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Ben Chananja · 1860-01-01 · 7 (1860) · p. Seite 317

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
7 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 317 (sequence 1)
Language
German
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317 — Eherechtliche Studien. (Fortsetzung.) *) 3. Die Einehe und die Vielweiberei in der biblischen Zeit. Die wahre Ehe, in welcher der Gatte im Gatten den Genossen des ganzen Lebens und die Befriedigung des ganzen Herzensbedürfnisses findet, kann nur die Einehe sein. Die geläuterte Ethik verwirft wie die St. Simonistische Doktrin, welche die Festigkeit und Ausschließlichkeit des Ehebundes gänzlich auflöst, so auch die Mormonische, welche die Vielweiberei sogar als Erfüllung eines göttlichen Gebotes prediget. Für die Einehe sprechen psychologische und moralische, diätetische, pädagogische und politische Gründe. Gleichwohl hat auch die Vielweiberei ihre filosofischen und theologischen Wortführer und Vertheidiger gefunden. Im vorigen Jahrhundert lehrten Montesquieu und seine Anhänger, die Rechtmäßigkeit der Polygamie sei nur ein arithmetisches Problem, so daß in Asien, wo angeblich die Anzahl der weiblichen Geburten die der männlichen übersteigt, schon von der Natur auf die Polygamie hingewtesen werde. Auch manche Eigenthümlichkeiten des Kltma's wurden hervorgehoben, um die polygamischen Ausschreitungen des Orients zu rechtfertigen. Im 17. Jahrhundert trat ein bedeutender Gelehrter, Theophilus Aletheus, als Vertheidiger der Vielweiberei auf, und über ^udwig'ö XIV. von Frankreich vielweibensche Deszendenz hat auch das Parlament kein strenges Urtheil gefällt. Im 16. Jahrhundert (1539) wurde die Doppelehe des Landgrafen von Hessen, Filipp's des Großmüthigen, durch ein theologisches Gutachten ausdrücklich gebilliget. In diesem Gutachten sprechen sich Luther, Melanchthon, Bucer, Korvinus und andere Protestantische Theologen dahin aus, ״daß das Evangelium die mosaische Erlaubniß der Polygamie nicht widerrufe, daß aber von dieser Freiheit nicht öffentlicher Gebrauch *) S. 5. Hst. S. 209. ff. leg Chan. NI. WO 19

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