Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 6 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 287 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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— 287 — Leider aber wurden wir nur hinters Licht geführt und sahen uns bald in allen unfern Erwartungen getäuscht. Hr. Ilr. Gugenheim trat bald als Werkzeug der fanatischen Partei auf, es war eine verabredete Sache nur, uns zu den alten Mißbräuchen und in mittelalterlichen Aberglauben zurückzuführen; der Friede der Gemeinde, das theuerste Gut Israels, wird mit Füßen getreten, um nur einen alten Minhag, wenn auch von schädlichster Natur, zu retten, weil solche Dinge, wie unser Hr. Rabbiner sich oft zu äußern beliebt, ״höher als aller Friede" stehen. Als Beispiele wollen wir hier nur einiges anführen, was derselbe für wichtig genug hält, um uns sowohl bei der Behörde, als auch bei der Gemeinde der Irreligiosität anzuklagen und letztere in Parteien zu spalten: 1. Will er die hier eingeführte Ordnung der Chorbegleitung bei einem Leichenbegängnisse nicht gestatten. 2. Will er nicht zugeben, daß der Cantor beim gottesdienstlichen Fungiren mit zugerolltem Talith stehe. 3. Hält er es für verpönt, daß lezterer manche Stelle z. B. das so oft vorkommende Lecho-dodi nicht genugmal repetire; während wieder manche andere Stelle, wie das Boi-chalo mehrmal wiederholt wird. 4. Zwang er uns auf, das unfern Gefühlen so sehr widersprechende und von den meisten selbst ganz orthodoren Gemeinden bereits beseitigte Nekom-lecnenu wieder einzusühren. 5. Ließ er es nicht zu, daß wir am 9. Ab den Gottesdienst durch schwarzes Porochet feierlich zu machen suchten. 6. Erlaubt er nicht, daß die Haftorah von einem der Vorbeter, wenn derselbe nicht selbst Maftir, verlesen werde. 7. Ebenso erklärt er für gesetzwidrig, das Vesos-hatoroh vor dem Vorlesen der betreffenden Sidrah zu rezitiren. 8. Der Sabathmorgen-Gottesdienst war bei uns von jeher auf 7 Uhr bestimmt, damit ein jeder sich hieran betheiligen könne; unser Hr. Rabbiner erklärt, daß man Ober kerias-schema sei und will den Gottesdienst zeitlicher abhalten, . ungeachtet daß hierdurch ein großer Theil der Gemeinde zurückbliebe.' 9. Erklärt er, man könne Jozer und Pijutim nicht abstellen. Ans diesen einigen Beispielen werden sich Ew. Ehrwürden von dem Geiste, der überhaupt in der ganzen Amtsverwaltung unseres Hrn. Rabbiners vorherrschend, leicht einen Begriff machen; wenn solche Dinge auch ganz unwichtig, sie sind nichts desto we- Niger im Stande, den Frieden unserer Gemeinde zu stören, um so mehr da unser Hr. Rabbiner alle von 1—9 angeführten Einrichknngen als eine Art von Abodoh-soroh erklärte.