Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 8-9 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 420 (sequence 80)
- Language
- German
- Belongs to
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— 420 — die kleine Schaar der ״sogenannten Aufgeklärten" konnte leider mit ihrem guten Willen gegen den Obskurantismus der ״Chassiväer und Altkonservativen" nur sehr schwer durchdringen, bis es endlich dem unermüdlichen Kultus-Gemeinde- Vorsteher, Hrn. Leopold Weinmann gelang, eine dreiklasfige Knaben- und zweiklassige Mädchenschule zu gründen, die mit 1. November l. I. in's Leben tritt. Wahrlich, unsere Chassidäer und Altkonservativen sollten eine Studie anstetten, über das Wort des Profeteu: Malschi L—10: Haben wir nicht Alle einen Vater, hat uns nicht Ein Gott geschaffen; warum sollten wir treulos sein, Bruder gegen Bruder, zu entweihen das Gesetz unserer Väter? Zur Charakteristik unserer Chassidäer will ich Ihnen noch folgende Geschichte mittheilen: Vor ungefähr fünf Jahren ereignete sich in der Dorfgemeinde Darocz des Unghvarer Komitates folgender bedauernswerther Vorfall: In genannter Gemeinde erschien eines Tages ein israelitisches Weib mit seinem Säugling bei einer ruthenifchen Bäuerin, mit dem Ersuchen, denselben auf einige Tage in Pflege zu nehmen, wofür der Bäuerin eine entsprechende Belohnung zugesagt wurde. Diese, nichts Arges wähnend, gewährte die Bitte des Weibes. Es vergingen jedoch einige Wochen, ohne daß die Mutter des Kindes zurückgekommen wäre. Die getäuschte Bäuerin trug, nachdem sie von der Mutter des Säuglings auch die mindeste Spur Nicht finden konnte-, das Kind zum griech.-kath. Pfarrer des Ortes, erzählte ihm den Vorfall, und.ersuchte ihn, er möchte das Kind taufen und darüber die anderweitigen Verfügungen treffen. Dieser eröffnete ihr, es sei ihm nicht gestattet in dieser Angelegenheit eigenmächtig zu handeln, sondern er müsse die Sache dem hochwürdigen Bischof zu Unghvar zur Entscheidung unterbreiten, was er auch unverzüglich that. Kaum war der Unghvarer griech.-kath. Bischof Se. Hochwürden Hr. Basilius v. Popovich von der Angelegenheit unterrichtet, als er in seiner höchst anerkennenswerthen Toleranz sogleich das Rabbinat zu Unghvar auffordern ließ, dasselbe möge über das fragliche Kind verfügen. Das Rabbinat überwies die Angelegenheit dem Gemeindevorsteher, und dieser weigerte sich, trotz wiederholter und eindringlicher Ermahnung des Konfistorial-Advokaten Herrn Georg v. Markos hartnäckig, Verfügungen zu treffen, das Kind aus Kosten der Unghvarer israelitischen Gemeinde in der mosaischen Religion erziehen zu lassen. — Unter solchen Umständen erachtete es Se. Hochwürden der Herr Bischof für nothwendig, das Kind vom Hrn. Pfarrer zu Darocz nach gr.-kath. Ritus taufen zu lassen, und dasselbe aus Kosten der Kirche zu erziehen. Nach ungefähr zwei Jahren erschien die Mutter dieses Kindes bei der erwähnten Bäuerin und forderte ihr Kind zurück. Es genügte ihr jedoch die Eröffnung der Bäuerin, daß das Kind getauft sei, um sich, ohne auch nur irgendwo zu reklamiren, zu entfernen. Bei dem Umstande nun, daß dazumal ein Chassidäer an der Spitze der Gemeinde stand, erlaube ich mir die Frage zu stellen, ob es nicht besser gewesen wäre, sich um das jüdische Kind, als um das zu 'bekümmern, ob dieser