Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 8-9 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 404 (sequence 64)
- Language
- German
- Belongs to
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— 404 deS Rabbinismus, der in Folge mannigfacher Deütnngen auch gewisse Erleichterungen znläfit. So z. B. halten eS die Samaritaner für verboten, das Vieh am Sabbath zn füttern und zu tränken, sondern setzen demselben das Nothige vor dem Sabbath vor (Jost idiä. S. 64), was der Rabbinismus ohne weiters erlaubt (Sabb. S. 156 b, Pess. S. 56 b. Bezah. S. 6, 27. Cholin S. 14). Eben so ist nach ihrer Meinung, im Widerspruche znm Rabbinismus (Kethuboth S. 62 b), der eheliche Umgang am Sabbath als eine verpönte Thätigkeit nicht erlaubt. (Jost, ibicl.) Die Zaduzäer hielten es für unerlaubt, die Garben zur Darbringung des Omer am Sabbath abzumähen, wie auch die Weidenzweige am siebenten Tage des Lanbhüttenfestes zu gebrauche», so dieser auf einen Sabbath fiel, was Beides der Rabbinismus gestattet (Menachoth. S. 56 a., Sucha S. 43 ir). Die Karaiten gestatten nicht, am Freitag Licht auzuzünden, das am Sabbath fortbrennt (Jost G. d. I., II. Abth. S. 303), ebenso verbieten sie das Kämpfen am Sabbath wider den Feind (Eschkol 14). Auch die Vornahme der Heilung selbst lebensgefährlicher Krank- Heiten an diesem Tage ist bei ihnen gesetzwidrig und verbot Anan sogar die Beschneidung am Sabbath (S. Z. d. I. 1859, Nr. 23 5. 331). Wahrscheinlich hat schon der Zaduzäismuö, die Wiege der Karaiten, diesen Grundsätzen gehuldigt, gegen dessen Anhänger also die von den Evangelisten (Math. 12, 5. Mark. 2, 27. Luk. 6, 9; 14, 5 Joh. 5, 17, 7, 23) angeführten Streitigkeiten in Betreff der Sabbathverletzung zur Heilung der Kranken gerichtet sein mögen (S. meine Abh. L. B. D. O. Nr. 4, 13). Wir können daher den unbeugsamen Rigorismus in der Beachtung des Sabbaths, selbst da, wo höhere Pflichten, wie die Vollführung gottesdienstlicher Gebräuche, die Heilung der Kranken und die Vertheidigung des Vaterlandes dagegenstehen, als Kriterium der Sektirerei und Abfall vom Rabbinismus betrachten, und findet dieses auch bei der Darbringung des Passahlammes am Sabbath seine Bestätigung. Die Samaritaner erlaubten wirklich nicht, dieses Opfer am Sabbath Varznbringen (Sam. Briefe an Huntington 72, Jost G. d. I. I. Abth. S. 58), weil sich dies nicht ausdrücklich in der heil. Schrift vorfindet. Wahrscheinlich stimmte auch