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Ben Chananja · 1859-01-01 · 10 (1859) · p. Seite 437

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
10 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 437 (sequence 1)
Language
German
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— 437 jüdisch-theologische Bemerkungen «ber den politischen Ehekonsens« ') Das allgemeine österreichische bürgerliche Gesetzbuch enthält vierzehn Paragraphe über die Ehen der Jndenschast oder die Indenehen (§. 123—§. 136. Mit der Einführung dieses Gesetzbuches in Ungarn, dessen frühem Nebenländern und in Siebenbürgen traten auch die Bestimmungen dieser Paragraphe in's Leben. Das Aufsehen, welches diese Neuerung in den jüdischen Gemeinden hervorbrachte, ist kaum zu beschreiben. So bedeutungsvolle, in die Familienverhältnisse tief eingreifende Gesetze hatte die Legislatur in den erwähnten Ländern rücksichtlich der Juden noch niemals gebracht, wiewol letztere seit achthundert Jahren Gegenstand der Gesetzgebung gewesen waren. Besonders peinlich war die Wirkung des 8- 124. Derselbe lautet: ״Zur Schließung einer gütigen Ehe müssen die Verlobten die Bewilligung von dem Kreisamte bewirken, in dessen Bezirke sich die Hanptgemeinde befindet, welcher ein und der andere Theil einverleibt ist." Die Verlegenheit der Eltern verlobter Paare war um so schmerzlicher, als ihnen nicht einmal "bekannt war, auf welche Weise sie sich um die geforderte und unerläßliche Bewilligung zu bewerben hätten. Der erste Artikel des k. k. Patentes vom 29. Nov. 1852 lqHet nämlich: ״Vom 1. Mai 1853 angefangen, hat in den Königreichen Ungarn, Kroatien und Slavonien, in der Wojwodschaft und in dem Temescher Banate das mit dem Patente vom 1. Juni 1811 in anderen Theilen Unserer Monarchie kundgemachte, allgem. bürgl. Gesetzbuch, sammt den darauf sich beziehenden, in dem beigefügten Anhänge enthaltenen nachträglichen Verordnungen in ') Wir erklären ausdrücklich, daß sich die ״Bemerkungen" nur auf Ungarn, dessen vormalige» Nebenländer und Siebenbürgen beziehen. Vielleicht werden ssch unsere geehrte» Mitarbeiter in den übrigen Theilen der Monarchie angeregt fühlen, denselben Gegenstand von ihrem Standpunkte ans zu besprechen. Ben-Chananja 859. 1 28

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