Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 6 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 259 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2542917-2543094-2543101--0879-2544568- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
5. Ausnahmen. Auf offener Heerstraße, auf Brücken und mit beschmuzten Händen findet kein Vortritt statt (Ber. 46, b). VH. D i e Et iq nette des Abschiedes. 1. Der Urlaub. Man darf vom Freunde nicht scheiden, ohne von ihm Urlanb (רשות) genommen zu haben (Der. Er. 2). 2. Abschieds formet a) des Scheidenden. Wer von seinem Lehrer scheidet, sagt: ״Ich sei entlassen" הריני פטרת (Der. Er. 1). b) des Bleibenden. Wenn Jemand von seinem Freunde scheidet, soll er nicht sagen: ״Geh' in Frieden" לך בשלום, wie David zu Absalon, sondern ״Geh' zum Frieden" לך לשלום, wie Jetro zu Moses (Ber. 64, a). 3. Das An denken. Man scheide von seinem Freunde nicht, wenn nian ihm nicht einen höhern Gedanken mitgetheilt; dadurch hinterläßt man ihm das sicherste Andenken (Ib. 31, a). 4. Die Stimmung. Man scheide von seinem Freunde nicht unter Lachen, Scherzen und leichtfertigem Geschwätz, sondern unter belehrender Unter- Haltung (Ib.). 5. Die Entfernung. Der vom Lehrer scheidende Schüler muß halb rückwärts gehend sich entfernen (Jom. 53, a). 6. Die Abreise. Wenn der vom Lehrer scheidende Schüler noch über Nacht im Orte bleibt, muß er noch einmal (unmittelbar vor der Abreise) von ihm Abschied nehmen (M. Kat. 9, a). VIII. Die Etiqnette der Gesellschaft. 1. Der Empfang. Eutpfange Jedermailn mit freundlicher Miene (Ab. 1, 13). 17*