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Ben Chananja · 1859-01-01 · 6 (1859) · p. Seite 269

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
6 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 269 (sequence 29)
Language
German
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— 269 — Gelehrten: Jakob Antoli in Neapel. Mit dem aus Spanien nach Toskana gekommenen Iehnda Kohen b. Salomo korrespondirte er sogar über ein geometrisches Thema (Zunz in Geiger's Ztschr. IV. 189). Antoli preist die Gnade des edlen Herrschers, und sagt von ihm: אוהב החמה ודורשיה לזון אותי ולכלכל אותי לשבעה יגדל ה׳ חסדו ענוו להרים אוחו (Sifre Chochma Mspt. bei Delitzsch 00ä. K6dr. XVI). In seinem nur Handschriftlichen Malmad, welcher philosophisch-haggadische Erläuterungen zur Thora enthält, führt Antoli zuweilen auch Ansichten des Kaisers Friedrich an (Zunz a. a. O.; Sen. Sachs Ha-Jona S. 31, a und m. Ha-Masteach §. 432). Vielleicht ist einer unserer geehrten Mitarbeiter Ln der Lage, uns eine Auswahl von Stellen aus dem Malmad mitzutheilen. Ke).). 10. Die Juden in Mähren unter Ottokar II. Den grausamen Verfolgungen, denen die Juden in Deutschland im 13. Jahrhundert ausgesezt waren, suchte zuerst das Oberhaupt der römischen Kirche, Pabst Jnnocenz IV., Einhalt zu thun, da er, den 5. Juli 1247 an alle Erzbischöfe und Bischöfe dieses Landes ein Umschreiben gegen diese schrecklichen Bedrückungen ergehen ließ. Im Jahre 1253 verordnete dieser Menschenfreundliche Pabst durch eine Bulle, bei Straft des Kirchenbannes, daß kein Jude zur Tauft gezwungen, keinem ein Nebel zugefügt, sein Vermögen nicht entzogen, die Feierung des Sabbaths nicht gestört, die Beerdigungsstellen nicht verheeret, und die Juden mit schimpflichen Vorwürfen, daß sie nämlich bei ihrem Gottesdienste das Blut der Christen gebrauchen re., nicht beunruhigt werden sotten. König Ottokar II., Markgraf von Mähren, bestätigte im Jahre 1254 diese päbstliche Bulle, und gebot überdies, daß die Juden nur unter Gerichtsbarkeit des Königs stehen, derjenige, der einen Juden verwundet, dem Verwundeten 12 Mark Silber und der königlichen Kammer 6 Mark Goldes bezahlen , — wer einen Juden tödtet, das Leben und Vermögen verwirken, — wer dem Weibe eines Juden Gewalt anthut, die Hand verlieren, — wer ein Judenkind entführt, wie ein Räuber bestraft, — die Störer einer Judenschnle zwei Talente bezahlen *), und überhaupt den Juden keine unverdienten Vorwürfe gemacht werden sollen. Im Jahre 1268 wurden alle, vom Könige Ottokar II. den Juden in Mähren verliehenen Rechte in eine Sammlung gebracht; allein diese Rechte kamen nach dem Untergänge dieses Fürsten und bei der darauf erfolgten allgemeinen Zerrüttung des böhmischen Reiches in Vergesienheit. (Fortsetzung folgt.) *) Eine Parallele zu den Judenorduungen Friedrich's II. und Ottokar's II. bildet die Judenordnung Bela's IV., Königs von Ungarn. Dieselbe erschien am 5. Dezember 1251. Sie athmet einen wohlwollenden Geist. In meiner Geschichte der Juden in Ungarn (Besch's Jahrb. 5607) ist sie ihrem ganzen Wortlaute nach mitgetheilt.

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