Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 5 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 206 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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— 206 — zwischen Elias Rosenthal und David Friesenhausen lockerte sich indeß schon im Jahre 1806, als Lezterer beim Palatin von Ungarn, dem Erzherzog Josef, um die Gründung eines Rabbiner- Seminars petitionirte, und Rosenthal der Ausführung dieses Projektes, ans Rücksicht für die damaligen ungarischen Rabbinen, entgegenarbeitete (Mor. Theb. 91). Die Erinnerung an Friesen- Hausen ist in diesem Augenblicke desto zeitgemäßer, je gegründeter die Hoffnung ist, daß die Rabbinerbildnngsanstalt in nächster Zukunft in's Leben treten werdea5). 31. Dezember 1798. Wegen ihrer hervorragenden geistigen Begabtheit und ihrer von ihrem Reichthume ermöglichten großartigen Wohlthätigkeit waren Nasthali und Tscharna ״Moor" Gegenstand allgemeiner Verehrung. Von Nafthali heißt eß auf seinem Grabsteine unter Andern! der Wahrheit gemäß: נתן צוארו לעמוס עליו צרכי צבור מכל בני המרינר,,♦ י י י ובתחנונים דבר לפני נלך ושרים לבטל גזרות רעות .מישראל י Daß 1701 sein weiser Rath nicht befolgt wurde, haben wir an einem Orte — זה Busch's Jahrbuch — berichtet. Die Erzählung von der in seinem Hanse Herrschenden Gastfreundschaft klingt heutzutage säst fabelhast. Gewiß giebt es aber in Ungarn nur wenige jüdische Greise, die in ihrer Jugend Bachurim waren, und die nicht von den guten Tagen zu reden wüßten, welche sie im Hanse der Tscharna Moor verlebt hätten. Nasth. Rosenth. hinterließ zwei Söhne: Elias und Salomon, und zwei Töchter: Sara und Resel. Elias (geb. 1*759) und Salomo (geb. 1763) übersiedelten nach Pest und standen daselbst in hohem Ansehen. Ersterer verlegte mehrere hebr. Werke in der Universitätsdruckerei zu .Ofen. Lezterer versuchte sich als hebr. Schriftsteller. El. Rosenthal's Schwiegersohn war I. H. Kassowitz, welcher sich nicht nur um die Pester Gemeinde, sondern um die jüdischen Angelegenheiten in Ungarn überhaupt bleibende Verdienste erworben hat. 25) In dem Kultusministerial-Erlasse vom 7. April 1854, Z. 5114/53, heißt es wörtlich r ״Als Zweck der Verordnung haben gemäß a. h. Befehles zu gelten: a) Die Errichtung eines Rabbinats-Jnstitutes, wobei über die Modalitäten der Errichtung desselben, namentlich dessen Standort, seine innere Einrichtung, die Betheilignng der ist. Bevölkerung oder ist. Fonde anderer Kronländer an der Bestreitung der Kosten u. s. w. besondere Verhandlungen eingeleitet und der Schlußfaffung Sr. Majestät unterbreitet werden".