Brauch gemacht, daß der Vorgerusene bloß die beiden Lobsprüche sage, aber für das Lesen der Parschoth ein eigener Thora-Vorleser zu bestellen sei. Wenn nun mit dem Thora-Vorlesen selbst solche Akkomodationen gemacht werden dürsten, warum sollte es bei dem Hastara-Verlesen nicht erlaubt sein? — Ja, es ist ein Grundsatz in der rabbinischen Lehre: ,HeHen, der selber nicht im Stande ist ein.Gottesgebot auszuüben, vertreten zu dürfen und zu sotten. So werden die '18 Lobsprüche des stillen Gebetes von dem Byrbeter laut wiederholt, um dadurch einen solchen zu vertreten, der nicht selber Heten kann. (S. Orach Chajim Abschn. 124. §. 1). So darf derjenige, der bereits ר S. VI. Hst. S. 285. VII. Hst. S. 353.