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Ben Chananja · 1859-01-01 · 10 (1859) · p. Seite 478

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
10 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 478 (sequence 42)
Language
German
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478 — Deßprim, im September. Ein bedeutungsvoller Tag war der 20. d. für die hiesige israelitische Gemeinde. Denn an demselben langte ihr neuer Rabbiner, Hr. Abr. Hochmnth, hier an. Der Vorstand war ihm schon einen Tag früher nach Stühlweißenburg entgegen gefahren, und in dem eine Stunde von hier gelegenem Dorfe Hajmacsker wurde er von einer großen Anzahl Gemeindeglieder, Hrn. Di׳. Dietrichsteiu an der Spitze, begrüßt. Um 6 Uhr Nachmittags laugte der Hr. Rabb. mit seiner zahlreichen Begleitung hier an, stieg im Synagogenhof, wo die Schuljugend nitt den Lehrern aufgestellt war, ab, und wurde, nachdem zwei Kinder kurze und hübsche Reden gehalten, die er sehr freundlich erwiderte, in dem festlich beleuchteten Tempel geführt, wo ihn Hr. Dr. B. Pilitz im Namen der ganzen Gemeinde begrüßte. Nach dem feierlich abgehaltenen Abendgottesdienste bestieg der Hr. Rabb. die Kanzel, und hielt eine zwar nur kurze, aber sehr gediegene und ergreifende Rede, und nach Beendigung derselben führte ihn der Vorstand in seine schöne, mit allen Bequemlichkeiten vortrefflich ausgestattete Wohnung ein. Am darauffolgenden Sabbathe erfolgte bei gedrängt vollem Gotteshanse die eigentliche Antrittsrede, die sowol in rhetorischer Beziehung und ihres innern Gehaltes, als auch in den ideenreichen und kunstvollen Wendungen und der präzisen Durchführung nichts zu wünschen übrig ließ und einen Seelengenuß verschaffte, dessen sich die hiesige Gemeinde schon lauge nicht erfreute. Der Beifall war ein allgemeiner und großer Ignaz G o l d st e i n. Groß-Kanischa, im September. Unser verehrter Oberr. Fassel erhielt dieser Tage eine Zuschrift vom k. k. Oberstkämmeramte, in welchem es heißt, daß Se. k. k. Apost. Majestät die von ihm überreichte literärische Eingäbe ״das mos.-rabb. Gerichtsverfahren" der allergnädigsten Annahme zu würdigen geruht haben." Auch der König von Sachsen hat erwähntes Werk seiner Privatbibliothek einverleibt. Das in Ihrem letzten Hefte erwähnte Religionsbuch unseres gelehrten Seelenhirten ist vom h. Ministerium für Kultus und Unterricht für den Unterricht in Volksschulen gestattet. Das Buch kann von dem Hrn. Vers, und von Geibel in Pesth bezogen werden. P. M. Pesth, 23. September. Schnlprogrammc haben die hiesigen jüdischen Schulen in diesem Jahre nicht veröffentlicht. Die Musterhauptschule studirt in Gemeiuschast mit den hiesigen jüdischen Gottesgelehrten den wichtigen 106118 der praktischen Theologie de capite aperiendo aut operiendo. Seit dem Bestände dieser Lehranstalt wird nämlich der Religionsunterricht von den Schülern unbedeckten Hauptes empfangen. Bei Gelegenheit der letzten Prüfung wollte man die Kopfbedeckung auf dem kürzesten Wege einführen, indem die Schüler aufgefordert wurden, sich zu bedecken. Der Direktor, der sich ans das Schulregiment wirklich sehr gut versteht, konnte eine Störung der usuellen Schuldisziplin uichMMmporiren lassen, und bie Häupter der Schüler blieben für diesmal entblößt. Wie wird es mm aber in der Zukunft gehalten werden? — Ein 6a8u8 belli wird wol schwerlich daraus werden. Mindestens hat die

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