Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 3 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 130 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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— 130 — Sonntag ist Gemeindeversammlung, wo nur noch einige rilüvesentliche Punkte zu regeln stnd, nachdem man sich in der Hauptsache schon früher geeinigt. So z. B. wird dem Nenangestettten blos die Verpflichtung aufgelegt, von dem hohen Gehalte einen Lehrer oder Gehülfen zu besolden und zu verpflegen, oder es wird bestimmt, daß Ein Theil des Gehaltes, den er als Rabbiner bezieht, ans der Gemeindekasse bezahlt wird, der andere bei weitem größere Theil, den er als Lehrer zu beziehen hat, von den Betreffenden einzuheben sei. Solche, die ganze Existenz des Rabbiners in Frage stellende nachträgliche Anhängsel gehören fast zur Regel, und es geht ihm, wie jenem des Rechnen unkundigen Landmanne, der mit seiner Waare zu Markte geht, und bei seiner Heimkehr weder Geld noch Waare hat. In allerneuester Zeit sind die Konkurse über erledigte böhmische Rabbinerstellen fast in der Regel buchstäblich also abgefaßt: ״In der Gemeinde N. N. ist die Stelle eines Rabbiners, der zugleich Lehrer und Kantor sein muß, in Erledigung gekommen u. s. w." Was nicht Alles ein Rabbiner des neunzehnten Jahrhunderts sein muß! Doch die Beantwortung dieser Frage sei der Gegenstand unseres nächsten Kapitels; heute möchten wir den Rabbinen und Gemeinden nur das Eine zurufen: O hütet Euch vor jeder noch so süßen Täuschung, denn bitter ist die Enttäuschung; säet nicht Wind, so werdet Ihr nicht Sturm ernten, umwindet nicht mit welkenden Blumen das eiserne Band, dessen Druck dann um so unerträglicher ist, jeweniger man ihn geahnt. Soll Euer Bund ein von Gott geheiligter, von Menschen gesegneter, für Israel und seine Lehre heil- und segenspendender sein, so muß er vor Allem auf Wahrheit sich gründen. (Fortsetzung folgt.) Verzeichn iß der zu Alt-Ofen unter Verwaltung der israel. Kultus-Gemeinde stehenden Stiftungen zu frommen Zwecken. öst. Sä)• fl• fr. Abeles Rath. (gest. 1834) stiftete ein Kapital von . . 126 — Die Zinsen werden jährlich an die Dajanim und die T. Thora vertheilt. Boscovitz Lea (gest. 1812).63 ־— Zinsen an Arme. Boscovitz Löbl (gest. 1820). 420 — Zinsen an Arme. Boscovitz Simon (gest. 1828). 11026 — Zinsen an wohlthätige Vereine, Arme, T. Thora und Schriftgelehrte (einem למק)•