Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 6 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 260 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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— 260 2. Der Eintritt. Man stürze nie rasch in ein Haus (ohne Anmeldung und Anklopsen) (Ket. 62, b). 3. Die Vorstellung. Es ist dem Schriftgelehrten gestattet, zu sagen: Ich bin ein Schriftgelehrter (in seiner höher» Eigenschaft sich vorzustellen) (Ned. 62, a). ,4. Die Honneurs. Der Niedere setze sich nicht eher, als bis der Vornehme zu ihm sagt: Setze dich (2V) (Jerusch. Ket. 25). 5. Die Haltung. In vornehmer Gesellschaft darf man sich nicht anlehnen (sich es nicht zu bequem machen) (Der. Er. Sut. 6). Sei unterthanig gegen den Vorgesezten, herablassend gegen die Jugend und freundlich gegen Jedermann (Ab. 3, 16). 6. Bei der Wahl eines Gesellschaftsmitgliedeö ist zu sehen a) auf dessen Stellung. Sei vorsichtig im Umgänge mit Vorgesezten (Ab. 2, 3). b) dessen Ruf. Wer bei Menschen wohlgelitten ist, ist auch bei Gott wohlgelitten (Ib. 3, 13). c) dessen Bildung. Es ist eines Gebildeten unwürdig, in Gesellschaft pöbelhafter Menschen zu sitzen (Pes. 4). Der Umgang mit Pöbelhaften schafft den Menschen aus der Welt, (ist sein moralischer Tod) (Ab. 3, 14). d) dessen Charakter. Man wisse stets, bei wem man steht, stzt und spricht (Der. Er. Sut. 5). 7. Gesellschafts-Routine. Man lache nicht unter Weinenden, trauere nicht unter Frühlichen, wache nicht unter Schlafenden und schlafe nicht unter Wachenden, stehe nicht unter Sitzenden und sitze nicht unter Stehenden; kurz, man mache in einer Gesellschaft nicht den Sonderling (Der. Er. 7).