Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 10 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 441 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 441 — ner ausgestellte Geburtsschein auch von der Hebamme bestätiget werden. In Fällen , wo die Hebamme nicht mehr am Leben ist, wird der Todtenschein derselben verlangt. 3. Auch Ledigkeits- und Religionszeugnisse der Brautwerber werden in manchen Verwaltungsgebieten gefordert. 4. Wiewol der mehrerwähnte Ministerial-Erlaß ausdrücklich bestimmt, daß der Ehekonsens bei der Komitats-Behörde des Bräntigams zu erwirken ist, so kommen doch Fälle vor, wo die Vornähme der Trauung nur unter der ^Voraussetzung gestattet wird,״ daß die Braut ebenfalls einen Konsens von ihrer Behörde erwirkt hat. Der Zeitverlust und der Kostenaufwand, die kaum zu zählenden Verlegenheiten und Störungen, welche diese Maßregeln in vielen Familien Hervorrufen, sind trotz ihrer Empfindlichkeit doch nur ein Geringes im Verhältnisse zu andern Kalamitäten, deren Ursprung einzig und allein auf den politischen Ehekonsens zurückgeführt werden muß. Der Unbemittelte, sei er Diurnist, Arbeiter, Gehilfe (Geselle), Taglöhner, Träger oder Wasserführer, erhält den politischen Ehekonsens nicht. Der Nachweis, daß seine Braut als Wäscherin, Näherin, Stickerin, Putzmacherin zur. arbeitenden. Klasse gehöre, und mithin den Unterhalt der Familie sichern helfe, wird nicht berücksichtiget. Einzelne sind nun allerdings. in der Lage, vor den sich ihnen entgegenthürmenden Schwierigkeiten nicht zurückbeben zu müssen. Andere nehmen, wie uns aus Bukarest berichtet wird, zur Auswanderung in die Donaufürstenthümer ihre Zuflucht. Am traurigsten ist die Lage derer, die auf Erlangung des politischen Ehekonsenses verzichten, ohne dem ehelichen Leben entsagen zu wollen. Die von ihnen ohne Beobachtung der vorgeschriebenen Formalitäten geschlossenen Ehen sind nach jüdischem Eherechte giltig. Sie betrachten sich daher als legitime Ehegeuossen. Um so bitterer ist es für die Väter, bei Gelegenheit der Mila ihrer Knaben und der Namengebung ihrer Töchter sich von allen Ehrenfunktionen in der Synagoge ausgeschlossen zu sehen; um so bitterer ist es für die Väter und Mütter, ihre Kinder in der Geburtsmatrikel als unehelich verzeichnet zu wissen! Solchergestalt wird dem armen Arbeiter, der die Noth des